Weihnachts- sowie Urlaubsunterhalt für leibliches Kind? Gibts das wirklich?

Nabend,

Ich habe folgende Spezielle Frage:

Gibt es einen Weihnachts- sowie Urlaubsunterhalt für Kinder aus einer früheren Beziehung?
Kurz zur Situation. Mein Mann zahlt für seine Tochter aus einer früheren Beziehung (Die kleine ist nun 3 Jahre alt)
einen monatlichen Kindesunterhalt von 241 Euro. Er zahlt diesen ohne unterhaltstitel oder eine Bestimmung vom
Jugendamt sowie vom Gericht. Also "freiwillig".
Nun ist es so das die Mutter heute eine Nachricht schrieb, dass sie weiß das er bald Urlaubsgeld bekommt und

dem Kind so zu sagen dann in dem Monat das doppelte an Unterhalt zusteht. Ist dies zu richtig? Ich hab davon
noch nie gehört.

Nun ist das Problem das wir im Moment in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Wir sind 3 Personen (2 Erwachsene eine davon Schwanger und ein Kind, Baby kommt im Dezember) und wir haben 313 euro zum leben zur Verfügung.

Alg2 bekommen wir nicht zusätzlich, dies wurde abgelehnt mit der Begründung, mein Mann zahlt freiwillig ohne Unterhaltstitel an sein leibliches Kind. Vom Urlaubsgeld sowie Weihnachtsgeld sollten Anschaffungen fürs Baby gemacht werden
und Schulden zurück gezahlt werden.

Wie verhält sich das nun? Ich werde mich gleich an unsere Anwältin wenden aber ich würde vorab gern ein Paar Meinungen dazu hören.

Vielen Dank und schönen Abend noch.

LG

1

Hallo,

wenn es einen eingetragenen Titel hat, gibts das auf jeden Fall nicht. Da wird ein Betrag festgelegt und jeden Monat bezahlt - fertig.

Und durch das "er zahlt freiwillig" gibt es mMn sowieso keinerlei (Rechts-)Ansprüche. Das sagt das Wort freiwillig ja aus.

Wenn die Mutter weiter auf Blöd tut, würde ich mir ernsthaft überlegen, das Ganze nicht doch gerichtlich festlegen zu lassen. Grad weil ihr bald 2 Kinder habt, und wie ich verstanden habe nicht viel Geld, solltet ihr das echt in Erwägung ziehen. Warum sollen Eure Kinder zurück stecken nur wegen dem (wahrscheinlich?) schlechtem Gewissen Deines Mannes dem anderen Kind gegenüber? Wo ist das schlechte Gewissen Euren Kindern gegenüber?

Dann kämen auch solche komischen Briefchen nicht mehr vor. Und ihr hättet keine Probleme mehr, wenn ihr was beantragen wollt.

Lg
Lejana

2

Danke für deine Antwort.
Nein noch gibt es diesen Titel nicht. Wie gesagt, mein Mann wollte keinen Ärger und hat somit ab dem Tag als er ausgezogen ist aus der gemeinsamen Wohnung immer den Unterhalt freiwillig gezahlt. Er meinte immer, es ist seine Tocher sie brauch Essen und Kleidung und dafür kommt er auch auf.

Ja wir werden das wohl über den Anwalt laufen lassen, dieser Kostet uns diesen Monat schon gute 800 Euro zwecks der Sache mit dem Umgang, denn die Ex unbedingt unterbinden wollte. Dies wurde Dienstag nun gerichtlich festgelegt und ich denk nun sucht die Mutter nen neuen Grund uns das Leben schwer machen zu wollen.

Ja aber du hast recht, wir werden das gerichtlich klären müssen. Ja mein Mann hat ein schlechtes Gewissen das stimmt, gerade weil er seine Tochter nicht sehen durfte, bis jetzt. Ja er hat auch ein schlechtes Gewissen uns gegenüber aber er weiß einfach nicht wie er es zerteilen soll mit dem Geld und wir wissen hinten und vorne nicht mehr weiter.

Danke dir für deine Hilfe.

LG

3

Der Unterhalt berechnet sich aus dem Jahreseinkommmen.

Dieses berechnet sich aus Monatsgehalt plus Einmalzahlungen wie Urlaubsgeld/ Weihnachtsgeld/Lohnsteuerjahresausgleich.

Das ganze geteilt durch 12 macht das mtl Einkommen das zur Unterhaltsberechnung herangezogen wird aus.

4

Danke!

Also müssen wir es doch gerichtlich erstmal berechnen lassen?
Weil wie gesagt, er zahlt ja freiwillig jeden Monat 241 Euro.
Und wie ist das mit den monatlichen 1000 Euro Selbstbehalt? Werden diese nicht auch berücksichtig? Eventuell sogar mehr wenn eine neue Familie vorhanden ist?

