Abfindung

Hallo!

Vielleicht kennt sich jemand aus?
Bin beim Googeln nicht fündig geworden.

Ich bekomme demnächst eine kleine Abfindung meines (Ex-) Arbeitgebers.

Davon bekomme ich bereits nur die Hälfte auf mein Konto überwiesen, Steuern sind dann also schon abgezogen.
Kann ich dieses Geld dann "verprassen" oder kommt beim Lohnsteuerjahresausgleich dann nochmal was davon ab?

Habe natürlich die Befürchtung, dass ich es ausgebe und dann doch noch eine Nachzahlung kommt, bei meiner Steuererklärung.

Danke vorab. #blume

Gruß
palesun

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http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__34.html

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Wow, so eine schnelle Antwort.

#danke

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Zufall... ich hatte mich auch erst vor einigen Tagen damit beschäftigt.

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Die Frage habe ich mir auch schon gestellt und mit dem verlinkten Gesetzestext kann ich nichts anfangen.

Aber ich vermute, dass du beim Lohnsteuerjahresausgleich nicht noch extra was abgeben musst (es sei denn, ihr habt Steuerklasse 3/5). Bei 1 oder 4 mit Sicherheit nicht.

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Puh. Das beruhigt mich, ich kann nämlich auch nichts damit anfangen.

Ich habe Steuerklasse 2. Alleinerziehend.

Werde dann bis zur Steuererklärung nichts ausgeben... oder wenig.

Das einzige, was ich verstanden habe ist, dass es nicht gut ist, wenn man die Abfindung gegen Jahresende bekommt. Jahresanfang wäre besser...

Lieben Gruss
palesun

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Mir hat der AG erzählt, dass es besser wäre die Abfindung dieses Jahr noch zu bekommen (wäre dann auch Ende des Jahres) als nächstes Jahr. Keine Ahnung warum... Mir wärs aber auch nächstes Jahr lieber, weil ich bis dahin hoffentlich einen neuen Job habe und diese Einmalzahlung bei null Verdienst sonst steuermäßig mächtig reinhaut bei Steuerklasse 3/5 im Großteil vom Jahr. Ob man das mit dem AG vereinbaren kann, dass diese Abfindungen erst im Folgejahr ausbezahlt werden, wenn mein Arbeitsvertrag aber schon Ende September endet?

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Wenn du doch schon die Steuern abgezogen bekommst, wieso musst du dann beim Jahresausgleich nochmal welche bezahlen?

Mein Mann hat vor ein paar Jahren eine Abfindung bekommen, aber komplett ohne steuern zu zahlen und dementsprechend mussten wir es noch bei der Steuererklärung angeben