hallo,
mir ist nicht ganz klar ab wann genau man den elterngeldantrag stellt und ab wann man elterngeld dann erhält.
ich beziehe mich auf den gesetzestext aus "elterngeld und elternzeit" (bmfsfj) seite 17 (ab 2013)
"- die mutter kann in den LM 1 bis 12 und der vater in den lebensmonaten 13 und 14 elterngeld beziehen"
ODER
"- die mutter erhält in den lebensmonaten 1 und 2 Mutterschaftsleistungen und bezieht danach bis zum 12. lebensmonat elterngeld. der vater kann in den LM 13 und 14 EG erhalten."
es wäre doch für mich sinnvoll zuerst mutterschaftsleistungen zu erhalten und dann Elterngeld. warum gibt es beide varianten?
und ab wann muss der elterngeldantrag nun beantragt werden 8 wochen nach geburt oder direkt nach der geburt? würde sonst mein mutterschaftsgeld verfallen?
LG
nach geburt erst mutterschaftsleistungen dann elterngeld?!?!
Hallo,
Bei mir ist es zwar 4 Jahre her aber ich glaube nicht dass sich da was geändert hat...
Mutterschaftsgeld wird mit dem Elterngeld verrechnet.
D.h. Ich habe l.m. 1 und 2 mutterschatfstgeld bekommen und dann LM 3-12 Elterngeld.
So stand es auch auf dem schreiben der elterngeldstelle.
Mein Mann war dann noch LM 4 und 5 in Elternzeit.
Lg
Es gibt auch Frauen, die keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld haben. Die bekommen Elterngeld ab dem ersten Tag. Fuer die anderen Frauen wird das Elterngeld mit dem Mutterschaftsgeld verrechnet.
du bekommst 10 monate "reines" elterngeld, dein partner ggf. 2, wennn er elternzeit nimmt, da die ersten beiden monate mit dem mutterschaftsgeld verrechnet werden.
dein partner muß aber nicht im 13 und 14 monat daheim bleiben, er kann es auch parallel mit dir oder zwischendurch und du bist dann noch mal anschließend daheim, das ist egal.
das elterngeld kannst du nach der geburt beantragen, wann mußt du wissen, auf jeden fall gibt es leistungen nur 3 moante rückwirkend. also würde ich das ding weitestgehend ausfüllen und nach der geburt die geburtsurkunde beifügen und das datum eintragen und dann ab damit. denke auch dran, dir vorab die gehaltsbescheinigungen zu kopieren oder dir etwas vom ag ausstellen zu lassen, sowas kann schon mal dauern. mit dem muschugeld hat das nichts zu tun, das bekommst du einfach weiter, weil du es ja ab 33+0 beantragt hast.
lg v.
Du beantrags das Elterngeld nach der Geburt, ob nun direkt oder nach 3 Monaten ist in deinem Fall egal. Wenn du Mutterschaftsleistungen erhälts, werden die vom Elterngeld abgezogen. Heißt im Klartext: Im 1. Monat nach der Geburt erhälts du kein Elterngeld, im 2. Monat einen kleinen Teil (die Mutterschaftsleistungen gehen ja 8 Wochen, das Elterngeld jedoch wird nach Monaten gezahlt), ab dem 3. LM bekommst du dann volles Elterngeld.
Bei mir hat es von Antragstellung bis Bescheid 2 Tage gedauert.
LG
Susanne
ahha danke ok
dass brachte mir jetzt licht ins dunkle. mutterschaftsleistungen bekommen, die die einen "gut"bezahlten job hatten (war keine diskriminierung)
DANKE