Hallo liebe Forengemeinde.
Ich bin neu hier und hoffe im richtigen Forum gelandet.
Im Juni 2013 hat sich mein Mann von mir getrennt und ließ mich mit den Kindern von heut auf morgen einfach sitzen.
Derzeit beziehe ich anteilige Hartz IV (Miete), Unterhaltsvorschuß, Kindergeld und Landeserziehunggeld.
Bis August 2014 beziehe ich noch Landeserziehungsgeld für meinen (ab Sonntag) 2-jährigen Sohn, was das Jobcenter auch weiß, da der Bescheid vorliegt.
Heute erhielt ich vom SB eine Einladung, bei welcher die berufliche Weiterbildung besprochen werden soll. (ESF-Projekt für Alleinerziehende)
Ich möchte gern meinem Sohn 3 Erziehungsjahre durch mich ermöglichen, da ich diese einfach für wichtig erachte und meinem Kind zuteil werden lassen will.
Kann mir der SB diese 3 Erziehungsjahre verweigern und mich in Arbeit schicken oder kann ich die 3 Jahre uneingeschränkt in Anspruch nehmen ? Wenn möglich hätte ich da gern einen Gesetzesauszug, welchen ich bei dem Termin direkt mitnehmen kann für den Fall der Fälle.
Danke für Eure Antworten
Liebe Grüße
Jana
Bin In Elternzeit und Jobcenter will Weiterbildung
so hart das klingt, da du überwiegend auf Kosten der Allgemeinheit lebst, gehe ich schon von aus, daß er dir 3 jahre Erz. zeit verweigern kann - viele gehen unmittelbar nach dem Mutterschutz wieder arbeiten- ich denke 2 Jahre sind eh schon viel und auch ausreichend. Wenn du zu lang raus bist aus dem Job, findest Du auch so leicht keinen mehr. Sei froh daß man dir Chancen auzeigt und nutze sie!
Nö muss sie nicht, dass Gesetz ist da ganz eindeutig.
Wenn man keine Ahnung vom Gesetz hat, sollte man einfach mal die Finger still halten!
Soweit ich weiss, können sie das nicht. Man hat ein anrecht auf drei Jahre elternzeit, auch wenn man von hartz4 lebt. Wenn jemand schon vorher arbeiten geht und das alg2 nicht in Anspruch nimmt, ist das seine Entscheidung. Ich hab Berufswegen mit vielen Leuten zu tun, die das Geld vom Amt bekommen und soweit ich weiss wurden denen immer erst ab dem dritten Geburtstages des Kindes das "messer auf die brust" gesetzt.
Es muss doch nicht jeder ALG II in Anspruch nehmen, der 3 Jahre in Elternzeit geht.!! Es gibt auch Leute, die es sich leisten können, zu Hause zu bleiben.
Und es gibt durchaus Leute, die sind sich zu Stolz dafür und wollen dem Staat nicht auf der Tasche liegen
Und Elternzeit kann man nur nehmen, wenn man einen AG hat
was willst Du denn von mir? Wo hab ich denn das, was Du behauptest geschrieben?
Ich hab mich nur auf geltendes Recht berufen.
Hier hab es Dir mal rauskopiert:
...(3) In einer Familie mit einem Kind, welches das 3. Lebensjahr noch
nicht vollendet hat, kann sich ein Partner/eine Partnerin wegen der
Kinderbetreuung auf die Unzumutbarkeit der Arbeitsaufnahme berufen....
Hier nochmal genauer nachzulesen:
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Publikation/pdf/Gesetzestext-10-SGB-II-Zumutbarkeit.pdf
Ob ich das gut finde, oder nicht, tut hier nichts zur Sache. Die TE hat eine Frage gestellt und ich hab sie beantwortet.
Ich hab die Gesetze nicht gemacht!
naja ich hab da doch eher die sichtweise das ein 3 j luxus ist
und den muß man sich leisten können
und zumal was ist so schlimm daran über die beruflichen Weiterbildung einfach mal
zu reden
und sich schon mal du infomieren
was mir hier immer auffällt da wird bis zum ende elternzeit genutzt und dann gleich
iweiter den staat in verantwortung nehmen statt sich in der doch sehr großzügigen zeit
einen job zu suchen
ich kenne es nur so das man selber für sein leben zuständig ist
und nicht andere dafür ran zieht ( ist weder in australien noch in der usa so das der staat diesen kindergarten mitmacht )
"Kann mir der SB diese 3 Erziehungsjahre verweigern und mich in Arbeit schicken oder kann ich die 3 Jahre uneingeschränkt in Anspruch nehmen ?"
