Hallo!
Muss mir angekündigt werden, wenn mein jahresvertrag nicht verlängert wird? Normalerweise verlängert er sich ja stillschweigend.
LG
vertrag läuft aus
Hallo
Nein,muss es nicht.
"Normalerweise verlängert er sich ja stillschweigend."
Hallo,
wie, oder was meinst du damit genau?
Gruß
Demy
Se meint, wenn der befristete Vertrag zum 31.07. ausläuft und sie am 01.08. und später weiter hingeht und kein Mensch was sagt, ist der Vertrag unbefristet.
wenn sich ein 1 jahresvertrag verlängert sagt der AG normalerweise nichts, so hab ich es erlebt. stand einfach weiterhin im dienstplan.
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Hi, nein... Wenn du einen tag nach dem ablauf arbeiten gehst und der chef nichts sagt ist er automatisch unbefristet. Es ist die aufgabe des arbeitgebers daran zu denken. Wenn er dich allerdings nach hause schickt, war es das wohl... Und bedenke, dass der chef sich hintergangen fühlen kann, wenn du ihn nicht drauf hingewiesen hast, das kann das vertrauen kaputt machen.
Lg
auf was soll ich ihn hinweisen? dass mein vertrag ausläuft? is das nicht seine sache? ich mein, ich muss doch nicht seine grauen zellen ersetzen?!
das ding ist, ich arbeite zZ nicht. ich bin im beschäftigungsverbot wg schwangerschaft ..
Also so im Einzelfall kenn ich mich nicht aus, aber ich denke, dann wird dein Vertrag einfach auslaufen... da würde ich aber sicherheitshalber beim RA nachfragen.
Nein dir muss nicht gekündigt werden - der Vertrag endet wie vereinbart. Der Vertrag verlängert sich nur stillschweigend, wenn du weiterhin (also ab dem Tag nach dem eigentlichen Vertragsende) deinen Arbeitsplatz einnehmen darfst und dir Arbeit zugeteilt wird - du in dem Sinne weiter beschäftigt wirst.
Bei uns erhalten Befristete ein Schreiben, ob sie verlängert werden oder nicht. Käme jemand trotzdem zur Arbeit, muss er heim geschickt werden.
wann bekommen sie dieses schreiben? also wie lang vorm vertragsende?
In der Regel zwei bis vier Wochen vor Vertragsschluss.
Nein, dir muss nicht gekündigt werden.
Aber dein Arbeitgeber muss dich rechtzeitig daraufhin weisen, dass du dich spätestens 3 Monate vor Beendigung des befristeten Arbeitsverhältnisses persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden musst. Hast du das nicht rechtzeitig gemacht, droht dir eine Sperre.
Ein befristeter Vertrag verlängert sich nicht stillschweigend. Es ist jedoch möglich, dass der Vertrag in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis über geht, wenn der Arbeitnehmer nach der Beendigung weiterhin arbeiten geht und der Arbeitgeber das duldet.
In deinem Fall würde ich jetzt mal nicht davon ausgehen, dass dein Vertrag verlängert wird. Warum sollte sich dein Arbeitgeber eine Schwangere ans Bein binden, die noch dazu aktuell im Beschäftigungsverbot ist? Aus Sicht des Arbeitgebers wäre das nicht pfiffig.
Meine Vermutung nützt dir aber nichts und deshalb würde ich in deinem speziellen Fall einfach nachfragen.
Wo steht denn, dass der AG das tun muß? Welche Konsequenzen hätte es denn, wenn er den AN nicht 3 Monate vorher darauf hinweisen würde?
Ich bin sicher, diese Verpflichtung obliegt allein dem AN.
"Ich bin sicher, diese Verpflichtung obliegt allein dem AN."
Ich bin sicher, dass es nicht so ist, denn sonst würde z.B. im öffentlichen Dienst dieser Hinweis nicht gleich bei der Einstellung mit rausgegeben und gegengezeichnet werden müssen, dass man den Hinweis erhalten hat.
Ein Jahresvertrag endet spätestens nach Ablauf des Jahres. Gekündigt wird er nur, wenn er vorzeitig endet.
Ein befristeter Vertrag verlängert sich auch nicht einfach stillschweigend.
Du bist verpflichtet, dich drei Monate vor Ablauf des Vertrages beim Arbeitsamt als arbeitssuchend zu melden, sonst erhältst du eine Sperre.
Und entgegen einer Vorschreiberin kann es auch zehn und mehr befristete Verträge geben, solange der Grund für die Befristung angegeben wird. Z.B. Schwangerschaftsvertretung, Krankheitsvertretung, Schwangerschaft einer anderen Mitarbeiterin etc...
An deiner Stelle würde ich mich um eine Verlängerung bemühen und den Arbeitgeber darauf ansprechen. Auf was "stillschweigendes" zu hoffen, ist etwas naiv und auch link.
Gruß
Sabine
ich danke euch herzlich für die zahreichen antworten!
werde nächste woche oder vl noch diese woche mal meinen AG aufsuchen. ich guck vorher nochmal in den vertrag.
drückt mir die daumen! und wenn ich nicht verlängert werde, dann dass das AA nachsicht hat ...
Hallo,
warum soll die Agentur "Nachsicht" haben - ein Anruf, am besten heute noch, dass du ab 01.08.2013 arbeitslos sein wirst, reicht doch.... das ist eine Arbeitsuchend-Meldung...
Entweder biste arbeitslos - dann bekommst du die Formulare etc. oder du arbeitest weiter und gibst es ebenfalls kurz bekannt....
Wo ist das Problem?
Gruß
kraxy
Was hindert dich daran, dich sofort jetzt arbeitssuchend zu melden, das geht online und dauert nicht länger als hier zu antworten!
Da du dich eh im Beschäftigungsverbot befindest, wirst du dir die Verlängerung deines Vertrages abschminken können. Außerdem hast du auch nicht die Möglichkeit, "heimlich" einen Tag länger zu arbeiten, um an einen unbefristeten Arbeitsvertrag zu kommen... ;)
Und einen unbefristeten Vertrag zu haben, bedeutet auch nicht, dass man nicht jederzeit gekündigt werden kann. Wer suchet, der findet... nach Gründen.
Melde dich schnellstens beim Arbeitsamt und teile auch das Beschäftigungsverbot mit, damit du an deine Leistungen kommst.
Alles Gute für die Schwangerschaft.
Sabine