Hallo zusammen!
Bis Mitte Oktober bin ich in Elternzeit (dann sind 31 Monate in Anspruch genommen).
Nun möchte mich mein Chef evtl. kündigen zum 31.12.2013 (alles rechtens – schon abgeklärt).
Jetzt stellt sich mir die Frage, ob ich überhaupt Anspruch auf Arbeitslosengeld habe.
Ich war noch nie arbeitslos und arbeitete bis zum Mutterschutz "schon" 10 Jahre.
Jetzt habe ich folgendes gelesen: "Innerhalb von zwei Jahren vor Eintritt der Arbeitslosigkeit muss für insgesamt 360 Tage, eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bestanden haben, aus der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt wurden. Man spricht hierbei von einer Erfüllung der Anwartschaftszeit. "
Das heißt doch eigentlich, dass ich kein ALG1 bekomme, da ich in Elternzeit war und nur Elterngeld und einen 400-Euro-Job gehabt habe.
Wer kennt sich aus?
Anspruch ALG 1 nach 2,5 Jahren Elternzeit und Elterngeld?
Hi,
wenn du vor der Elternzeit sv-pflichtig beschäftigt warst, bist du in der Elternzeit beitragsfrei sozial versichert. Dazu gehört die Arbeitslosenversicherung.
Heißt, meiner Meinung nach müsstest du Ansprüche haben, wenn du die wichtige Voraussetzung - du musst natürlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen - erfüllst.
Du könntest dich auch heute noch arbeitssuchend melden. Bei mir folgte auf die Online-arbeitssuchend-Meldung zeitnah ein Termin, wo alle Fragen beantwortet wurden.
Viele Grüße
Miau2
Danke für den Tipp mit dem Arbeitssuchend melden.
Werde ich heute abend noch machen – jetzt muss ich zur Arbeit (400-Euro-Job)
Ach so, Kinderbetereuung ist natürlich vorhanden und die Lust zu arbeiten auch
Elternzeit ist eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in dem Sinne.
Die Zeit zählt also so, als ob du gearbeitet hast und du bekommst dann ein fiktives ALGI!
Hi, was heißt denn fiktiv in dem Sinne?
Es wird nach dem Job auf den du dich bewirbst berechnet und nicht nach dem tatsächlichen Einkommen.
Elternzeit zählt zur sozialversicherungspflichtigen Zeit !!! Von daher kannst du ab 1.1.2014 ganz normal ALG 1 bekommen auf Basis deines Einkommens vor der Elternzeit (bzw. wenn du angibst, dass du vor der Elternzeit z.B. 100% gearbeitet hast und nun nur noch 50% arbeiten möchtest/kannst, bekommst du auch nur die Hälfte vom ALG).
Mir wurde vom Arbeitsamt gesagt, wenn ich mich nach Ende meiner 4 1/2 Jahre Elternzeit (2 Kinder hintereinander) nicht direkt arbeitslos melden möchte, hätte ich maximal 12 Monate nach Ende der Elternzeit immer noch meinen ALG-Anspruch. Könnte also dann auch erst ALG beantragen. Das bedeutet der Satz, den du gelesen hast.
LG