Testamentseröffnung

Wenn man ein Schreiben vom Amtsgericht bekommt, in dem steht, dass die Testamentseröffnung bereits erfolgt ist (Testament, welches bekannt ist, lag auch nochmal bei), kann man dann davon ausgehen, dass keine "Vorladung" aller Erben mehr erfolgt und man "nur noch" auf das Erbe warten muss? Ich kenne sowas immer nur aus Filmen, wo dann mehrere Personen um einen Tisch sitzen, ein Notar liest alles vor und dann kriegen sie sich in die Köppe *g*

LG
Merline

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Da kommt keine Vorladung mehr.

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aha - und wie geht sowas weiter? Also wie kommt man an das Erbe? Es stehen 5 Erben im Testament - eine große Geldsumme wird aufgeteilt.

Muss man einfach abwarten, bis einer nach der Kontonummer fragt oder wie? Ich bin ja völlig unerfahren in sowas............. oder muß man diesen Erbschein beantragen? Laut Google ja auch nicht immer...................

Der Erblasser wohnte ca. 250 km entfernt. Muss man zur Regelung aller Dinge dann dahin bzw. zu seiner Bank - oder geht sowas alles über den Postweg?

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Ja, das ist eine gute Frage :-D

Wir stehen gerade vor demselben Problem...... ich weiß nur, dass in solch einem Fall keine Vorladung mehr kommt, das Testament wurde ja eröffnet.

Wir haben einen Termin bei einem Anwalt gemacht, der ist aber erst nächste Woche. Bei uns liegen 800km dazwischen und ich hoffe auch, dass wir da nicht unbedingt hin müssen.

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Hallo,

auf dem Schreiben des Amtsgrichtes stehen sowohl Telefon-Nr. UND Aktenzeichen drauf.

Das Einfachste wäre doch wohl, das Telefon in die Hand zu nehmen, anzurufen und dann die Fragen stellen, die einem auf der Seele liegen.
Ansonsten sollte man sich einen Anwalt nehmen und den das alles machen lassen.

LG

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Es betrifft ja nicht mich direkt ;-) die Person, DIE es betrifft, hat bereits telefoniert - ich habe nur interessehalber gefragt :-) Ich weiß aber noch nichts über den Verlauf des Telefonats, da ich die Erbin erst am Wochenende wieder sehe..............

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Hallo,

es gibt keine Vorladung mehr.

Laut deinen Angaben wurde die Testamentseröffnung ohne Beteiligte vorgenommen.

Das Amtsgericht - Nachlassgericht - stellt die Erben nur fest, d.h. das Nachlassgericht überwacht die Nachlassverteilung nicht. Die im Testament eingesetzten Erben sind für die Nachlassverteilung selbst zuständig. Die Erben müssen dies selbst untereinander regeln.

LG gschmusi

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>>Die Erben müssen dies selbst untereinander regeln.<<

Das kann ich mir nun wirklich nicht vorstellen. Es gibt ja auch häufig Fälle, wo sich alle spinnefeind sind, wie soll das bitte gehen?

naja, in diesem Fall musste die Erbin der Notarin ihre Kontoverbindung geben, die Notarin kümmert sich ggfls. auch um den Erbschein und Ende September soll das Geld ca. aufm Konto sein. So wurde es der Erbin am Telefon erklärt.

(Todesfall war übrigens im Mai, nur mal so informativ bezüglich Zeitspanne)