ALG 2, Kind unter 3, trotzdem Arbeiten oder Maßnahme?

Hallo #winke
Vielleicht kann mir hier ja jemand weiterhelfen. (ist leider etwas länger geworden)

Ich hatte heute einen Termin beim jobcenter. Kurz zu meiner Situation: ich bin seit einigen Monaten alleinerziehend (vor meiner Schwangerschaft habe ich in einer Krippe gearbeitet, der Vertrag war befristet und ist ausgelaufen) und habe zusätzlich zu meinen Elterngeld ALG 2 bezogen. Mein Sohn ist 1 Jahr und besucht zur Zeit von 9-11 Uhr die Krippe. Ich habe mich schweren Herzens doch dafür entschieden da wir Anfang nächsten Jahres zurück in meinen Heimatort ziehen wollen und ich ein bisschen Zeit brauche um alles zu packen usw. (habe hier sonst niemanden der auf ihn aufpassen könnte). Außerdem hatte ich den Platz schon bestätigt bekommen als ich noch mit meinen Freund (Vater des Kindes) zusammen war, da sah unsere Planung noch etwas anders aus. Nach dem Umzug hatte ich eigentlich vor ihn bis zu seinen 2.Geburtstag zu Hause zu betreuen. In der dortigen Krippe ist er schon vorgemerkt. Nun wurde mir heute gesagt das ich, da mein Elterngeldbezug nun ausgelaufen ist, wieder nach Arbeit suchen muss und falls ich bis Mitte Oktober nichts finde an einer Maßnahme teilnehmen muss. Mein Sohn besucht ja nun nur 2 Stunden die Krippe. Die Sachbearbeiterin meinte nun das ich ihn von 7-12 Uhr in die Krippe geben muss um Teilzeit arbeiten zu können. Theoretisch ist das möglich, da die Betreuung nicht auf eine Stundenzahl begrenzt ist. Ich wollte es eben nur nicht da ich es nicht für nötig hielt.

Meine Frage: Ich hatte eigentlich gelesen das man als alleinerziehende mit einen Kind unter 3 Jahren den Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen muss und auch an keiner Maßnahme teilzunehmen braucht? Trifft das jetzt trotzdem zu auch wenn er teilweise die Krippe besucht? Die Sachbearbeiterin meinte das das nicht stimmt.

Wie sieht es aus wenn ich ihn wieder aus der Krippe rausnehme? Kann mir das Arbeitsamt dann das ALG 2 kürzen oder ähnliches?

Und die letzte Frage: Ich habe eigentlich Anspruch auf ALG 1. Hatte es nur nicht beantragt da mir eben gesagt wurde das ich mit einen Kind unter 3 den Arbeitsmarkt noch nicht zur Verfügung stehen muss. Wenn ich jetzt doch wieder arbeiten muss, hätte ich ja auch ALG 1 beantragen können?

Ich hatte geplant ab September 2014 wieder zu arbeiten. Da es Anfang September immer einfacher ist in einer Krippe Arbeit zu finden.

Ich bedanke mich schon mal für alle Antworten und fürs lange durchlesen. :)

4

Die Regelung bzgl. Kindern unter drei gilt noch.

Aber vielleicht bekommst hier ja auch noch Antworten von anderen Müttern mit Kindern unter drei. Vorzugsweise von solchen, die bereits wieder arbeiten und von deren Steuergeldern du lebst oder aber solche, die händeringend einen U3-Platz suchen...

Ernsthaft, nach einem langen, harten Arbeitstag (im Jobcenter unter anderem mit etlichen Frauen, die nach einigen Jahren Elternzeit immer schwerer zu vermitteln sind) und als Ex-Alleinerziehende, die schon früh wieder Vollzeit tätig war, finde ich Posts wie deines inhaltlich und von Tonfall her unerträglich.

12

Hammermässig, mein 2 jähriger wechselt nächsten Monat zum 3.mal wieder die Tagespflegeperson, 8mal abgesehen von 3 weiteren krankheits/urlaubsersatzbetreuungen, da ich nach Umzug trotz Alleinerziehend und in Vollzeit keinen Kigaplatz bekommen habe und die aktuelle Tagesmutter auf einmal keine lust mehr hatte ihn auch noch nachmittags zu betreuen und uns gekündigt hat.
Und dann liest man hier so ein Scheiß.

13

Hallo.

Du findest diesen Post inhaltlich und vom Tonfall unerträglich?

Sorry, aber dann hast du wirklich einen zu harten Arbeitstag gehabt und reagierst etwas sensibel. Denn die TE hat ihren Beitrag nun wirklich freundlich und nicht bestimmend hier reingestellt, ich kann da nichts unerträgliches daran finden.

Kann es sein, dass dein Job dich doch sehr an die Grenzen bringt und du schon per se auf solche Beiträge gereizt reagierst. ?! Man sollte immer den Menschen hinter den Anliegen sehen, weisst du! Kann mir vorstellen, dass das in deinem Job verloren geht.

Grüße
kaffee.tante

1

Du kannst auch im ALGII-Bezug 3 Jahre Zuhause bleiben und nicht zur Arbeit gezwungen werden aber ich denke nicht, dass Du dann auch einen Krippenplatz für ein einjähriges Kind bezahlt bekommst...

Du gibst das Kind ernsthaft täglich in die Betreuung, weil Du in 3 1/2 Monaten umziehst und packen mußt?

