Hallo liebes Forum,
ich bin in einer verzwickten Situation und langsam weiß ich überhaupt nicht mehr an wen oder welche Stelle ich mich mit all meinen Fragen wenden kann, deswegen versuche ich es erst einmal hier. Vielleicht könnt ihr mir ja helfen. Eventuell könnte es etwas länger werden, aber ich möchte alles so gut es geht beschreiben.
Also, ich bin seit Anfang 2011 als Bürokauffrau in einem Unternehmen angestellt. Dieses Unternehmen ist sehr klein und umfasst ca. 5 Angestellte.
im Oktober 2011 wurde ich schwanger und bin seit August 2012 in Elternzeit. Eingereicht habe ich 2 Jahre Elternzeit und mein Elterngeld habe ich ebenfalls auf 2 Jahre aufgeteilt. Auf gut deutsch läuft beides (EZ+EG) im Juni 2014 aus.
Nun ist es aber so, dass mein AG mir eröffnet hat, dass er seine Firma verkauft und nur der Techniker vom neuen AG übernommen wird, da mein "Bereich" quasi aufgelöst wird (und er selbst sich aus privaten Gründen dort als Angestellter anstellen lassen will... wie dem auch sei)...
So nun meine Fragen:
Was wird aus meinem Arbeitsvertrag? Kündigen dürfte er mich doch rein theoretisch nicht, da ich in Elternzeit bin!? Da aber mein Bereich ja nun nicht mehr weiter existieren wird, wo soll ich hin?
Sollte er mir wirklich kündigen dürfen, müsste er das jetzt schon tun oder erst am Ende meiner Elternzeit? Sollte es nämlich so sein würde ich gern schon vor Ablauf meiner Elternzeit wieder arbeiten gehen, bzw. mich überhaupt ganz woanders bewerben. Wäre dies überhaupt möglich?
Er selbst kann oder will mir leider keine Auskunft geben und mir schwirrt der Kopf voller Fragen und ich weiß nicht wohin. Ich hoffe hier kann mir jemand helfen..
Viele Grüße
Hilfe! Elternzeit, Elterngeld, Firma wird verkauft
es gibt ein sonderkündigungsrecht
und das wird dann zum tragen kommen
wobei das alles erst bei der übernahme ausgehandelt wird
und klar wäre es logisch das du dich VOR dem ende der ez bewirbst
damit du keine leerzeit im lebenslauf hast
ich nehme mir durchaus das recht zb wenn ich sehe elternzeit und dann
erst mal arbeitslos nach der elternzeit
da nach zu haken wieso und weshalb
Für was gibt es einen Kündigungsschutz in der Elternzeit wenn durch ein Sonderkündigungsrecht letztendlich trotzdem gekündigt werde kann? Versteh ich nicht. Wieso wird der Techniker einfach übernommen und ich muss schauen wo ich bleibe? Was ich bisher noch so gelesen habe, ist es so einfach wohl doch nicht...
Mit dem Bewerben vor Ablauf der Elternzeit hast du mich wohl falsch verstanden. Mir ist durchaus klar, dass ich mich schon vorher bewerbe um nahtlos in eine neue (oder doch die alte?) Stelle anzutreten.
Mich würde nur interessieren, was passiert jetzt wenn ich vor Ablauf der Elternzeit eine Zusage eines neuen AG habe, z.B. sofort dort anzufangen. Wäre das möglich oder hätte ich da auch eine Kündigungsfrist dem alten AG gegenüber? (Wird wohl vermutlich eh nicht zutreffen, aber interessehalber)
Trotzdem schonmal vielen Dank für deine Antwort.
Natürlich gilt auch in Elternzeit deine normale Kündigungsfrist laut Vertrag. Zum Ende der Elternzeit sind es dann sogar 3 Monate. Aber die gilt nur für dich, der AG kann dir wie gesagt mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde kündigen und zu wann, bestimmt diese dann auch.
Aber da wirst du vorher dann auch zu befragt.
Kündigen kann er dich, wenn die Aufsichtsbehörde zustimmt, du bist nicht unkündbar.
Allerdings ist die Frage, ob sie zustimmt und zu wann sie zustimmt. Oft ist das wenn erst zum Ende der Elternzeit möglich. Kündigt er dir vorher ist dann deine Elternzeit mit Ablauf des Vertrages beendet, aber das ist unabhängig vom Elterngeld.
Susannnea, danke, das sind auch in etwa die Infos die ich bis jetzt erhalten habe.
Ich hatte letztes schon beim Arbeitsgericht angerufen (da hatte ich allerdings noch nicht so viele Infos) und die Dame dort meinte nur ich solle aufpassen das ich noch sozialversichert bin, nicht das er mich dort einfach abmeldet. Ist das denn so einfach? Und würde ich da nicht drüber informiert werden?
Sorry aber ich bin mittlerweile so verwirrt... ich möchte nichts falsch machen und doch einfach nur wissen wie es arbeitstechnisch für mich weitergeht und irgendwie kann mir nie jemand klare Antworten geben
Solange du noch Elterngeld erhältst, auch nur gesplittet, bleibst du eh sozialversichert, auch wenn das Arbeitsverhältnis beendet ist. Da musst du dir also keine Gedanken machen. Aber Elterngeld ist in der Regel ja bei Splittung eben keine 24 Monate sondern meist nur 23 oder 22, also Achtung.