Hallo ihr lieben,
wir haben mit gültigem Kaufvertrag eine Eigentumswohnung erworben. Maklerprovision wurde bereits bezahlt. Nun bekommen wir Post vom Finanzamt bzgl. der Grunderwerbssteuer. Diese beträgt bei uns 5 % vom Kaufpreis. Soweit so gut.
In dem Schreiben des Finanzamtes müssen wir nun angeben, ob der Makler von der Käufer oder Verkäuferseite beauftragt wurde. Der Makler wurde von der Verkäuferseite beauftragt. Nun habe ich beim Finanzamt angerufen und die Dame meinte, dass die Maklerprovision in die Berechnung der Grunderwerbssteuer mit einbezogen werden kann, aber nicht muß, dies hänge wohl von unserer Antwort ab. Nun habe ich folgendes gefunden:
"Die Oberfinanzdirektion Hannover hat schon am 10.09.2008 (Az. S 4521 – 98 – StO 262) entschieden, dass ein solcher Sachverhalt allerdings nur dann eintritt, wenn der Käufer im Notarvertrag ausdrücklich die Schuld des Verkäufers hinsichtlich der Maklerprovision übernimmt.
In den meisten Fällen findet sich in den Kaufverträgen nur die Information, dass der Erwerber der Immobilie die Maklerkosten, in welcher Höhe auch immer, zu zahlen hat.
Diese Klausel bleibt im Hinblick auf die Grunderwerbsteuer ohne Folgen und ist völlig unschädlich." So steht es bei uns drin.
Nun wollte ich mal fragen, ob das jemand von euch schon einmal hatte. Wir werden dann auf jeden Fall in Widerspruch gehen.
Lg Annika
Grunderwerbssteuer auch auf Maklerprovision?
Auf die Antworten bin ich auch gespannt, unterschreiben morgen und ich habe bisher nichts davon gehört.
Laut Makler zahlen wir die Grunderwerbssteuer "nur" auf den Immobilienwert nicht auf die Maklercourtage
VG
Hallo
Grunderwerbssteuer wird von der Kaufsumme berechnet, ohne Makler
LG
Laut unserem Notar berechnet sich die Höhe der Grunderwerbssteuer aus dem Kaufpreis abzüglich der Inventarkosten.
Würde man beispielsweise einen Kaufpreis von 300.000 Euro haben und im Kaufvertrag die Küche, die Markise, das Gartenhaus und diverse Möbel, die man vom Vorbesitzer übernimmt, mit 20.000 Euro als Inventar ausgewiesen sein, würde die Grunderwerbssteuer hier in Bayern 9.800 Euro betragen (3,5% von 280.000 Euro).
Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass Maklerkosten bei der Grunderwerbssteuer berücksichtigt werden... aber ich lasse mich gern eines besseren belehren . Wir haben zum Glück keine Maklerkosten.
VG
Claudia
Nein, werden sie nicht. Nur der Wert des Kaufpreises wird genommen
Meinst Du mit "sie" jetzt die Maklerkosten oder das Inventar?
Hallo,
die Marklercourtage fliesst NICHT in die Berechnungsgrundlage der Grunderwerbsteuer ein!
Berechnungsgrundlage ist der Kaufpreis, abzügl. ggfs. gekauftem Inventar!
LG
Auisa
Danke
Hallo,
es scheint aber Fälle zu geben, in denen das nicht stimmt und in denen die Maklergebühr tatsächlich zur Gegenleistung gehört, so dass sie Grunderwerbsteuer auslöst. Siehe die von der TE zitierte Verfügung der Oberfinanzdirektion Hannover.
Das Finanzamt wird nicht ohne Grund nach der Maklercourtage fragen.
So wie ich die Verfügung verstehe, geht es um die Fälle, in denen eine Art abgekürzter Zahlungsweg aufgrund ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung vorliegt. Eigentlich schuldet in diesen Fällen der Verkäufer die Courtage. Im Kaufvertrag verpflichtet sich der Erwerber dann ausdrücklich, den Betrag zu übernehmen. Somit zahlt dann der Erwerber für den Verkäufer an den Makler (statt erst an den Verkäufer und dieser dann an den Makler).
LG wippsteert