Hallo liebes Forum,
ich weiß leider nicht, ob ich hier so richtig bin, aber letztlich geht es ja doch um's liebe Geld.
Vorgestern habe ich mir eine Wohnung angesehen.
Die derzeitigen Mieter haben sich über eine Maklerin eine andere Wohnung gekauft. Die Maklerin fragte wohl, ob sie ihre derzeitige Wohnung vermitteln solle, die Mieter bejahten das, bereuen es nun aber und boten mir an, mich direkt an die Hausverwaltung zu vermitteln, was ich dankend entgegennahm. Die Maklerin ist nicht besonders zuverlässig, ich kenne sie auch schon (ich ziehe im gleichen Ort um, wenn es klappt). Sie meldet sich nicht mehr bei mir und die Mieter sagten mir, ich solle ihr einfach sagen, ich hätte kein Interesse mehr, wenn sie fragt.
Bei der Wohnung handelt es sich um eine Eigentumswohnung, die über eine Hausverwaltung betreut wird. Alles fernab der Maklerin.
Nun meine Frage: Dürfen die derzeitigen Mieter eine Nachmietersuche an einen Makler übergeben? Es ist für sie nur eine Mietswohnung! Allerdings wollen sie vor Ablauf der Kündigungsfrist raus sein.
Was passiert, wenn ich die Maklerin übergehe und mich direkt an die Hausverwaltung wende? - Ich möchte nicht unnütz gute 1.300 Euro einer Frau in den Rachen werfen, die sich nicht mal den Finger dafür krumm macht.
Ich hoffe, jemand hat da Erfahrung.
Viele liebe Grüße,
panipa
Makler umgehen?!
Hattest du wegen dieser Wohnung jemals Kontakt zur Maklerin?
Wenn nein, dann schuldest du ihr sicherlich auch kein Geld.
Alles andere können dann die andere mit ihr aushandeln.
Leider ja.
Sie hat die Wohnung bei Immobilienscout24 reingestellt, ich habe ihr darüber eine Nachricht geschickt, sie schickte mir einen Grundriss, ein Foto des Hauses und die Telefonnummer der Mieterin.
Dann hat sie dir die Wohnung vermittelt und ihr steht Provision zu,
"Sie meldet sich nicht mehr bei mir und die Mieter sagten mir, ich solle ihr einfach sagen, ich hätte kein Interesse mehr, wenn sie fragt."
Wenn die Maklerin spitz kriegt, dass du die Wohnung doch genommen hast, wird sie dir mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eine Rechnung schicken...und ob diese Forderung berechtigt ist oder nicht, muss im Zweifelsfall dann eben ein Gericht klären.
Ja, etwa so dachte ich mir das nämlich auch.
Deshalb stellt sich mir die Frage, ob die derzeitigen Mieter berechtigt sind, für eine Wohnung, die Ihnen nicht gehört, einen Makler zu engagieren. Sie wissen noch nicht einmal, ob sie überhaupt früher aus ihrem Vertrag kommen usw. .
"Deshalb stellt sich mir die Frage, ob die derzeitigen Mieter berechtigt sind, für eine Wohnung, die Ihnen nicht gehört, einen Makler zu engagieren."
Vielleicht hilft dir das hier (gerade gefunden...ist allerdings aus 2007):
http://www.frag-einen-anwalt.de/Mieter-beauftragt-Makler-__f29857.html
Ich möchte die Maklerin nicht um ihr zustehendes Geld bringen.
Aber ich möchte auch nichts bezahlen, das gar nicht richtig offiziell ist.
Verdient ein Makler denn ernsthaft damit 1.300 Euro, dass er eine einzige Mail schreibt?!
Dann werde ich auch Makler! Scheiß auf's Medizinstudium...
Ich müsste sie ja dann jetzt letztlich sogar um eine Rechnung bitten!
Hallo,
du hast dabei ganz vergessen, dass DU die Maklerin beauftragt hast.
