Hallo.
Mein Mann hat neben seiner normalen Arbeit vor Jahren schon ein Kleinstgewerbe gegründet, womit er mittlerweile wenig verdient.
Er hatte immer 2 Auftraggeber (einer davon ist sein Chef, der ihm ab und zu mal Arbeit aufdrängt, wenn es in der Firma nicht geschafft wird bzw. zu teuer zum rausgeben wird. Ein zweiter Auftraggeber wechselte immer, weil eine ganz andere Sparte! Sein Gewerbe ist auf 2 verschiedene Berufsfelder angemeldet worden.)
Nun fällt aber der zweite Auftraggeber ganz weg, ein neuer ist nicht in Sicht, wird auch im Grunde nicht benötigt.
Das Gewerbe mag er nicht abmelden, weil so 2-3 x im Jahr immer mal ein "Auftrag" halt von seinem Chef kommt.
Haben wir jetzt dann ein Problem wegen Scheinselbständigkeit? Muß er sich abmelden? Kann da was passieren (wir sind noch nie geprüft worden. Ist das bei Kleingewerbern üblich?) Einfach laufen lassen????
Kann man sich als Auftraggeber jemand suchen, der auch nur ein Kleingewerbe hat?
Danke!
Brauche bitte Hilfe: Kleingewerbe und Scheinselbständigkeit!
Der Chef ist ein mieser Arbeitsgeber.
das ist Hinterziehung von Sozialversicherungsbeiträgen. Ich würde verlangen, dass ich das über Überstunden machen kann oder es eben sein lassen.
Wenn es rauskommt, dann hat der Chef ein Problem: Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen für Deinen Mann für die vergangenen Jahre und ein Strafverfahren. Wahrscheinlich hat er noch mehr Leichen im Keller.
Gruß
Manavgat
Das sieht mein Mann anders, er arbeitet gerne da. Sein Chef hat uns damals damit auch einen Gefallen getan, als wir mal arg in Geldnot waren. Dadurch, dass mein Mann die Arbeit daheim macht und ordnungsgemäss abrechnet, ist das schon alles ok.
Von Überstunden hat er nicht soviel, wie von dem Geld, was auf der Rechnung steht.
Verstehe das Problem gerade nicht?
Und wie geschrieben, der 2te Auftraggeber ist ja dies Jahr weggefallen.
Meine Frage steht immer noch im Raum: Was können wir tun?
Dann habt ihr Beihilfe zur Hinterziehung von Sozialabgaben geleistet.
Das Problem ist, dass es nicht legal ist, was ihr da gedreht habt. Selbst wenn dein Mann noch weitere Auftraggeber hätte, wäre es nicht legal beim gleichen Betrieb angestellt zu sein und je nach Gusto einen Teil der Arbeit über "selbstständig" abzurechnen.
Letzten Endes bedient Ihr Euch bei den ehrlichen Beitragszahlern.
Wenn Du mir nicht glaubst, dann frag doch einfach bei der Rentenversicherung nach. Die erklären Euch das dann schon.
Gruß
Manavgat
Ist er bei seinem Chef freiberuflich angestellt oder warum ist es der "Chef"?
Wenn er für den Chef in Heimarbeit arbeitet, warum nur 2-3 Aufträge im Jahr?