Hallo,
nun hat es mich doch erwischt und brauche dringend Rat .
Ich arbeite in einem großen Pharmaunternehmen als Ingenieurin und befinde mich "gezwungenermaßen" seit nun knapp 3 Jahren in Elternzeit.
Kurz zu meiner Vorgeschichte:
Habe Ende 2010 meine Tochter bekommen. Ich wollte gleich nach der 8-wöchigen Schutzfrist wieder arbeiten (Home-Office). Mein Arbeitgeber hatte mir damals, noch bevor ich einen Antrag auf Elternzeit gestellt habe gesagt, ich solle doch erst den Antrag auf Elternzeit stellen. Das habe ich dann auch gemacht und als ich dann "angeklopft" habe, um wieder stundenweise einzusteigen, hat man mich abgewiesen und dann ging es hin und her. Und letztendlich durfte ich nicht. Ein Jahr später habe ich noch einen Antrag gestellt, auch der wurde abgelehnt. Man hat mir nur gesagt, ich dürfe nach der Elternzeit kommen und hätte meinen Arbeitsplatz wieder. So nun hat man mich eingeladen, um meinen "Wiedereinstieg" zu besprechen.
So und was war?? Man hat mir einen Aufhebungsvertrag unter die Nase gehalten.......
So nun bin ich erstmal baff und entäuscht und weiß nicht weiter... Ich habe dann natürlich gesagt, daß ich kein Interesse habe und habe jemanden vom Betriebsrat dazugeholt. Aber auch "der Betriebsratmensch" hat mir keine Hoffnung gemacht. Klar hat sie gemeint, könne man mich nicht kündigen, aber wenn die mich loshaben möchten, würde man mir das Leben schwer machen...
Das ist jetzt 1 Monat her. Und meine Nerven sind reichlich strapaziert, weil man natürlich nun eine Entscheidung von mir will.
Kann mir jemand sagen, was ich zu beachten hätte bezüglich Aufhebungsvertrag?? Was muß ich beachten, was muss ich klären?
Und was ist den üblich als Abfindungssumme???
Ich hoffe auf zahlreiche Antworten und vielen Dank fürs "Zuhören".
LG
Schreck Aufhebungsvertrag..........
Hallo,
bei einem Aufhebungsvertrag bekommst Du auch eine 3 monatige
Sperre vom Amt. Auf keinen Fall unterschreiben und ganz schnell zum Anwalt und dich beraten lassen.
Liebe grüße, claudi
Nein, die Sperre bekommt man nicht notwendigerweise. Wenn man einen fähigen Sachbewarbeiter erwischt, kennt der sich aus und weiß um die Ausnahmen.
Wenn das wörtchen WENN nicht währe.
Es gibt aber Sachbearbeiter, die wiessen nichts von Ausnahmen oder wollen diese Ausnahmen nicht kennen.
Liebe grüße claudi
Wichtig ist, dass der Aufhebungsvertrag nicht "sofort" gilt, sondern du noch die normale Kündigungsfrist dein Gehalt bekommst. Ansonsten bekommst du eine Sperre vom Amt - es sei denn, du begründest es dem Amt gegenüber mit der fehlenden Kinderbetreuung.
Für den Rest: Nimm dir einen Anwalt für Arbeitsrecht. Ab jetzt alles schriftlich und laß dich auf nichts mehr ein.
Bei der Abfindungssumme ist "üblich" ein halbes Monatsgehalt pro Jahr Betriebszugehörigkeit. Das läßt sich natürlich auch gut nach oben schrauben, wenn du (wie in deinem Fall) gar nicht kündbar bist und sie dich unbedingt loswerden wollen.
Definitiv solltest du dir aber einen neuen Arbeitsplatz suchen - heute schon anfangen damit...
Warum ist sie nicht kündbar?
Wenn sie nach dem Mutterschutz wieder normal arbeitet, besteht ein normales Kündigungsrecht des Arbeitgebers.....auch wenn bis dahin die Zeit länger wäre, kann sie normal gekündigt werde ....Möglichkeiten gibt es immer.
lisa
Sie ist noch in Elternzeit, in der ist sie nur mi Zustimmung der Aufsichtsbehörde kündbar und auch sonst muss die Sozialauswahl berücksichtigt werden und nach der wird sie wohl nicht kündbar sein.
Und nein, es gibt dann keine Möglichkeiten vom Betrieb das zu umgehen, wenn sie es sich nicht gefallen lässt!
Die Möglichkeit gibt es nur, wenn der AN eine Duckmaus ist und sich das gefallen lässt!
