Hartz IV und Geld verliehen

Hallo liebe Forengemeinde,

ich habe eine kurze Frage.
Wenn jemand, der Hartz IV bekommt, Geld verliehen hat, für seine Verhältnisse auch nicht wenig - 1.000 Euro! - und das nun zurückgezahlt wird in Raten, muss derjenige das beim Jobcenter angeben und werden ihm die Raten von der Grundsicherung abgezogen?
Das Geld ist, glaube ich, weitestgehend aus Schenkungen der Eltern zusammengekommen.

Um konkret zu werden: Ich ziehe die Sch***e förmlich an.
Ich habe mir vor langer Zeit dieses Geld von einer damals sehr guten Freundin geliehen. Ich habe es wenig später komplett und in bar zurück gezahlt. So, wie ich es bekommen habe. Ich habe ihr freiwillig einen Schuldschein gegeben. Sie sagte, sie vernichte ihn, ich habe das geglaubt, schließlich war sie eine sehr gute Freundin und es gab nie Grund für Misstrauen. Der Schuldschein war meine Idee, ich würde es genauso erwarten. Einfach zur Sicherheit.
Nun kam sie mir vor kurzem, sie wolle das Geld. Ich zum Anwalt, der mir allen Mut genommen, ich müsse das jetzt noch mal bezahlen, schließlich kann ich nichts beweisen, dämlich wie ich war. Sie drohte dann schon mit einer Anzeige. Toll...
Sie hätte es nun gern in bar, das müsse ich ja verstehen, die Arme bekommt ja Hartz IV. Natürlich überweise ich das Geld. Kann ich das postwendend ihrer ARGE mitteilen? Wird das dann abgezogen? Soll ich einen Nachrichtenverlauf zeigen, in dem sie mich um Rückgabe in bar bittet? Dieses Geld steht ihr so oder so nicht zu! Ich sehe es nicht ein, ihr 1.000 Euro zu schenken!

Sie geht übrigens nicht arbeiten, weil es ihr so ganz gut geht, wie sie selbst sagt.
Mit der Miete schummelt sie auch, sodass sie 150 Euro mehr im Monat hat - sie wohnt in einer WG, bekommt den Höchstsatz Miete vom Amt und zahlt das an ihre Freundin, bei der sie wohnt und die auch Mieterin der Wohnung ist, die Freundin gibt ihr dann 150 Euro zurück. Strom muss sie nicht zahlen und obendrein gibts bei jedem Besuch bei Mama und Papa 100 Euro - damit prahlt sie dann.

Ich will keinem ans Bein pinkeln, der tatsächlich bedürftig ist... Aber diese Frechheit nervt mich so ungemein!! Ich bin einfach furchtbar sauer!

Verärgerte Grüße,
Panipa

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Och ich würd der Dame einfach mal damit drohen, dass Du der ARGE ihre Schummelei mitteilst... wenn sie Dich übers Ohr haut, machst Du selbstverständlich das gleiche...

Dann wird die vielleicht ganz fix von ihrem Trichter runter kommen, das Geld noch einmal zurück zu fordern!

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Danke :-)

So ein Mix aus euren Antworten wird es wohl werden :-D

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"Kurze Frage" .... Entschuldigt, es ist doch etwas länger geworden...

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Pech für dich sie muss garnix angeben
Auch bei ALG 2 darf man eine gewisse Summe erspartes haben. Mit den Tausend Euro liegt sie weit drunter.
Sie hat einen Schuldschein von dir.
Sollte die Arge fragen zu dem Betrag haben der von dir kommt, legt sie den Schuldschein von dir vor und das Thema ist durch.
Aber eins ist Typisch solange man beste Freunde ist, stört einen das nicht das der andere Bescheisst.
Kaum ist die Freundschaft hinüber fängt man so an.
Kinderkram ist das ala " Die hat mir die Förmchen geklaut"

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Nicht so voreilig.

Ich "Blödi" habe schon einiges an Steuern gezahlt. Nachdem sie umzog und mir von ihrer neuen Einnahmequelle erzählte, sagte ich ihr meinerseits, dass ich das nicht richtig finde. Daraufhin nahm sie mir mein Sandförmchen weg ;-) Ich habe ihr nichts angedroht o.Ä., sie kramte den Schuldschein vor und war der Meinung, so könne sie noch ein bisschen mehr Geld machen!

Und mal im Ernst - Es muss nicht immer im Leben rund laufen, aber bei Betrügerein hört es auf. Das Geld, was sie geschenkt bekommt, ist mir doch Wurst, aber vorsätzlich den Staat betrügen? Warum? Für die 1.800 Euro im Jahr können bedürftige Kinder Schulbücher bekommen oder was auch immer.
Ich bin nicht Mutter Theresa, aber ein gesunder junger Mensch kann arbeiten gehen, wenn er mehr Geld zum Leben braucht. Aber sich andauernd vom Tantchen mit anderen Nachnamen krankschreiben lassen, um überall drum herum zu kommen?!

Ich bin kein Freund dieser Mauscheleien, das habe ich geäußert, woraufhin sie sich unverstanden fühlte und meint, Freunde wie mich, die sie für ihren Lebensstil, der doch ach so gut funktioniert, kritisieren, nicht braucht.

