Hallo zusammen,
als stille Mitleserin schätze ich euren Rat.
Einer unserer Freunde hat folgendes Problem. Er hat am 04.02.2013 einen unbefristeten Arbeitsvertrag bei einem mittelständigen Unternehmen (800 Mitarbeiter) mit sechsmonatiger Probezeit unterschrieben. Arbeitsbeginn 19.02.2013
Jetzt, ein Monat vor Ablauf der Probezeit, haben sie ihm gesagt, dass sie ihn gern noch weiter testen wollen. Sie sagten ihm, er kann wählen zwischen a) Probezeit nicht bestanden und sofortige Kündigung oder b) er unterschreibt rückwirkend mit dem Datum vom 04.02.2013 einen befristeten Arbeitsvertrag für 12 Monate, also bis 18.02.2014. Er hat dann den befristeten Arbeitsvertrag unterschrieben.
Er hat jetzt also zu Hause in seinen Unterlagen zwei Verträge:
1. unbefristeter Arbeitsvertrag vom 04.02.2013 mit 6 Monaten Probezeit, Arbeitsbeginn 19.02.2013
2. befristeter Arbeitsvertrag vom 04.02.2013 mit 6 Monaten Probezeit, Arbeitsbeginn 19.02.2013 – 18.02.2014
Welcher Vertrag ist denn nun gültig? Hat jemand eine Idee, wie die rechtlich Lage aussieht?
Ich danke euch für eure Antworten.
LG
Gleichzeitig befristeter und unbefristeter Arbeitsvertrag, welcher ist gültig?
Ein unbefristetes Arbeitsverhältnis kann nur mit Sachgrund in ein befristetes Arbeitsverhältnis umgewandelt werden. Fehlt der Sachgrund im Arbeitsvertrag, gilt dieser als unbefristet...so verstehe ich es zumindest aus folgender Stellungnahme eines Fachanwaltes für Arbeitsrecht:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Unbefristeten-Arbeitsvertrag-umwandeln-in-befristeten-__f217620.html
Beim unbefristeten Vertrag läuft aber noch die Probezeit und seine Alternative die Kündigung...
Er hat ja praktisch nur noch die Wahl zwischen Pest und Cholera bei diesem Arbeitgeber...
LG
M.E. macht er nix falsch, wenn er den neuen Vertrag unterschreibt. Man kann sich ja hinterher immer noch auf die Ungültigkeit der Befristung berufen...
Warum fragen alle immer dann, wenn das Kind schon im Brunnen ertrunken ist?
Fakt ist, dass Dein Freund erpresst wurde.
Weiter testen ist erst einmal überhaupt kein Argument, dafür waren ja schließlich die letzten 5 Monate da.
Der zuletzt unterschriebene Vertrag ist ja an sich nichtig (wegen des Datums), geht er jetzt dagegen vor, wird ihm garantiert fristgerecht zum Ende der 6-monatigen Probezeit aus dem ursprünglichen Vertrag gekündigt.
Eigentlich eine Zwickmühle und auf jeden Fall ein Grund, sich schnellstmöglich einen seriösern Arbeitgeber zu suchen. Und zwar sofort und nicht erst im Februar.
Wer ist so naiv und unterschreibt ohne anwaltlichen Rat? Ich würde jetzt wenigstens juristischen Rat einholen.
Gruß
Manavgat
Ich würde das nicht unbedingt als Naivität abtun, der AN wurde hier quasi genötigt, entweder er darf sofort gehen oder er darf noch 1/2 Jahr bleiben.
Wie gesagt, für mich ist das Erpressung und eigentlich eine Straftat.
Aber wo kein Kläger, da kein Richter.
Die Alternative wäre die sofortige Kündigung während der Probezeit gewesen. Was hätte er dann gekonnt?
Natürlich wird er einen Juristen konsultieren.
Grüße
Ich danke euch für eure Antworten.
Ich werde euch dann nach Ablauf der Probezeit auf dem Laufenden halten, was bei der ganzen Sache herausgekommen ist.
Den Anwalt/die Anwältin will er erst nach Ablauf der Probezeit zu Rate ziehen.
LG
Ich würde mich jetzt beraten lassen. Allein schon, damit ich weiß, welche Fristen hier gelten für eine Klage.
Gruß
Manavgat
ok, danke dir.