Guten Abend allerseits,
ich denke, dass ich mit meiner Frage hier am besten hinpasse - falls nicht, bitte verschieben.
Mein Problem ist folgendes: Ich habe mit einer Musikschule (e.V.) einen Vertrag, der jeweils zum Ende des Semesters (also August bzw. Februar) kündbar ist. Bereits bei Anmeldung habe ich aber ausdrücklich angegeben, dass ich bei einer bestimmten Lehrerin Unterricht haben möchte und ist im Vertrag auch so vermerkt.
Diese Lehrerin verlässt jetzt sehr kurzfristig (zum 01.09.) die Schule. Ich habe es von ihr erst letzte Woche erfahren und daraufhin umgehend meine Kündigung mit entsprechendem Verweis auf meinen Lehrerwunsch, der dann nicht mehr erfüllt werden kann, hingeschickt.
Interessanterweise kann die Schulleiterin offensichtlich die Verträge mit den bei ihr angestellten Lehrern sehr wohl kurzfristig lösen, stellt sich aber auf den Standpunkt, dass für ihre Schüler der Vertrag dann nicht außerordentlich gekündigt werden kann.
Was mir daran besonders sauer aufstößt, ist die Tatsache, dass es die Schulleiterin trotzdem nicht für nötig befindet, von sich aus auf die betroffenen Schüler (außer mir nur noch eine weitere) zuzukommen und a) uns davon in Kenntnis zu setzen und b) uns wenigstens alternativ einen anderen Lehrer ihrer Schule empfiehlt; von Probespiel oder Fortsetzung des Unterrichts bei jemand anderem unter Vorbehalt mal ganz zu schweigen.
Noch befinden wir uns auf der Diskussionsebene, es haben sich also noch keine "Fronten" gebildet. Wer kennt sich aus und hat Tipps für mich, wie ich möglicherweise doch vorzeitig aus dem Vertrag rauskomme?
Vielen Dank und schönen Abend!
Littlecat
Problem mit Vertragskündigung Musikschule
Wenn du im Vertrag einen festen Lehrer drin hast, kann sie den Vertrag nicht mehr erfüllen und müsste ihn eigentlich kündigen.
Der Meinung bin ich auch. Bislang zeigt sich die Dame aber uneinsichtig. Mal sehen, ob ich heute die Möglichkeit habe, sie davon persönlich zu überzeugen. Am Telefon lässt es sich eben besser "abwimmeln".
Danke für Deine Antwort.
Ein wunsch ist nicht rechtsverbindlich. Da würdest du bei mir auf Granit beißen. Wenn sie einen fachlich kompetenten Ersatz hat, dann verstehe ich dein Problem nicht. Noch dazu, wo du die Lehrkraft noch nicht mal ausprobiert hast.
Im unterrichtsbereich wird überwiegend mit Honorarkräften gearbeitet. Das ist auch den Kundenwünschen nach "billig und höchst flexibel" geschuldet, was Festanstellungen verhindert (unbezahlbar und zu riskant). Nachteil: eine Honorarkraft kann heute sagen, dass sie morgen nicht mehr kommt, von Änderungen des persönlichen Lebens, wie Umzug, Schwangerschaft, fester Arbeitsstelle mal abgesehen. Wir haben auch Fälle von Krankheit, Unfall, Tod. Passiert.
Bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung würdest du hinten runter fallen. Mein Rat: kündige den Vertrag zum nächstmöglichen Termin. Wenn die neue Lehrkraft deinen Vorstellungen entspricht, dann kannst du die Kündigung zurückziehen.
Gruß
Manavgat
Hi,
was steht denn in den Geschäftsbedingungen drin?
Bei uns steht nämlich der Hinweis, das bei einem Lehrerwechsel der Unterricht nicht mit Sonderrecht gekündigt werden kann.
lisa
Ich könnte mir vorstellen, dass durch die Individualvereinbarung hinsichtlich einer bestimmten Lehrerin/Lehrer die AGB in diesem Punkt ausser Kraft sind...