Steuerbescheid Günstigerprüfung Kinderfreibetrag

Hallo!

Wir haben heute unseren Steuerbescheid vom FA bekommen.

Leider ist aus der 4stelligen Rückerstattung die unser Steuerberater ausgerechnet hat, eine 3 stellige Zahlung an das Finanzamt geworden.

Grund dafür ist die Günstigerprüfung beim Kinderfreibetrag.

Unser Berater ist natürlich erst Montag wieder zu sprechen und wir verstehen nicht was dahinter steckt.

Die letzten Jahren haben wir trotz der Kids und dem erhaltenden Kindergeld und trotzdessen das ich Elterngeld und ALG1 bekommen habe (Progressionsvorbehalt) knappe 400Euro zurückbekommen und jetzt kommt sowas?

Ich habe auch schon im Internet versucht rauszubekommen was diese Günstigerprüfung bedeutet, aber ich bin wohl zu blöde das zu verstehen.
Vielleicht kann mir das ja jemand in "verständlich" übersetzen.

Danke

1

Günstigerprüfung Kinderfreibetrag bedeutet, dass das Finanzamt ganz automatisch - ohne besonderen Antrag - prüft, ob die Anwendung des Kinderfreibetrags bzw. des Kindergeldes zu einem steuerlich günstigeren Ergebnis für euch führt und dann die (für euch) günstigere Variante anwendet.

Das bedeutet, dass für die Steuerpflichtigen der Kinderfreibetrag nur wirksam wird, wenn das Finanzamt im Rahmen der Günstigerprüfung feststellt, dass der Bezug von Kindergeld für die Eltern finanziell nachteiliger wäre.

Grundsätzlich ist es so, dass eine Anwendung des Kinderfreibetrages ggü. dem Kindergeld erst ab einem gemeinsam veranlagten zvE von mind. 63.500€ günstiger ist. Unterhalb dieses Betrages ist es meist günstiger Kindergeld zu beziehen.

Allerdings kann ich mir anhand deiner Angaben trotzdem nicht so recht erklären, warum aus einerprognostizierten 4-Stelligen Rückerstattung eine 3-stellige Nachzahlung werden kann. Zumindest nicht anhand der Günstigerprüfung... dadurch sollte sich für euch die Steuerlast tendenziell verbessern.

2

Vorausgesetzt das was oben geschrieben wurde stimmt tatsächlich alles so,sprich der Steuerberater hätte sich tatsächlich so sehr verrechnet, wäre das dann ein Fall für die Vermögensschadenshaftpflicht des Steuerberaters ?

3

Nu lass mal die Keule im Sack.... #nanana

Nefalsche Steurberechnung ist noch lange kein Fall für die Haftpflicht, wenn keine Gestaltungsberatung dahinterliegt.

Vielleicht hat die TE einfach irgendwelche Angaben nicht gemacht... ;-)

weiteren Kommentar laden
4

da muß noch was anderes dahinter stecken. an der günstigerprüfung kann so eine abweichung nicht liegen, zumal, wie dir auch schon erklärt wurde, die günstigerprüfung für euch günstiger ausfallen sollte;-)

checkt das ganze nochmal durch, wo der haken ist und wechselt das nächste mal den steuerberater.

v.

6

Es fehlen uns definitiv die Infos woran es lag; die muessten eigtl auvh aus dem Steuerbescheid hervorgehen.

Kann mir vorstellen, dass der StB auch evtl. Sachverhalte angesetzt hat die noch in Diskussion sind (anhaengige Verfahren) die er dann nach den entsprechenden (hoffentl. pos. Entscheidunfen) korrigieren laesst. Das wuerde dann auch fuer den StB sprechen ;-)) Ich denke eine Durvhsprache mit dem StB wird Klarheit verschaffen!