Unterschreibe ihn und Du bekommst ne Sperre beim Arbeitsamt. ;)
Weiterhin ablehnen, Dienst wieder antreten wenn die Elternzeit um ist und abwarten was passiert und dann entsprechend reagieren (Anwalt, Arbeitsgericht, Polizei, Arzt - eben je nach Art der Behandlung in der Firma)
aus eigener Erfahrung:
das hier "Unterschreibe ihn und Du bekommst ne Sperre beim Arbeitsamt." stimmt nicht zwangsweise!
Hallo,
wenn in dem Aufhebungsvertrag steht, das auf gegenseitige Ansprüche verzichtet wird, bekommst du überhaupt nichts.
Schon gar keine Abfindung, weil du darauf ja verzichtet hast.
Ich würde ohne Anwalt oder Gewerkschaftsvertreter jetzt gar nichts unternehmen.
Vielen Dank für die zahlreichen Antworten.
Ich habe morgen ein weiteres Gespräch. Mal schauen, was dabei herauskommt. Aber auf alle Fälle werde ich mir einen Anwalt suchen, so wie mir auch hier geraten wurde.
LG
Hi,
ich hatte fast die gleiche Situation - nur dass es bei mir ein großer Bankenkonzern war.
Nach der Geburt meine Sohnes wollte ich sofort nach dem MuSchu wieder arbeiten - gewünscht von mir war TZ 30h (statt 37). Aber zu diesen Verhandlungen kam es gar nicht. Direkt im ersten Gespräch machte mir mein alkoholkranker Abteilungsleiter klar, dass er mich nicht zurück nehmen will und bot mir einen Aufhebungsvertrag mit Abfindung an. Ich habe erstmal abgelehnt mit der Begründung, dass ich Elternzeit eingericht habe und damit nicht problemlos kündbar wäre (meine Zwischenzeugnisse bis dahin waren alle 1! und reg. Gehaltserhöhungen bekam ich deshalb auch alle 6 Monate).
Reaktion auf den Hinweis bezüglich Kündigungsschutz: Ich finde Mittel und Wege um Sie los zu werden - verlassen Sie sich darauf.
Da man einem Kollegen einige Monate vorher Geschäfte mit Kundengeldern zu eigenen Gunsten vorgeworfen hat und ihn damit fristlos kündigte (was vom Arbeitsgericht in eine "gütliche" Trennung mit Abfingung geändert wurde), habe ich mir Bedenkzeit ausgebeten und fürs zweite Gespräch und alle weiteren den BR dazu genommen. Leider hielt weder meine Teamleiterin noch ihre Vertretung zu mir - beide waren zum damaligen zeitpunkt schwanger und fürchteten um den eigenen Job.
Auslöser dafür, dass der Abteilungsleiter mich loswerden wollte war, dass ich offene Kritik dazu geäußert habe, dass jeden Freitag um 14 Uhr Alkohol aufgefahren wurde und die Arbeit liegen blieb (und montags gabs dann Druck, weil zu viel "in der Pipeline hing). Und ich habe ihm gegenüber offen abgelehnt Bier oder Sekt mit zu trinken, weil ich mit dem Auto nach Hause fahren musste (gut 60km einfach!) bzw. nachmittags keinen Alkohol trinken wollte, auch wenn meine Kollegin aus einer anderen Abteilung gefahren ist. Das kam nicht gut an.
Letztlich habe ich dem Aufhebungsvertrag grundsätzlich zugestimmt, habe mir einen Entwurf zuschicken lassen - und direkt an den nach dem ersten Gespräch konsultierten Fachanwalt für Arbeitsrecht weiter geleitet.
Wichtig, um eine Sperre beim ALG1 zu umgehen waren folgende Punkte:
1. Aufhebungsvertrag greift zum Ende der regulären Kündigungsfrist (bei mir 3 Monate zum Quartalsende)
2. betriebliche Gründe (KEINE persönlich zu verantwortenden!)
Positiv für mich ausgehandelt haben wir:
1. Volles Gehalt bis zum regulären Ende des Vertrages mit sofortiger Freistellung
2. Abfindung im guten 5stelligen Bereich (das doppelte von dem, was mein AG ursprünglich anbot)
3. Arbeitszeugnis, das nicht schlechter als die vorangegangenen sein durfte
Mir gab dieser Aufhebungsvertrag die Möglichkeit, das erste Jahr zu Hause zu bleiben (abgesehen von einer Maßnahme des Arbeitsamtes über 3 Monate als Bewerbertraining - ich habe bei der Personalauswahl in einem früheren Unternehmen mitgearbeitet!).
Noch ein Rat:
Nimm für das zweite Gespräch einen Zeugen mit! Ich stand ziemlich alleine da, weil sich auch der BR sehr bedeckt gehalten hat und das erste Gespräch nicht mitbekommen hat.
Gruß
Kim