Hallo,
ich habe folgende Frrage.
Ich arbeite zur zeit Teilzeit in meinem erlernten Beruf und habe noch einen Minijob (150 euro/monat) in einer kleinen Bäckerei.
Nun bin ich schwanger (risikoschwanger) und ein beschäftigungsverbot in beiden branchen wid wohl nicht mehr lange unumgnglich sein.
Nun frage ich mich ob ich bei dem minijob überhaupt geld bekomme und wenn ja, zahlt mein chef das dann oder übernimmt das wie beim hauptjob jemand anders? weil in die krankenkasse zahle ich ja beim nebenjob nix ein.
Sofern mein Chef das aus eigener tasche zahlen müsste würde ich dann eher kündigen damit ich nach der elternzeit wieder dort anfangen kann. es ist ein kleiner familienbetrieb und ich würde ihm ungern die 150 euro monatlich zumuten wollen weil er ja dann ne neue aushilfe einstellen muss.
und die zweite frage wäre, wie das mit dem elterngeld berechnet wird, sollte ich dann krankheitsbedingt kündigen. zählen dann die monate in denen ich kein gehalt aus dem nebenjob erhalte auch nicht mehr zum elterngeld? ich hatte mal gelesen das in manchen fällen das gehalt nicht 12 monate vor dem mutterschutz zur berechnung genommen wird sondern das man evtl auch monate davor nehmen kann.
ich lese überall was anderes und evtl hate hier ja jemand einen ähnlichen fall.
vielen dank für die antworten schonmal im vorraus.
liebe grüße
laurettisch
Hauptjob + Minijob, Beschäftigungsverbot, ich blick nicht durch.
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Dein Minijob-Chef kriegt das Gehalt von der Krankenkasse erstattet. Bis auf ein paar Cent.
Du kannst also beide Jobs behalten.
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obwohl ich dort nicht einzahle?
oder gibts dafür ne separate krankenkasse?
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Dein Chef zahlt pauschal eine Umlage das hat nichts mit deinen Krankenversicherungsbeiträgen zu tun