Hallo,
ich bin inzwischen total verzweifelt!
Folgende Situation:
Ich habe am 1 August meine Ausbildung zur Spedotionskauffrau angefangen. Mein Antrag auf BAB wurde abgelehnt. In der Auflistung wurde aber nur mein Mietanteil(400 Euro) und meine Bahnfahrkarte berücksichtigt... Strom, Telefon, Lebensmittel und Co kommen gar nicht darin vor.
Ich habe einen Schwerbehindertenausweis, wohne mit meiner Mutter zusammen, die aktuell AGB II bekommt, mir somit also auch keinen Unterhalt zahlen kann. Mein Vater lebt in Afrika und ich habe keinen Kontakt zu ihm. Ich bin 24.
Aktuell bekomme ich noch Kindergeld, was aber auch in absehbarer Zeit (25) nicht mehr sein wird.
Wenn ich alles in allem zusammen und auseinander rechne, bleiben mir 80 Euro im Monat zum Leben, Essen und klar kommen.
Ich werde nun wiedersprüch gegen den Abgelehnten BAB-Antrag einreichen.
Aber was kann ich tun, sollte der Wiederspruch erneut zu nichts führen?
Am Telefon sagte man mir ich solle noch einen Nebenjob machen. Aber leider bin ich körperlich nicht in der Lage noch einen Job zu machen.
Die Ausbildung ist schon sehr schwer für mich und mehr schaffe ich einfach nicht.
Ich brauche dringend Ratschläge!!!
Danke
Liebe Grüße aus Hamburg
Ausbildungsbeihilfe für Schwerbehinderte?
Wenn Deine Mutter ALG2 bekommt und Du bei ihr lebst, seit Ihr ja eine Bedarfsgemeinschaft und ich nehme mal an, dass der Bedarf für Euch beide gedeckt ist, wenn Dein BAB abgelehnt wurde.
Vielleicht kannst du dann nochmal mit Deiner Mutter sprechen, dass Ihr das irgendwie anders aufteilt. Du gehörst ja auch zu der Gemeinschaft.
Ist es nicht mehr so, dass Schwerbehinderte bis 27 Kindergeld bekommen können?
Oh das mit dem Kindergeld wusste ich nicht. Habe ich gerade nochmal nachgelesen.
Du hast Recht! Das nimmt mir schon einen Teil meiner Sorgen. Danke dir :)
Beim Jobcenter sagte man uns, dass ich die hälfte der Miete auf zu bringen hätte, weil wir eine Bedarfsgemeinschaft sind. Aber das ist ein guter Denkanstoß. Vielleicht hat sich das mit dem Ablehnungsbescheid geändert. Das werde ich die Tage in erfahrung bringen!
Bekommst Du denn kein Ausbildungsgehalt?
Das zählt dann ja auch mit da rein.
Welchen GdB hast du denn?
ich habe 50 %
Eigentlich unterscheidet sich die BAB nicht von Nichtbehinderten, allerdings hast du als SB auch Anspruch auf BAB, obwohl du noch bei deinen Eltern, also bei deiner Mutter, wohnst. Das haben Nichtbehinderte nicht. Wenn du bei deiner Mutter wohnst beträgt dein BAB-Bedarf wohl 397 Euro. Ich würde bei der bearbeitenden Stelle mal anrufen und fragen warum was wie berechnet wurde. Die sind dort nach meiner Erfahrung sehr nett.
Ansonsten bildest du natürlich mit deiner Mutter eine Bedarfsgemeinschaft, das bedeutet, dass in der ALGII-Berechnung auch DEIN Bedarf, aber auch deine Einnahmen, miteinbezogen werden müssen. Du solltest mal mit deiner Mutter auf den ALGII-Bescheid schauen ob du mit aufgeführt wirst. Du hast mit deiner Behinderung einen Mehrbedafr von mW 105 Euro. Dein BAB-Bescheid musst du aber sowieso beim Amt einreichen.