Von wem sie die Adresse hat, ist völlig egal.
freundliche Grüsse Werner
Ich bin mir dessen bewusst, dass ich sie, mit meiner E-Mail gewissermaßen beauftragt habe.
So, nun habe ich aber auch im Gesetzbuch nachgelesen und es ist, wie andere hier auch schon schreiben: Der Mieter darf keinen Makler engagieren. Der Auftrag ist somit hinfällig.
Mieter können gar keinen Makler beauftragen. Das würde ich locker durchklagen.
Dann mal los, die Courtage wird trotzdem fällig
http://caspers-mock.de/publikationen/wohnungsmakler.htm
Einen tätsächlichen Vertrag habe ich mit der Maklerin nicht geschlossen. Es sei denn, das habe ich, indem ich Interesse an der Wohnung bekundet habe.
Die Maklerin hat auch lediglich einen Auftrag der nicht dazu berechtigen Mieter, nicht aber der Hausverwaltung oder der Wohnungseigentümerin.
Ich werde das definitiv nach dem Wochenende mit der Hausverwaltung abklären. Und die Wohnung im Zweifelsfall auch schlicht nicht anmieten, auch wenn ich sie noch so gern hätte.
Es ist insgesamt nicht so, dass ich nicht bereit bin, eine Wohnung, die nur über einen Makler angemietet werden kann, zu mieten. Aber ich möchte nicht so viel Geld unnütz in den Wind schießen, wenn ihr das vielleicht gar nicht zusteht.
Ob der Nachmieter das darf oder nicht kann ich dir nicht sagen, aber das ändert trotzdem nichts daran, dass DU auf die Annonce geantwortet hast und damit einen Vertrag geschlossen hast. In der Annonce steht ja die Courtage, sodass du genau wusstest auf was du dich einlässt. Versuchst du nun NACHTRÄGLICH den Makler zu umgehen ist das Betrug. Es steht dir aber frei die Wohnung nicht zu nehmen und dir eine andere (ohne Makler) zu suchen.
Inwiefern aber zwischen Makler und Vormieter der Auftrag rechtsgültig ist, müssen die miteinander ausmachen. Falls nicht, könntest du vielleicht um die Zahlung drumrumkommen, aber das ist dann eine andere Sache. Ich denke da kommt es jetzt entscheidend auf den Wohnungsbesitzer an, ob der die Sache im nachhinein absegnet oder eben nicht. Ob der Nachmieter aus der Sache raus kommt hängt sicherlich auch davon ab inwieweit der Makler wusste dass er lediglich der Nachmieter ist und ohne Auftrag des Vermieters handelt.
Und nochwas: Vielleicht will der Besitzer dich ja gar nicht als Nachmieter.
PS: Ich finde die Privisionen auch unverhältnismäßig hoch, aber das ist ein anderes Thema.
Ich möchte um Gottes Willen niemanden betrügen und natürlich kann es passieren, dass die Hausverwaltung mich gar nicht als Mieter haben möchte - was aber nichts mit meiner Frage zu tun hatte.
Ich selbst kam keineswegs auf die Idee, die Maklerin zu umgehen. Hier gibt es kaum freie Wohnungen und wenn man mal eine findet, steht fast immer ein Maklerbüro davor. Das ist okay und überhaupt nicht mein Problem. Diese Kosten sind bereits einkalkuliert und das Geld dafür liegt bereit.
Aber natürlich möchte ich nichts zahlen, was am Ende nicht Hand und Fuß hat.
Den derzeitigen Mietern wurde ihrer Angabe nach erst nachdem ich mich bei der Maklerin meldete mitgeteilt, dass für sie, sollte ich die Wohnung nehmen, nun 1,19 Kaltmieten in Rechnung gestellt werden. Sie sind aus allen Wolken gefallen und wollen mich deshalb direkt an die Hausverwaltung weiterleiten. Natürlich scheint das auch für mich lukrativ! Für wen wäre es das nicht?! Wenn es um so viel Geld geht, werden wir alle geizig.