Sie kann es also nicht einfach so in dem Monat verlangen wo er das Urlaubsgeld bekommen müsste? Davon mal abgesehen bekommt er dies garnicht diesen Monat da er garkein Urlaub hat, sondern denn Urlaub im Dezember erst nimmt, wenn das neue Baby zur Welt kommt.

Bin verwirrt.

Danke Dir für deine Antwort.

15

Hallo

Wie viele Kinder hat er denn? also leibliche?

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5

das kann ich mir nicht vorstellen...........und wir wüssten das gaaaaaaaanz bestimmt #aerger

6

Danke für deine Antwort.

Ihr habt wohl auch so Probleme???

Ja ich google mir schon die Finger wund aber ich find einfach nix,

Hab unsere Anwältin schon ne lange Email geschrieben und hoffe das sie sich morgen gleich meldet.

LG

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Also wenn was zu holen ist dann ist 2 Tage später ein Brief im Briefkasten...da kann man die Uhr nach stellen.....wir hatten vor kurzem ne neue Unterhaltsberechnung und da wird ja das Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld mit angegeben!
Wie sieht es denn mit dem Unterhalt aus? Muss er soviel zahlen?

LG

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14

Hallo

Nein, das ist falsch. Der Unterhalt ist so berechnet, das diese Sonderzahlungen damit drin sind.

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Hallo,

Das Problem ist bei uns wurde der Unterhalt nie berechnet.
Mein Mann hat damals auch im Inet geschaut und den Betrag irgendwo gefunden und seit dem dann einfach bezahlt. Seine Ex war damit einverstanden, bis jetzt wo sie keinen Stress mehr machen kann wegen Umgang.

Danke für deine Anwort.

LG

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Hallo,

ehrlich gesagt, von "freiwilligen" Unterhaltszahlungen halte ich gar nichts. Beide Seiten sind letztendlich auf der sicheren Seite, wenn der Unterhalt, der zu zahlen ist, offiziell festgelegt wird.

Zur Unterhaltsberechnung werden selbstverständlich auch Urlaubs- und Weihnachtsgeld herangezogen. Es ist aber nicht so, dass in diesen Monaten mehr Unterhalt gezahlt werden muss. Auch Zulagen, Prämien, Überstundenvergütungen und sonstige vermögenswerte Vorteile (Eigentumswohnung, Nutzung Firmen-PKW) fließen in die Unterhaltsberechnung mit ein. Natürlich auch die Versorgung Dritter (also evtl. weiterer Kinder).

Ich verstehe ehrlich gesagt auch die Kindsmutter nicht. Ich hätte mich nie im Leben auf eine freiwillige Zahlung eingelassen, auch nicht, wenn der Vater freiwillig mehr zahlt. Wenn er meint, er zahlt mehr als den Unterhalt, der zusteht, weil er möchte, dass es seinem Kind an nichts fehlt, dann ist das natürlich schön. Und mehr zahlen kann ein Vater jeder Zeit.

Lg, Cinderella

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Hallo,

Danke für deine Antwort.

Ja bis jetzt war das auch nie Streitthema bei den beiden. Bis eben der Dienstag war, wo die Gerichtsverhandlung stattgefunden hat, was denn Umgang betrifft.
Dort hat mein Mann das zugesprochen bekommen was sie nicht wollte, einen regelmässigen Umgang aller 2 Wochen. Sie wollte gern das er die Tochter holt und nimmt wann sie Zeit hat und ihn braucht.

Das wollten wir als Familie nicht und haben geklat, weil es zu keiner Einigung kam und den Umgang komplett verboten hat.
Wie gesagt seit Dienstag ist der Umgang nun geregelt.
Einen Tag nach der Verhandlung wollte sie den Umgang schon wieder kippen und wir wiesen sie darauf hin, dass dies nicht geht, da es gerichtlich nun auch so bestimmt wurde. Zum Thema Umgang sagte sie dann garnix mehr sondern kam gleich auf diese Unterhaltsschiene.
Und wie wir ja nun wissen hat er mehr gezahlt als er hätte müssen.

Nun lassen wir es offiziell berechnen und auch festsetzten und mein Mann hat da sehr wohl drauß gelernt. Mit so einem Stress und Ärger hast niemand gerechnet.

Danke für deine Antwort.

LG

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+Nun ist das Problem das wir im Moment in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Wir sind 3 Personen (2 Erwachsene eine davon Schwanger und ein Kind, Baby kommt im Dezember) und wir haben 313 euro zum leben zur Verfügung.+

Das ist verdammt wenig. Bekommst Du keinen Unterhalt vom Vater Deines älteren Kindes? Ich gehe mal davon aus, dass Dein Partner nicht ihr Vater ist, wenn er noch ein jüngeres Kind aus einer vergangenen Beziehung hat.

Was ist mit Deinem Einkommen? Verdienst Du nichts?

LG, Cinderella

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Hallo,

Ja das ist sehr wenig.