Verweigern kann man dir das sicher nicht,aber ganz ehrlich......ich persönlich habe frühzeitig von mir aus den Kontakt zum Jobcenter gesucht.
Je länger du zu Hause und vom Arbeitsmarkt weg bist,desto schwieriger wird es was zu finden.Meine Tochter hat sich damals übrigens sauwohl in der Krippe gefühlt.
"Heute erhielt ich vom SB eine Einladung, bei welcher die berufliche Weiterbildung besprochen werden soll. (ESF-Projekt für Alleinerziehende)"
Was ist so schlimm daran,wenn dir Möglichkeiten aufgezeigt werden ,wie es ohne ALG 2 weitergehen könnte?
Ernsthaftes Interesse, wieder auf eigenen Beinen zu stehen, sieht für mich anders aus.
Natürlich kannst du die drei Jahre, die der Gesetzgeber für die Erziehung dir gibt, ausnutzen, aber wie gehts danach für dich weiter? Ich denke, genau diese Frage wird man - auch im Hinblick auf dein Alter und eventuell deiner Qualifikation - mit dir besprechen wollen. Was ist so schlimm daran?
Hey, sie wollen Dich nicht irgendwo Regale einräumen schicken, sondern Dir eine Weiterbildung ermöglichen - noch dazu eine, die offensichtlich für Alleinerziehende konzipiert ist, also wird das wohl auch mit Kinderbetreuungszeiten kompatibel sein etc. Das sollte doch auch in Deinem Interesse sein?
Dein Kind ist 2, kein Säugling, und wird in einer guten Kinderbetreuung keinen Schaden nehmen, im Gegenteil. Als verantwortungsbewußte Mutter solltest Du da ein wenig weiter denken als nur bis zum 3. Geburtstag und - wenn die Weiterbildung nicht völlig neben Deinen Fähigkeiten liegt - schon mal wieder einen Fuß auf den Arbeitsmarkt kriegen.
Ich habe auch gearbeitet, als meine Tochter unter 3 war. Ohne soziale Leistungen, einfach weil das Geld nicht gereicht hat.
Was mir nicht gefällt ist, dass du schon dagegen bist, bevor du dir den Vorschlag angehört hast. Du kannst ablehnen, aber beschwer dich nicht, wenn du - sobald dein Kind 3 ist - dann irgendeine sch...Arbeit machen musst.
Gruß
Manavgat
§ 10 SGB II ist die Rechtsgrundlage für Dein Anliegen.
Und hier noch ein Auszug aus den Weisungen zum entsprechenden Teils an die sich die Herrschaften in der Vermittlung zu halten haben:
"(3) In einer Familie mit einem Kind, welches das 3. Lebensjahr noch
nicht vollendet hat, kann sich ein Partner/eine Partnerin wegen der
Kinderbetreuung auf die Unzumutbarkeit der Arbeitsaufnahme berufen. Der sachgerechte Gebrauch des Rechts setzt eine Aufklärung
über Rechte und Möglichkeiten voraus, wozu auch Hinweise auf
lokale Angebote der Kinderbetreuung von Dritten gehören. Die Eltern sind frei darin, zu bestimmen, wer die Kinderbetreuung übernimmt. Die Entscheidung ist unabhängig von der Frage, welcher
Elternteil Elterngeld bezieht oder Elternzeit in Anspruch nimmt.
Auch in den Fällen, in denen sich beide Partner dafür entscheiden,
gleichzeitig Elterngeld zu beziehen, bleibt es bei dem Grundsatz,
dass sich nur ein Partner auf Unzumutbarkeit wegen Kinderbetreuung berufen kann."
Quelle hierfür:
http://www.harald-thome.de/media/files/sgb-ii-hinweise/FH-10---21.05.2012.pdf
Auf Seite 10 zu finden.
Zu deutsch, Du darfst 3 Jahre bei Deinem Kind bleiben, ohne das der SB Dir was kann, zum Termin musst Du dennoch, solltest Dir dazu aber einen Beistand mitnehmen.