Kindergeldzuschlag - Lohn kam 4 Tage zu Früh - was bedeutet das?

Guten Tag!

Wir erhalten Kindergeldzuschlag.
Nun kam der Lohn meines Mannes für Juni, der normalerweise immer am 01. des Folgemonats gezahlt wird, schon heute auf unserem Konto an.
Ich habe den Kontoauszug gerade eben per email an die Familienkasse gesendet, da eine neue Berechnung vorgenommen werden muss ab Juli und sie auf die Lohnabrechnung warten.
Hm, dann fiel mir gerade ein, dass sich das nun warsch. negativ auswirken wird, da der Lohn nun zu unserem Juni-Einkommen dazugerechnet wird und somit unser Anspruch erlischt.
Oder sehe ich das falsch?
Werden wir Nachteile haben, obwohl es ein Versehen des Arbeitgebers war ( Abgesprochen war Zahlung immer zum 01. des Folgemonats )?
Danke für eure Antworten!

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Hallo,

auf dem Auszug steht doch aber geschrieben, für welchen Monat der Lohn gilt, also ist es doch egal, ob das Geld diesen Monat einging, oder nächsten Monat eingehen wird, es zählt doch der Zeitraum, für welchen das Geld gezahlt wird.

LG

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Ist das so?
Es steht "Lohn/Gehalt Juni 2013" drauf.
Aber wird es nicht dann berechnet, wenn das Geld eingeht? Also in dem Fall noch im Juni?
Zuflussprinzip....?

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Wenn Gehalt für Juni drauf steht ist doch davon auszugehen, daß es für den Juni ist und daß das Geld im Juli nicht nochmal kommt #aha

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Hallo,

wenn der Kindergeldzuschlag genau wie die Aufstockung angerechnet wird, dann gilt das Zuflussprinzip :-(

Hatten wir mit dem Aufstockbetrag, und auch da stand auf dem Auszug Lohn für Monat..... und es kam am 30. des laufenden Monats..........somit hatten wir Pech und mussten zurückzahlen....

Ich hoffe, das es mit dem Kindergeldzuschlag nicht so ist.....kannst ja aber mal dort anrufen und nachfragen.....so musst du nicht warten bis der Bescheid kommt und du weißt mit was für Geld du rechnen kannst/musst....

Sandra

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Bei Berechnungen des KiZ spielt der Zufluss keine Rolle!

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Die Dame am Tel. konnte mir nicht weiterhelfen. Sie wisse auch nicht, wie das in diesem Fall dann berechnet würde. OMG!

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Hi.

Eigentlich gilt da das Zuflussprinzip...ich kann mich im Januar erinnern als mein Mann ein paar Eur mehr auf dem Lohnzettel hatte, ich rufte also bei der Stelle an, diese meinten da es das Zuflussprinzip gilt und er eh erst am 1. das Geld auf dem Konto hat wird das für Januar also nicht berücksichtigt. Wäre es also am 31. schon drauf gewesen hätte es noch für Januar gegolten.

Aber ich verstehe nicht so ganz wieso du denen gleich die Auszüge geschickt hast ehrlich gesagt, normalerweise müsst ihr eh einen Zettel ausfüllen zur Überpfrüfung eurer Daten (diese 6 Monate wo vom AG ausgefüllt werden müssen) und wenn da zb Auszahlung 1. Juli steht müsste doch eigentlich alles im reinen sein.

Lg
Babyboom

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Ich wollte es einfach so schnell wie möglich machen, da ja die Bewilligung für Juli noch nicht durch ist bzw. anhand dieser Angaben erst berechnet wird und ich dachte, es geht dann schneller.
Wir müssen jeden Monat Gehaltszettel einreichen. Obwohl sich am Gehalt nichts ändert... Aber die Gehaltszettel kommen meist erst so am 10. des Folgemonats. Und ich dachte, wenn ich es jetzt schon hinschicke, dann geht die Bearbeitung schneller...
Zuletzt dauerte es 6 Wochen...

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Wieso müsst ihr jeden Monat da was hinschicken??? Wir müssen alle 6 Monate den Antrag ausfüllen und halt den zur Überprüfung, auser es #ändert sich was dann halt sofort, dass ist klar. Jetzt hilft halt nur noch abwarten. Und von hinschicken bis zum Erhalt der Antwort geht das bei uns meist nur 1 Woche. Also hier sind sie richtig flott.

Ich bin auch mal gespannt, würde mich natürlich freuen wenn das mit dem Zuflussprinzip nicht so ist und ich mich hier täuschen würde. Ich fange nämlich im Juli einen Nebenjob an und/ aber die zahlen immer am letzten Tag eines Monats aus, Kizu bekomme ich immer am 3. , also würde mir von vorne rein der Kizu fehlen, ich bekomm zwar am Ende eines Monats dann den Lohn , aber das bringt mir die 4 Wochen auch nix. Aber darüber weis ich jetzt auch demnächst bescheid, habe gestern den Vetrag des Nebenjobs zur Familienkasse geschickt.

Lg
Babyboom

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