Hallo
Ich hab mal ne frage.
Ich hab gehört das jetzt wenn man ein jahr gemeldet zusammen wohnt das man die Steuerklassen wechseln kann auch wenn man nicht verheiratet ist
Jetzt wollte ich fragen ob das wirklich stimmt ?
Liebe grüße
steuerklassenwechsel bei NICHT verheirateten.
Hallo
Nein natürlich nicht
Guten Morgen,
mich würde mal interessieren, woher Du diese Information hast?
Liebe Grüße,
Tinchen
Wahrscheinlich eine Freundin oder Bekannte im gleichen Alter.
Bisschen unnötig und nicht grade erwachsen deine aussage !!
Das hat rein garnichts mit meinem alter zu tun und keine angst von der bekannt die ich das gehört habe ist 27!
Man sollte nicht einfach irgendwelche aussagen in raum schmeißen wenn man keine ahnung hat.
Verwechselst Du das mit der Bedarfsgemeinschaft?
Da kannst du auch nicht die Steuerklasse wechseln
Ist mir klar, aber bei der Bedarfsgemeinschaft wird man eben nach einer gewissen Zeit gemeinsam berechnet, auch ohne Trauschein.
Ich glaube, du hast das etwas falsch verstanden.
Soweit ich weiß, kann man sich als nicht-verheiratetes Paar gemeinsam veranlagen lassen bei der Steuererklärung. Ich wüsste jetzt auf Anhieb aber keinen Fall, in dem man dabei Vorteile hätte.
Hier gab es mal vor einigen Monaten eine Diskussion, in der ein Teilnehmerin angeblich schon Jahre zusammen mit ihrem LG veranlagt wurde. Die regte sich dann auf, dass das Elterngeld zur Erhöhung der Steuerlast führte, dabei war sie in diesem Fall einfach nur dumm, sich weiterhin gemeinsam veranlagen zu lassen.
LG
Susanne
Hallo,
da musst Du etwas falsch verstanden haben. Eine Zusammenveranlagung und somit den Splittingtarif bekommen nur Verheiratete (bzw. eingetragene Lebenspartnerschaften). Schau mal in Paragraph 26 Einkommensteuergesetz.
LG wippsteert
Ich hab auch "angeblich" geschrieben, oder nicht? Ich guck mal, ob ich das noch finde.
Ich dachte, den Weihnachtsmann gibt es gar nicht? Hast du ihn getroffen?
Generell geht natürlich auch ein Steuerklassenwechsel von Nicht-Verheirateten Menschen. Der funktioniert dann aber nur durch Kinder. Also von 1 in 2 oder von 2 in 1.
Das, was du schreibst, geht natürlich nicht. Noch immer wird die Ehe oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft (für gleichgeschlechtliche Paare) vorausgesetzt. Im übrigen ist das "gemeldet zusammen wohnen" sowieso KEIN Kennzeichen, um eine Steuerklasse ändern zu lassen oder als Paar zu gelten. In meiner StudentenWG habe ich mit einigen Menschen "gemeldet zusammen gewohnt" - aber ganz sicher hatte ich mit niemanden davon auch nur eine Sekunde lang ein Verhältnis.
Bei einer Scheidung verlangt das Gesetz "getrennt von Tisch und Bett". Dann wäre eine Ehe/eingetragene Lebenspartnerschaft im Sinne des Gesetzes genau das Gegenteil.
Hat deine Freundin vielleicht das Ehegattensplitting, welches ja "irgendwie" mit der Steuer zusammenhängt und das Realsplitting verwechselt? Ja, das Realsplitting funktioniert.
realsplitting ist aber wiederum nur bei dauernd getrennt lebenden Ehepartnern bzw. Bei Nachehelichem Unterhalt möglich.
Allerdings besteht die Möglichkeit, den Unterhalt an Personen, denen man GESETZLICH zu Unterhalt verpflichtet ist, im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen (nicht Sonderausgaben wie beim Realsplitting) abzusetzen.
Auf die Threaderstellerin träfe das nach der Geburt des Kindes zu wenn sie kein nennenswertes Vermögen (ich meine die Grenze liegt momentan bei 15.000 Euro) hat.
Das wäre dann allerdings kein Steuerklassenwechsel, sondern kann nur ein Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte werden.
Und auf das Alter kommt es auch an, sprich für sie selbst darf kein Kindergeldnspruch (bzw. kinderfreibetragsanspruch) mehr bestehen.
ach ja, die Freuden des deutschen Steuerrechts
Ich sage ja, es hängt eben "irgendwie" mit der Steuer zusammen.
Dass ein Steuerklassenwechsel in die Steuerklassen 3/5 nicht funktioniert, dürfte ihr mittlerweile klar sein. Der einzige Grund für diese Steuerklassen ist aber das (oftmals finanziell günstigere) Ehegattensplitting (wie nennt man das eigentlich für eingetragene Lebensgemeinschaften?)...
Aber unter bestimmten Umständen kann man das Realsplitting durchführen. Das ist natürlich noch lange nicht soo günstig, wie das Ehegattensplitting. Leider gibt es dafür auch Höchstgrenzen. Oder eben der Steuerklassenwechsel von 1 nach 2 oder umgekehrt...
Wieso darf man kein Vermögen haben beim Realsplitting oder kein eigener Kindergeldanspruch? Hast du dazu einen §? Ich weiß, dass sich Realsplitting nur "lohnt", wenn einer viel verdient und der andere quasi gar nichts, aber generell ist es immer durchführbar. Ich muß das ab nächstes Jahr in meiner Steuererklärung machen (ja, Kindergeld bekomme ich nicht mehr in meinem Alter ). Aber meinen Trennungsunterhalt - oder falls es doch noch klappt mit der Scheidung dieses Jahr - mein nachehelicher Unterhalt, muß samt den Kosten für die Versicherung bei meinem Ex abgesetzt werden und bei mir in die Steuererklärung rein.
Wenn du kein (nur geringes) eigenes Einkommen hast, dann kann dein Freund dich, solange euer Kind noch keine 3 Jahre alt ist, bei der Steuererklärung angeben und (bis zu) 667€ im Monat absetzen.