Wohnen im Haus der Eltern, Steuerfrage

Hallo an alle,

in den letzten 2 Monaten sind leider die Großeltern meines Mannes gestorben. Jetzt steht dessen Haus leer und wir wollen im Januar einziehen.

Das Haus gehörte, auch schon vor dem Tod von Opa und Oma, meinem Schwiegervater. Wurde vor ca 10 Jahren überschrieben.

Meine Schwiegereltern wollten uns mietfrei dort wohnen lassen und wir zahlen die laufenden Kosten wie Abwasser, Wasser, Öl, Strom, Gebäudeversicherung und Grundsteuer. Soweit so gut.

Jetzt habe ich gelesen das damit keinerlei Kosten des Hauses von der Steuer abgesetzt werden können.

Was wäre denn steuerlich gesehen Die beste Lösung? Würden auch Miete zahlen, das wäre nicht das Problem.

Mein Mann möchte mich nicht dass er das Haus jetzt schon überschrieben bekommt, also fällt die Option weg.

über Tips bin ich dankbar. Vielleicht War schonmal jemand in einer ähnlichen Situation.

Grüße elzstern

1

Guten Morgen,

bei selbst genutztem Wohneigentum sind die Möglichkeiten der steuerlichen Absetzbarkeit sehr beschränkt. Was wolltet Ihr denn absetzen?

Handwerkerarbeiten (natürlich gegen Rechnung) können u. U. abgesetzt werden, aber keine Mietzahlungen oder andere laufende Ausgaben.

Claudia

2

meinte dann die Kosten die mein Schwiegervater absetzen könnte, wenn er das Haus ganz normal mit Mietvertrag am uns vermietet so wie jeder andere Vermieter bei einem fremden.

Meine damit z.B. Instandsetzungskosten.

Das kann er soweit ich das gelesen habe nämlich nur wenn er eine Miete von uns bekommt die ca. 75 % des Mietspiegels beträgt.

3

Natürlich kann Euer Schwiegervater die Kosten entsprechend geltend machen, aber nur wenn auf der anderen Seite angemessene Mieteinnahmen stehen, die auch per Mietvertrag nachgewiesen werden müssen.

Bei Vermietung an nahe Familienangehörige gelten noch einmal andere Regeln. Müsstest Du einmal googlen. Die Finanzämter schauen hier übrigens sehr genau hin.

4

Frag Euren Steuerberater über Rat:

- welche Miete müsstet ihr mindestens zahlen, damit überhaupt Werbungskosten geltend gemacht werden können? (§ 21 Abs. 2 EstG, ab 66% der ortsüblichen Miete gilt die Vermietung als entgeltlich, dh. die Werbungskosten können geltend gemacht werden)

- Handelt es sich bei den Instandhaltungsaufwendungen um Erweiterungsaufwendungen (z.B. Gebäudeanbau,-aufstockung, Umwidmung des Trockenkellers zum Wohnraum...)?
--> Herstellungskosten, Berücksichtigung der Instandhaltungskosten über die Abschreibung

- Handelt es sich bei den Instandhaltungsaufwendungen um Hebung des Gebäudestandards? --> Herstellungskosten, Berücksichtigung der Instandhaltungskosten über die Abschreibung?
- Sind es normale Erhaltungsaufwendungen? Sollen diese dann über die Jahre verteilt werden?

Ein StB kann eine Prognoserechnung erstellen und er haftet für seine Aussagen. Hier kann keiner sagen, was für Euch besser ist oder nicht.

Abgesehen von der steuerlichen Problematik: wie ist das Verhältnis zu den Eltern, wenn ihr mietfrei wohnt. Reden sie Euch rein? Kommen sie ständig vorbei und ihr stört Euch daran?...

5

Ich kann ja verstehen, dass es schön ist, wenn ihr kostenlos wohnt.

Aber wie sollen die Schwiegereltern z.B. die Instandhaltungskosten begleichen, wenn sie keine Mieteinnahmen haben? Bezahlt ihr das dann und die Schwiegereltern setzen es dann bei der Steuer ab? Also RG. auf die Eltern, ...

Wenn keine nachweisbaren (Miet)Einnahmen da sind, kann man auch keine Kosten absetzen.

Um wirklich sicher zu gehen, wendet euch an eure Steuerberatung des Vertrauens.

6

Wir würden alle Kosten tragen die anfallen. Also auch Reparaturen am Haus. Wegen der steuerlichen Absetzbarkeit haben wir uns noch keine Gedanken gemacht, da wir uns bisher mit dem Thema noch nicht befassen mussten. Das ganze steht erst seit ca. 2 Wochen fest.

Das mit dem Steuerberater wird auf jeden Fall gemacht, der kann uns sicher die günstigste und beste Variante zeigen.

Die Großeltern von meinem Mann haben ja vorher auch mietfrei gewohnt und halt auch alle anfallende Kosten getragen.