Der Vater meiner Tochter zahlt 133 Euro. Den Ausgleichbetrag zum Vorschuss vom Jugendamt. Möchte ich mehr, muss ich das auch über einen Anwalt regeln. Da spielen aber andere Sachen mit rein, zum Beispiel das er unsere Adresse nicht bekommen darf, weil er so ca. aller halben Jahre eine Phase (Drogenabhängig und sehr Aggressiv in dieser Zeit) hat und festüberzeugt ist uns umbringen zu müssen. In deser Phase haben wir auch immer eine Bannmeile gegen den leiblichen Vater meiner großen Tochter.
Das heißt, ich kann ihn nicht (wie das Jugendamt vorschreibt) anschreiben und sagen "zahl mehr geld". Denn somit hätte er meine Adresse und wir wissen nicht genau wie er diese Infos nutzen wird. Alles etwas verwirren bei uns. Also muss auch hier ein Anwalt ran, diesen kann ich mir zur Zeit aber leider nicht leisten.

Ich gehe seit 4 Wochen nicht mehr arbeiten, da mein Chef seit 3 Monaten schon bereits keinen Lohn zahlt. Mir wurde vom Jobcenter geraten umgehend aufzuhören dort zu arbeiten, weil man wohl nur bis zu 3 Monaten vom Insolvenzverwalter "erstattet" bekommt. Nun bin ich im 6 Monat sichtbar schwanger und egal wo ich mich bewerbe, irgendwie nimmt mich kein Arbeitsgeber wirklich ernst und ich bekomme eine Absage nach der anderen.

Somit habe ich kein Einkommen mehr. Mein jetztiges Einkommen sind 133 Euro Kindesunterhalt und 184 Euro Kindergeld aber dies ist natürlich für mein Kind.
Ich selbst lebe, leider, im Moment komplett von meinem Mann.

LG

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Hallo,

mein Chef hat auch kein Geld gezahlt, darauf hin sind wir zum Amt und haben Insolvenzgeld beantrag. Ich habe das was ich an Netto von meinem Chef bekommen hätte, vom Amt bekommen, halt für 3 Monate, danach habe ich dann ALG I beantragt. Ich würde mich da noch mal beraten lassen.

Die vom Amt haben dann meinen Chef angeschrieben bzw. dann den Insolvenzverwalter und forden dann das Geld zurück.

Ich musste die Kontoauszüge mitbringen wo ich nachgewiesen habe, das ich keinen Lohn bekommen habe. Dann noch den letzten Lohnzettel, und da steht ja der Nettolohn drauf, daran wurde das dann Berechnet. Der Lohnzettel war aus Juni 2009 und ab Juli bis September wurde kein Lohn mehr gezahlt. Wir haben das auch vom ersten Monat an angemahnt.

Ich würde mich da noch mal beraten lassen.

Liebe grüße claudi

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was ihr verdient ist total egal. unterhalt wird nur nach dem einkommen des vaters berechnet.

und normalerweise sind dort einmalzahlungen schon vergerechnet.

was mich wundert: ich dachte, der mindestunterhalt liegt bei 290 euro? ich würde definitiv einen titel erwirken, dann herrscht klarheit.

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Wie bereits gesagt dieser Unterhalt ist garnicht berechnet sondern es wurde eine Summe aus dem Internet (welche Tabelle damals auch immer gefunden und benutzt wurde) bestimmt und so hat er auch immer gezahlt.

Darf ich fragen wir du auf die Summe von 290 Euro kommst?

Laut Düsseldorfertabellte ist der unterste Satz 317 Euro minus und da wird wohl irgendwie das Kindergeld noch mit angerechnet. Aber wie die Rechnung genau ist weiß ich leider nicht.

Ja den Titel erwirken wir nun auch. Damit wir auf der sicheren Seite sind.

LG

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Lasst den Unterhalt von offizieller Seite festlegen!!

Erstens weniger Theater und zweitens hat dein Mann auch einen Selbstbehalt (plus Verpflichtungen gegenüber seinen Kindern im Haushalt!), auch wenn es unfair gegenüber seinem anderen Kind ist, aber was bringt es euch, wenn ihr am Hungertuch nagt, nur damit der Unterhalt gezahlt werden kann!

LG

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Danke Dir.

Ja das werden wir nun auch tun anders geht es leider nicht. Das stimmt da hast du recht. Wir wissen wirklich nicht mehr aus noch ein.

Danke für deine Hilfe.

LG

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Also:

ich würde zunächst klären, ob es rechtens ist, dass die ARGE die Unterhaltszahlung nicht anerkennt. Wenn dem so ist, dann kann er keinen zahlen und das Kind hat ein Recht auf UVG.

zusätzlich kann die Mutter gar nicht den doppelten Unterhalt fordern, die hat schlicht einen Knall.

Ich würde an Eurer Stelle eine Anwältin aufsuchen, zwecks Beratung. Dafür holt ihr beim Amtsgericht einen Beratungsschein, dann kostet es nichts.

Gruß

Manavgat