Hallo,
Kennt sich jemand damit aus? Elternunterhalt?
also es geht darum das mein Schwiegervater sich kaputt gesoffen hat und alles verloren hat. Eigentlich haben wir keinen wirklichen Kontakt zu ihm. Wohnt auch nicht in unserer Nähe.
Nun bekommen wir Post vom Sozialamt wegen Elternunterhalt. Wir müssen alles offenlegen. Mein Mann verdient wirklich sehr gut und mittlerweile gehe ich jetzt wieder arbeiten im öffentlichen Dienst. Wir haben eine 2,5 jährige Tochter und ein Eigenheim seid ca 2 Jahren.
Schon allein das Gehalt liegt weit über der Grenze. Wird meins auch dazu gerechnet? Was passiert mit unserem Haus?
Wäre es ratsam ein Anwalt zu nehmen?
Oh man das ist eine riesen Sch..... :(
Lg Kalinka
Elternunterhalt kennst sich jemand aus damit?
Hallo
Keine Angst, keiner muss deswegen seinen Lebensstandard ändern. Die Grenzen sind hier sehr hoch. Euer Haus( wenn es nicht abgezahlt ist) zählt mit dazu, dann euer Kind und du auch.
Dein Gehalt darf nicht mitgerechnet werden. Sie versuchen es zwar oft, aber es darf nicht.
Und man kann auch versuchen, das abzuschmettern. Würde das mit einem Anwalt machen
Danke für deine Antwort. Ich hab auch schon versucht mich über mrs google schlau zu machen. Aber mal steht da mein Gehalt zählt nicht dazu dann wieder doch. Das verwirrt mich. Und diese Seiten vom Amt auch.
Nein unser Haus ist nicht abbezahlt. Aber wenn wir zusammen gerechnet werden ist das schon viel.
Hi,
es macht trotzdem Sinn, die Berechnug des Sozialamtes abzuwarten. Zur Auskunft seid Ihr auf jeden Fall verpflichtet. Wenn Ihr dann zu einer Zahlung herangezogen werdet, könnt Ihr die Berechnung von einem Anwalt nachprüfen lassen. Im Moment tut der nix und kostet nur Gebühren.
Viele Grüße
die Landmaus
So wird es meinem Sohn mit seinem Vater auch irgendwann mal ergehen. Er kann sich dann aber darauf berufen, dass sein Vater ihm keinen Unterhalt gezahlt hat, obwohl er gesetzlich dazu verpflichtet war.
Falls sowas bei deinem Mann auch der Fall war hättet ihr noch ein Schlupfloch.
Mit genau der Argumentation bin ich damals auch um die Zahlungen für meinen Vater herum gekommen. Da gibt (oder gab) es eine Härtefallregelung.
Anwaltliche Beratung ist hier Imho unverzichtbar.
Gruß
Manavgat
Hallo,
ich habe Elternunterhalt gezahlt. Dein Gehalt wird zum Einkommen dazu gerechnet. Das wird als verdeckte Schwiegerkindhaftung bezeichnet. Dabei wird genau ausgerechnet, wer wie viel Prozent zum Einkommen beiträgt und das ist dann nochmal ausschlaggebend für den Unterhalt. Mit Eurem Haus passiert nichts. Niemand muss sein Haus verkaufen um die Eltern zu finanzieren. Allerdings bekommt Ihr einen Wohnvorteil berechnet. Das sind wahrscheinlich 800 € die zu Eurem Einkommen dazu gerechnet werden. Abziehen könnt ihr natürlich einen evt. Kredit für das Haus oder auch sonstige Kredite, die schon bestehen. Man kann noch einiges mehr in Abzug bringen, z. B. Versicherungen, Urlaube, Unterhalt fürs Kind, Werbungskosten, Krankheitskosten, etc. Zum Einkommen zählt übrigens auch die Steuererstattung, Mieteinnahmen, Kapitalerträge... Das ist nur mal ein kurzer Umriss und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Ich würde mit der Aufforderung des Sozialamtes zu einem Fachanwalt für Sozialrecht gehen. Das Thema ist wirklich sehr komplex und die Rechtsprechung auf diesem Gebiet noch sehr dünn.
Ob sich Dein Schwiegervater selbstverschuldet in diese Situation gebracht hat, interessiert das Sozialamt nicht. Hier müssen schon schwerwiegende Gründe vorgebracht werden (z. B. Misshandlung oder Vernachlässigung), damit man aus der Pflicht genommen wird.
Ich arbeite Teilzeit und wir sind "Normalverdiener". Dadurch, dass wir quasi keine Schulden haben (die ich in Abzug hätte bringen können), wurde ich zum Elternunterhalt heran gezogen.
Der Bescheid ist dann auch nochmal sehr sorgfältig auf Richtigkeit, am besten durch den gleichen Anwalt, zu prüfen.
Ich würde übrigens nur schriftlich mit dem Sozialamt kommunizieren.
Grüße
Littletalks
Hallo,
grundsätzlich bin ich ja der Meinung, dass man auch seiner Unterhaltspflicht den Eltern gegenüber nachkommen sollte, wenn man es finanziell leisten kann. Anders sieht es natürlich aus, wenn die Eltern sich selbst nicht entsprechend verhalten haben, als das Kind auf den Unterhalt angewiesen war. Wenn das bei deinem Schwiegervater der Fall ist (er also keinen Unterhalt gezahlt hat bzw. in Form von Naturalunterhalt für seinen Sohn aufkam oder es aus anderen Gründen grob unbillig wäre, Unterhalt zahlen zu müssen - z. B. Missbrauch o. ä.), kann sich dein Mann von der Unterhaltspflicht befreien lassen.
LG,
kr.