Brauche Infos zwecks Elternzeit,Kündigung, neuer Job?? Alles total schwierig

Hallo ihr lieben,

ich schreibe euch mal kurz meine Situation...vielleicht kann mir jemand ein Tipp geben oder hat ähnliche Erfahrungen gemacht!

Ich habe am 25.Juli 2012 meine kleine Tochter bekommen und bei meinem Arbeitgeber 2 Jahre Elternzeit eingereicht, also bis 25. Juli 2014. Ich wurde schon in der Schwangerschaft extrem gemobbt und er erzählt auch sowieso schon überall rum das ich eh nicht wieder ankommen brauch...aber das ist Nebensache, ich wusste schon bevor ich schwanger war das ich da niemals wieder anfangen werde nach der Elternzeit, ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag!

Ich würde gerne früher aus dem Vertrag raus, würde meine kleine Gerne ab Januar 14 in die Krippe geben und mir was neues suchen. Elterngeld bekommen wir auch nur bis Dezember 13 (18Monate gezahlt)

Ich habe überhaupt keinen Kontakt zu meinem Chef, reagiert auch auf gar kéine Post und schickt mir auch keine von mir angeforderten unterlagen zu ....aber ich bin auch selbst nie dort gewesen und haben auch nicht angerufen ...ich sag euch so einem Menschen seid ihr noch nie begegnet, richtig schlimm !

Er darf mich ja nicht kündigen,weil ich in der Elternzeit bin und wenn ich kündige bekomme ich kein Arbeitslosengeld, es sei denn vielleicht ich erzähle denen den ganzen Fall mit dem Mobbing , ob das klappt? Muss dazu sagen das mein Chef schon auf dem A-Amt bekannt ist für solche Fälle und einige vorgängerinen von mir trotz selbstkündigung keine sperre bekommen haben!

Ein Aufhebungsvertrag geht doch nur wenn ich neue Arbeit habe oder?

Oder könnte ich ihm einen Brief schicken und ihn bitten ob ich die Elternzeit verkürzen kann um ein halbes jahr und dann vielleicht einfach 3 Monate vor ablauf selber kündigen?

Ach man ist das alles kompliziert, hoffe ihr steigt in dem Caos hier durch #kratz

Danke schonmal fürs lesen ;-)

Liebe Grüsse#winke

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Du kannst jederzeit unter Einbehaltung deiner normalen Kündigungsfrist auch während der Elternzeit kündigen. Nur wenn du zum Ende der Elternzeit kündigen möchtest sind die 3 Monate Frist einzuhalten aber da dein AG dich ja eh loswerden möchte wird ihm das ja uch egal sein hauptsache du kommst nicht wieder ;-)
Ein Aufhebungsvertrag geht auch immer, das hat nichts mit einem neuen Job zu tun, man einigt sich hier halt nur einvernehmlich beidseitig während eine Kündigung eine einseitige Willensbekundung ist, aber bringt dir ja auch nichts da du ja auch einfach kündigen kannst.
Also bleib in Elternzeit bis du einen neuen Job hast und kündige dann.
Alternativ kannst du eventuell wenn du unter 30 Stunden arbeiten möchtest erstmal Teilzeit während der Elternzeit bei einem anderen Arbeitgeber anfangen ...so bleibt die Elternzeit im Hintergrund bestehen, das ist halt abhängig davon wie deine Krankenversicherung zur Zeit läuft, da du innerhalb der Elternzeit ja beitragsfrei krankenversichert bist.

Auch für Teilzeit in Elternzeit könntest du ALG1 bekommen wenn dein Arbeitgeber dir keine Stelle anbieten kann.
Ob du kündigst oder einen Aufhebungsvertrag machst ist aus ALG1 Sicht gleich das musst du mit dem Arbeitsamt abklären inwieweit du ohne Sperre kündigen kannst.

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Danke für deine Antwort, heißt das ich kann mich beruhigt um eine neue Arbeit kümmern und einfach ohne Probleme kündigen, aber die Kündigungsfrist muss ich schon einhalten oder?

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Ja so ist das.

Während der Elternzeit gilt halt deine vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist bzw die aus einem für dich geltenden Tarifvertrag oder wenn nichts vereinbart ist die gesetzliche von 4 Wochen zum 15. oder Monatsende.

Die Kündigungsfrist ist einzuhalten, da du aber eh in Elternzeit bist ist nur zu beachten die Kündigung fristgerecht deinem Arbeitgeber nachweislich zukommen zu lassen.

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Du kannst mit der im Vertrag vereinbarten Frist jederzeit kündigen, allerdings würde ich das erst tun, wenn du eine Stelle mit mehr als 30h/ Woche hast.

Vorher eben Teilzeit in Elternzeit beim anderen AG oder ALGI!

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Aber Teilzeit in Elternzeit beim anderen AG geht doch sicher nur mit Zustimmung vom jetztigen AG oder?

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Offiziell ja.