Gilt Beschäftigungsverbot als Fehlzeit?

Huhu, kann mir einer diese Frage beantworten? Wird das BV als Fehlzeit angerechnet, so wie wenn man krank ist?

LG Hexe

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Hi
Nein das BV ist nicht gleichzusetzen wie Krankheitstage. Es wird genau so angerechnet, als ob du normal weiter arbeiten würdest und das Gehalt wird dir auch wie gehabt weiterhin bezahlt

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DAAAAANKE!!!!

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Wobei ich mir die Frage gestellt habe, ob der AG sagen kann, nach 2 SS mit BV haben sie zu hohe Fehlzeiten und spricht daher die Kündigung aus.
Betrifft auch nicht mich, sondern meine Freundin, da sie in 2 Wochen wieder arbeiten geht.

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Ein BV gilt als "anwesend" - also genau das Gegenteil von Fehlzeit oder Krankentage.
Aber es ist natürlich nicht selten, dass eine Frau nach 1-2 Schwangerschaften samt Elternzeit entlassen wird. Das hat aber nichts mit dem BV zu tun, sondern eher damit, dass für die Frau längst eine neue Kraft eingestellt wurde, die mit der aktuellen Betriebssituation vertraut ist. Die junge Mutter hingegen muß erst einmal neu eingelernt werden. Das kostet. Mal ganz abgesehen davon ist es auch nicht unbekannt, dass Kleinkinder und Kindergartenkinder quasi permanent krank sind. Ständige Kind-krank-Tage sind also vorprogrammiert.