Freiberufliche Tätigkeit unter 450€

Hallo,

vielleicht kann mir jemand behilflich sein.

Ich habe seit 12/2012 einen Nebenjob als Nachhilfelehrerin für Auszubildende. Man sagte mir, dass ich keine Steuern zahlen muss, da ich ja weniger als 450€ verdiene. Nun habe ich aber in meinem Verlängerungsvertrag gelesen, dass ich freiberuflich tätig bin.

Muss ich dann Steuern zahlen bzw. irgendetwas anmelden?

In der Schule können sie mir nicht wirklich weiter helfen, da die anderen Lehrer das als Hauptjob ausüben und dementsprechend natürlich Steuern zahlen.

Vielleicht kann mir jemand helfen, vielen Dank schonmal :-D

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Was ich wichtiger finde: was zahlen die in der Stunde? Bist Du weisungsgebunden, fest im Unternehmen eingeplant oder kannst Du kommen und gehen, wie Du willst?

Das macht nämlich einen entscheidenden Unterschied.

Du müsstest hier:

http://www.clearingstelle.de/formulare.html

einen Antrag auf Feststellungsverfahren stellen. Da der Arbeitgeber Dich nicht informiert hat, füllst Du das einfach aus und legst eine Kopie des Vertrages dazu.

Beim Finanzamt musst Du Deine Einkünfte melden, wenn Du über den Grundfreibetrag kommst.

Achtung: für die Krankenversicherung gelten andere (niedrigere Grenzen) für die Familienversicherung. Das klärst Du am besten mit der Krankenkasse.

Zu Deiner Info: die Betriebe werden alle 4 Jahre von der Rentenversicherung und stichprobenartig vom Finanzamt überprüft. Das kann ins Auge gehen.

Gruß

Manavgat

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Hallo,

ich kriege 14€ auf die Stunde, arbeite ca. 3 Std. pro Woche und kann eigentlich kommen und gehen wann ich will, aber es ist schon immer ein Festtermin.

Was ist der Grundfreibetrag?

Und wieso Krankenversicherung? Die ist doch über meinen Hauptjob abgedeckt!

Liebe Grüße

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wenn Du einen Hauptjob hast, dann ist diese Tätigkeit voll steuerpflichtig!

Da gibt es keine Freigrenze, es sei denn, der Träger ist gemeinnützig. Dann wäre es Übungsleiterpauschale.

Gruß

Manavgat

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Zur Zeit übst Du einen Nebenjob auf Honorarbasis aus, und den musst Du bei der Steuer angeben - nach Deiner Beschreibung kommt der Übungsleiterfreibetrag nicht zum Tragen. Für die Zukunft kannst Du natürlich Deinen AG fragen, ob Deine Tätigkeit als Minijob laufen kann, daran haben aber nicht alle AG Interesse.
LG
Anja

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Vielen Dank für deine Antwort!

Ich habe aber noch nie eine Steuererklärung gemacht und habe das eigtl. auch nicht vor.

Auf meinen Rechnungsvordrucken steht unten drunter: MwSt 0%, da Steuerbefreiung gemäß Paragraph 4 Nr. 22a UstG.

Weißt du was das bedeutet?

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Der Paragraph bedeutet, dass Du nicht Mehrwertsteuerpflichtig bist.

Aber: Du begehst Steuerhinterziehung (Einkommensteuergesetz), wenn Du den Gewinn nicht bei der Steuer angibst, da Du aufgrund der Selbstständigkeit und dadurch, dass Du mit dem Hauptjob über dem Grundfreibetrag landest, voll mit diesen Beträgen steuerpflichtig bist.

Du kannst das jetzt philosophisch diskutieren oder aber Deine Bürgerpflicht wahrnehmen und in Zukunft eine Steuererklärung machen und die Steuer nachzahlen. Ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung macht keinen Spaß und zu der nicht gezahlten Steuer kommen dann noch Zinsen und eventuell eine Strafe.

Gruß

Manavgat

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