Wissenschaftl. MA an der Uni - Wer kennt sich aus?

Hey,

ich habe einen befristeten Vertrag an der Uni als wissenschaftl. Mitarbeiterin in einem geförderten Projekt. Meine Stelle ist befristet bis zum 31.03.2014, da das Projekt zu diesem Zeitpunkt ausläuft. Ob eine Verlängerung möglich ist, erfahren wir erst im Januar oder Februar.

Ich bin ganz frisch schwanger und der voraussichliche Geburtstermin ist der 31.03.2014. Wie ist das mit dem Mutterschutz und dem Mutterschaftsgeld nach der Geburt? Lt. Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitvG) verlängert sich eine befristete Stelle um Mutterschutz und Elternzeit. Oder?

Da ich noch so weit am Anfang stehe und meine Kollegen nur bedingt begeistert sein dürften, möchte ich die Schwangerschaft noch nicht angeben. Daher erst mal hier die Frage, bevor ich mich dann offiziell schlau mache.

Danke im Voraus!

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Wenn in deinem Arbeitsvertrag explizit die Anwendung des WissZeitvG festgehalten ist dann gilt dort §2 Abs 5 Satz 3:
"(5) Die jeweilige Dauer eines befristeten Arbeitsvertrages nach Absatz 1 verlängert sich im Einverständnis mit der Mitarbeiterin oder dem Mitarbeiter um
3. Zeiten einer Inanspruchnahme von Elternzeit nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz und Zeiten eines Beschäftigungsverbots nach den §§ 3, 4, 6 und 8 des Mutterschutzgesetzes in dem Umfang, in dem eine Erwerbstätigkeit nicht erfolgt ist, ..."
siehe http://www.gesetze-im-internet.de/wisszeitvg/__2.html

siehe auch http://www.bmbf.de/de/7702.php Punkt 23 und 26

Wenn die Anwendung des WissZeitvG nicht im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag geregelt ist gibt es keine automatische Verlängerung da dann die normalen Befristungsgesetze gelten.

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Danke!! #cool Ich habe gerade nachgeschaut und es steht, dass sich der Vertrag am WissZeitVG §2 orientiert. Also brauche ich wohl keine Bange haben! :-)

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Hallo,

ich hoffe sehr, dass ich dich nicht unnötig beunruhige, aber es kommt sehr genau auf die Formulierung an und zwar ob in deinem Vertrag steht: nach §2 Satz 1 oder §2 Satz 2 oder Drittmittelprojekt. Bei meiner Kollegin war nämlich das Falsche angekreuzt und deshalb gab es bei ihr keinerlei Verlängerung oder ähnliches, obwohl sie sich beim Personalrat, etc. beschwert hat. Seitdem achten alle hier sehr auf die richtige Formulierung im Vertrag. Ihr wurde damals gesagt, dass explizit irgendwo "Satz 1" stehen muss, damit das Gesetz gültig ist, bei ihr stand "Satz 2". Dies war Ende 2011, ich weiß leider nicht, ob sich seitdem etwas geändert hat. Im Internet habe ich nur folgendes gefunden:

41. Findet § 2 Abs. 5 WissZeitVG (Verlängerung bei Beurlaubung, Mutterschutz, Grund- und Zivildienst etc.) Anwendung auf Verträge, die nach dem neuen Drittmittelbefristungstatbestand geschlossen wurden?
Nein. § 2 Abs. 5 WissZeitVG findet keine Anwendung auf Verträge nach § 2 Abs. 2 WissZeitVG. § 2 Abs. 5 WissZeitVG dient dem Schutz der Qualifizierungszeit. Ein solcher Schutz ist für die Drittmittelbeschäftigten nach § 2 Abs. 2 WissZeitVG grundsätzlich nicht angezeigt, da hier das Drittmittelprojekt und nicht die individuelle Qualifizierung im Vordergrund steht. Außerdem ist die Qualifizierung üblicherweise bereits abgeschlossen.

Wie gesagt, ich möchte dich wirklich nicht beunruhigen, aber versuche lieber dich jetzt nochmal genau zu informieren bevor du nachher ungenehm überrascht wirst.

LG Ishkwi

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Danke für deine Antwort, auch wenn sie jetzt nicht nur positiv ist. :-)

Bei mir steht nur "... nach §2 WissZeitVG" und weder der Bezug auf Satz 1 oder 2 bzw. Drittmittelprojekt. Ich glaube aber, dass bei uns an der Uni alle wissenschaftlichen MA die gleichen Verträge bekommen, egal ob sie aus Haushalts- oder Drittmitteln finanziert werden. Die Drittmittelfinanzierung spielt nur bei der Rechtfertigung einer (mehrfachen) Befristung eine Rolle.

Klar, verbindlich sind die Antworten hier nicht. Aber ich hab' zumindest das Gefühl, mir schon mal Gedanken gemacht zu haben. Selbst wenn mein Vertrag nicht verlängert wird, ändert das nichts an der Schwangerschaft. Dann muss ich halt nur schauen, wie es nach dem Mutterschutz weitergeht. Aber wenn die 12 Wochen vorbei sind, rede ich mit meinem Chef und der Personalabteilung und weiß dann ja langfristig, was Sache ist. Bei der Arbeitsagentur muss man sich ohnehin 3 Monate vor Vertragsende melden, da kann ich dann also auch noch nachfragen...

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Hallo,
also einer meiner Arbeitsverträge ist auch mal in der Mutterschutzzeit abgelaufen und es verhielt sich so:

Vertragsende war Vertragsende - bis dahin bekam ich Geld vom AG, danach hat die Krankenkasse übernommen und dann gab's Elterngeld. Ich wüsste jetzt keinen wirklichen Grund, warum dein Vertrag verlängert werden sollte.... - aber vielleicht steh ich auch nur auf der Leitung....

Es ist ja auch eine Frage, wie lange noch das Projekt läuft, wenn du z.B. vorhast ein Jahr Elternzeit zu nehmen (in Anschluss an den Mutterschutz), ist doch die Frage, ob das Projekt noch im Mai 2015 läuft und du dann noch Geld bekommen könntest, oder?

Mh, und was du die Agentur fragen möchtest, versteh ich jetzt nicht - die können dir höchstens sagen, ob du einen Anspruch auf ALG I hast (dann musst du aber auch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, sprich Kinderbetreuung sollte gesichert sein) oder nicht. Für die andere arbeitsrechlichen Informationen fragst du besser mal beim Personalrat oder der Vertretung der wissenschaftlichen Mitarbeiter nach.

#winke
kraxy

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Hallo,

wende Dich mit Deiner Frage doch an die Gleichstellungsbeauftragte bzw. Der G..

Hier Infos aus Köln: http://www.gb.uni-koeln.de/uni_mit_kind/content/fuer_wissenschaftler_innen/qualifikationsphase/index_ger.html

Gruß

Schnuckimama

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Danke! Ich werde mich nach den 12. Wochen auf jeden Fall an die Personalabteilung und ggf. an die Gleichstellungsbeauftragte bzw. den Personalrat wenden. Ich wollte nur jetzt schon mal ein paar Infos sammeln... :-)