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"Aber eins ist Typisch solange man beste Freunde ist, stört einen das nicht das der andere Bescheisst.
Kaum ist die Freundschaft hinüber fängt man so an."

Aha. Du würdest es also ganz entspannt hinnehmen, wenn eine angebliche Freundin dir Geld leiht und letztendlich die doppelte Summe fordert, weil sie hinterhältigerweise den Schuldschein nach der Rückzahlung des Geldes nicht vernichtet hat?

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Hallo,

Da die "Freundschaft" ja eh im Eimer ist, würde ich deiner Stelle deiner Nicht-Mehr-Freundin genau diese Überlegungen exakt so mitteilen. Du wirst überweisen und zwar mit dem Verwendungszweck ""Rückzahlung Darlehen" (dann wird sie dem Amt erklären müssen, warum sie viel Geld hat, dass sie Darlehen vergeben kann). Du wirst dem Amt die Nachricht zeigen, in der sie um Barzahlung bittet und auch ihre sonstigen Mauscheleien anzeigen. Das kann sie verhindern, indem sie dir den Schuldschein zurückgibt. Denn wenn das Amt sie erst einmal aufm Kicker hat, dann wird sie die kommende Zeit viele Unannehmlichkeiten bekommen, die 1000 Euro nicht wert sind. So kannst du vielleicht umgehen, zwei Mal zahlen zu müssen. Einen Versuch ist es wert. zu verlieren hast du nix. Ach ja: Und das bitte nur mündlich dieser Frau mitteilen. Keine Nachrichten, keine Mails. Nix Schriftliches.

Und wenn das erledigt ist, würde ich an deiner Stelle ehrlich gesagt mal schwer die Wahl meiner Freunde überdenken und auch nie wieder Schulden bar bezahlen und schon gar nicht ohne den Schuldschein zu bekommen. Und selbst auf einen Schuldschein zu bestehen, finde ich ehrlich gesagt auch nicht sonderlich clever, wenn ich das mal so sagen darf.

Hoffen mir mal, dass dich diese Erkenntnisse nicht 1000 Euro Lehrgeld kosten.

LG,
Babbel

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Vielen Dank für deine Antwort!

Gelernt habe ich daraus! Es ist nur traurig, dass der Weg zum Lernen so aussieht.

Ich finde einen Schuldschein, wenn man sich Geld borgt, völlig selbstverständlich. Lasse ich mir von der Bank einen Kredit geben, bekommen auch die in Form eines Vertrages einen Schuldschein.
Mein Fehler war, ihn mir nicht zurück geben zu lassen bzw. von ihr andersherum eine Quittung über das Zurückerhalten zu verlangen.

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"Nun kam sie mir vor kurzem, sie wolle das Geld. Ich zum Anwalt, der mir allen Mut genommen, ich müsse das jetzt noch mal bezahlen, schließlich kann ich nichts beweisen, dämlich wie ich war. Sie drohte dann schon mit einer Anzeige. Toll..."

Unabhängig vom Rat deines Anwaltes würde ich (!) es vermutlich drauf ankommen lassen. Deine so genannte Freundin müsste schon extrem abgebrüht sein, um dich wegen eines verliehenen Betrages anzuzeigen, den sie bereits zurückerhalten hat. Gleiches gilt für die Beitreibung der Forderung...

Im ungünstigsten Fall werden aus den 1.000 Euro ein paar Euro mehr. Sollte die Dame tatsächlich einen Mahnbescheid beantragen oder einen Anwalt einschalten, kannst du immer noch zahlen.

Ich muss allerdings dazusagen, dass ich nicht weiß, wie es dann mit einer evtl. Eintragung in deine Schufa, Schuldnerregister oder andere Datenbanken aussieht...aber das könntest du ja ggf. noch mal bei deinem Anwalt erfragen. Wenn da was eingetragen würde, wär das natürlich nicht so toll, denn du kannst die Unrechtmäßigkeit der Forderung ja letztendlich nicht beweisen.

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Mahnbescheide werden nicht eingetragen, soweit ich weiß.

Ich habe vor Jahren mal durch Unachtsamkeit einem erhalten #augen Ich habe die knapp 200 Euro dann sofort bezahlt und in meiner Schufa steht nichts. Damals belief sich der säumige Betrag auf 16 Euro, 2x 5 Euro Mahnkosten und der Rest waren Gerichtskosten...

Vielleicht muss ich es wirklich darauf ankommen lassen.
Ich kann mit meinen Kontoauszügen immerhin beweisen, dass ich 2 Wochen nach der Ausstellung des Schuldscheines 1.000 Euro von der Sparkasse unweit ihrer damaligen Meldeadresse geholt habe. Vielleicht, inkl. ihrer Betrügereien beim Amt, reicht das ja....

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Ich würde gar nichts zahlen. Lass es auf eine Anzeige ankommen.

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Hallo,

sie hat jetzt noch den Schuldschein, oder was?
Ich würde Ihr klar machen, daß sie kein Geld bekommt und vielleicht auch erwähnen, daß ich dann mal eine Eingabe beim Amt mache, zwecks der WG.
Und der Anwalt hat wirklich gesagt, daß es zwecklos ist? Kann ich mir garnicht vorstellen #kratz

LG