Nun wollte ich einfach wissen, was passiert.
Dass ich nun auch noch weiß, dass das Einschalten eines Maklers nur nach Absprache mit Eigentümer oder Verwaltung sinnvoll ist, gibt mir zusätzlich zu denken.
Was, wenn ich das bezahle - vorausgesetzt, ich bekomme die Wohnung... - und dann stellt sich heraus, dass der Maklerin das Geld nicht zusteht bzw. sie deshalb, da ihr der Gesetzgeber verbietet, die Wohnung anzubieten, selbst ein Ordnungsgeld von 2.500 Euro zahlen muss? Dann hatte sie von meinem Geld auch nichts...
Klar, nicht mein Problem, aber ehe das alles gegen die Wand läuft?!
Hallo Ihr Lieben,
heute erhielt ich einen Anruf der Maklerin, den ich offengestanden etwas frech fand.
Ich wollte euch nun kurz berichten, wie der Stand der Dinge ist.
Die Maklerin erklärte mir, dass sie gestern von den derzeitigen Mietern, nachdem diese ein Gespräch mit der Eigentümerin hatten, erfahren hat, dass die Wohnung verkauft werden soll. Sie fragte mich, ob ich sie kaufen wolle, das verneinte ich klar. Dann wurde sie etwas kühl in ihrer Art und sagte nur, dass sie mir dann eine Rechnung über ihre Aufwendungen schicken wird. Ich fragte sie, welche das seien und auf welchen Betrag sich die Rechnung belaufen wird. Eine E-Mail und ein Telefonat an einem Feiertag, nämlich das, welches wir da gerade führten - das soll mich nun etwa 60 Euro kosten. ... am liebsten hätte ich sie gefragt, ob sie einen Knall hat
Auch die derzeitige Mieterin meldete sich heute schon bei mir. Sie sagte mir, dass die Eigentümerin der Wohnung sehr erbost reagierte, als sie erfuhr, dass ein Makler eingeschaltet worden ist und wies ihrerseits wohl auch daraufhin, dass das rechtlich nicht in Ordnung sei.
Die Mieter erwartet eine Aufwandsentschädigung, sie sich auf die ohnehin zu tragenden Kosten belaufen soll, allerdings möchten sie sich das nicht bieten lassen und wollen darauf pochen, dass die Maklerin das hätte nicht annehmen dürfen - das jedoch ist zum Glück nicht meine Baustelle.
Die Mieter kommen nun nicht früher aus ihrem Mietverhältnis und haben noch einiges in der Wohnung zu tun.
So kann es laufen. Und ich suche fleißig weiter
Vielen Dank für eure Hilfe!
Liebe Grüße,
panipa
"am liebsten hätte ich sie gefragt, ob sie einen Knall hat "
Hätte ich wahrscheinlich gemacht, ihr steht nämlich kein Cent von dir zu
Du hast keinen Maklervertrag mit der Maklerin die eine Aufwandsentschädigung vorsieht, also steht der Maklerin auch nichts zu.
Das hätte ich ihr auch am Telefon schon gesagt.
Gruß
Demy
Da war ich mir eben nicht so sicher
Ich schätze, nun werde ich diese besagte Rechnung abwarten, dann widersprechen und abwarten, was passiert. Und im größten Notfall, wenn sie dann mit Mahnkosten usw. kommt, meine Rechtschutzversicherung mal in Anspruch nehmen.
da passiert gar nichts. Mieter können gar nicht rechtswirksam einer Maklerin einen Alleinauftrag erteilen. Da Du keinen Nachweis der Maklerin unterschrieben hast, kann sie auch keine Courtage gelten machen.
Du "umgehst die Maklerin nicht, da es gar kein Rechtsverhältnis gibt.
Gruß
Manavgat