Schwangerschaftsvertretung unbefristet eingestellt

Hallo zusammen,

ich frage hier für meine Kollegin. Sie hat jetzt mitbekommen das ihrer Schwangerschaftsvertretung unbefristet eingestellt wurde und fürchtet nun um ihren Platz.
Wie ist das denn rechtens? Wo kann man das auch evtl nachlesen?

Vielen Dank und liebe Grüße.

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Hallo #blume

der AG kann lt. Gesetz einstellen, wie lange, befristet und unbefristet, er möchte. Auch eine Schwangerschaftsvertretung muß nicht zwangsläufig befristet eingestellt werden. Eine Befristung ist zwar durchaus üblich (da ein sachlicher Grund für eine Befristung vorliegt), aber kein Muß.

Einen Anspruch auf genau den gleichen Arbeitsplatz hat Deine Kollegin nicht.

Wenn Sie wissen will, was mit Ihrer Arbeitskraft nach Beendigung ihrer EZ passiert, müßte sie sich an den AG wenden.

#liebdrueck
Sanne #sonne

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Guten Morgen,

ich war auch eine Schwangerschaftsvertretung, allerdings hat mein AG damals mir nichts gesagt.

Erst nach einem Jahr erfuhr ich, das ich gekündigt werde da meine Kollegin wieder zurück kommt und er mich nicht weiter beschäftigen konnte. Was er zwar gerne getan hätte aber leider aus finaziellen Gründen nicht ging.

Und ich hatte auch keinen befristeten Arbeitsvertrag. Ich wurde ganz normal mit 4 Wochen Frist gekündigt :-(

LG Josie

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Das Szenario bei Dir geht aber nur, weil Du keinen Kündigungschutz hattest.

Mit Kündigungsschutz bedarf es der Befristung.

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der vorteil für den ag bei einem unbefristeten vertrag ist sicher die einfachere möglichkeit der kündigung. bei uns werden die leute i.d.r. auch unbefristet eingestellt, es wird aber geschaut, dass sie eine andere aufgabe finden, wenn die elternzeit der betreffenden mitarbeiterin zu ende ist.

v.

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Hallo,

als Vertretung wird man doch aber meist mit Sachgrund befristet eingestellt, das heißt, der Vertrag endet automatisch an Tag X und somit ist dies die bessere Variante.

LG

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Arbeitgeber schreiben oftmals lieber unbefristet aus, da sich dann mehr Leute bewerben (ich würde mich z.b. niemals auf eine befristete Stelle bewerben). Ob es fair ist, ist die andere Frage.

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Natürlich ist das rechtens.

Der AG kann einstellen, wen und wie er will, ist aber natürlich auch an den Vertrag mit Deiner Freundin gebunden, die aber keinen Anspruch auf denselben Arbeitsplatz nach der Elternzeit hat.

Gruß,

W