Gruß,

W

2

Danke für deine Antwort. Er geht zur Zeit "nur" Montag, Dienstag und Freitag je 2 Stunden rein. Ich hatte wie gesagt auch lange überlegt ob ich ihn rein tue. Den Platz hatte ich schon bestätigt bekommen als ich noch nicht alleinerziehend war. Hätte ich den Aufnahmetermin verschoben, wäre der Anspruch auf den Platz erst mal verfallen. Meine Verwandten haben mich dann auch noch bedrängt ihn rein zu tun. "Er muss ja unter andere Kinder und da hast du auch mal Zeit andere Sachen zu erledigen" usw. und da hab ich dann halt gedacht ich probiers mal und schau wie es ihm gefällt.
Ich bin mit meiner Entscheidung ehrlich gesagt auch nicht gerade glücklich. :/

3

Wenn er jetzt aber schon einen Platz hat und gut in der Krippe zurecht kommt, spricht doch nichts dagegen, aufzustocken und in der Zeit zu arbeiten?!

5

Hallo,

ja, U3 kann dich keiner zwingen, aber da er eh in die Krippe geht frag ich mich ernsthaft was dagegen spricht. Eine Maßnahme ist immer eine gute Chance. Und sei es nur um raus zu kommen und etwas anderes zu sehen.

Es ist auch für das Kind schöner wenns die Regelmäßigkeit hat jeden Tag hinzugehen. Deine jetztige Regelung ist ja nix halbes und nix ganzes.

Ich bezihe selbst ALG2 und bin über jeden Cent froh den ich mir selber verdiene.

Wenn du partou nix machen willst kannst du ja den Vater fragen wegen Betreuungsunterhalt. :-p

Lg wirbelwinds.mama

6

Ich frage mich grade,wer dir den Krippenplatz zahlt,wenn du nur zu Hause hockst?
Dafür gibt es hier bei uns im ALG 2 -Bezug nämlich nur Unterstützung ,wenn man arbeitet bzw. eine Massnahme macht.
Und ja,meine Tochter war mit 2 in einer Krippe,aber nicht weil man mich gezwungen hat,sondern weil ich was tun wollte für das Geld ,das ich als Hilfe bekomen habe.
Wenn du nicht arbeiten willst,nimm dein Kind aus der Krippe und mach für jemand den Platz frei,der ihn braucht.
Deine paar Sachen kannst du packen,wenn der Kleine schläft.

7

Hallo!

Mit diesen Rechtsfragen, "darf ich, muss ich, kann ich" kenne ich mich nicht aus, deshalb möchte ich dazu direkt nicht sagen. Aber ich möchte dir was anderes sagen.

Ich will mal ehrlich sein und das meine ich jetzt wirklich nicht böse. Ich hätte noch vor wenigen Wochen sehr gerne mit dir getauscht. Ich bin seit 1,5 Jahren AE und beziehe ALG2. Ich habe mir die Füße wundgelaufen auf der Suche an einem Betreuungsplatz, damit ich wieder arbeiten kann. Ich habe nichts bekommen, oft hieß es, ich hätte schlicht keinen Anspruch, ich sei ja eh daheim. Meine Tochter geht nun seit zwei Wochen zur Tagesmutter, aber warscheinlich auch nur deshalb, weil sie inzwischen einen Rechtsanspruch hat. Und ich sitze hier und freue mich wie bekloppt darauf, dass ich nächsten Monat wieder arbeiten kann. Meine Planung sah auch anders aus, als ich mit dem Vater meiner Tochter noch zusammen war. Nun hatte sich die Situation aber eben geändert, was eben auch bedeutet, dass andere Dinge kommen und man sich anders orientieren und organisieren muss.

Deinem Kind schadet es sicher nicht, wenn es betreut wird, sei es halbtags oder ganztags. Den Platz hast du bereits und die Möglichkeiten auch. Und wenn du arbeitest ist da ja nicht nur der finanzielle Aspekt. Schließlich hörst und siehst du dann auch mal etwas anderes.

Liebe Grüße,
majixx

8

Was spricht dagegen, selbst für sein Leben aufzukommen? Irgendwie kann ich deinem Tread nicht entnehmen, dass du arbeiten willst.
Nimm dein Kind aus der Kita und überlass den Platz bitte jemandem, der ihn wirklich braucht und zu schätzen weiß!

9

Hallo,

also wir waren leider gottes 4 jahre auf harz 4 angewiesen 2 jahre davon war mein Mann in ner Umschulung. Bei uns kamen die erst an als meine Kinder in die Schule kamen solange meine 2 in die Kita gingen musste ich nur einmal im Jahr zum gespräch. Kann sein das die dich in einem 1 euro Job unterbringen wollen wenn das der fall sein sollte wird sich das bei dir im Sande verlaufen weil dein Kind nur 2 std in die Kita geht und du auch noch Umziehst in der nächsten zeit.

Liebe Grüße

10

Na, wie praktisch für die TE, dann kann sie ja auch ein paar Jahre, nech?

"Bei uns kamen die erst an als meine Kinder in die Schule kamen solange meine 2 in die Kita gingen musste ich nur einmal im Jahr zum gespräch."

Und von selbst auf die Idee gekommen, dass arbeiten Gehen ganz sinnig sein könnte, bist du nicht?!

19

1) Und wenn ich 10 jahre von Harz4 lebe geht dich auch nichts an

2) habe ich selber oder bzw wir genug eingezahlt das ich kein schlechtes gewissen haben muss.

3) man kann nicht alle Harz4 bezieher in einem Topf werfen, es gibt welche die sagen ich habe keinen bock zu arbeiten andere bezahlen ja, oder man rutscht da da einfach rein weil es nicht anders geht du kennst mich doch garnicht.

weitere Kommentare laden
11

"Ich habe mich schweren Herzens doch dafür entschieden da wir Anfang nächsten Jahres zurück in meinen Heimatort ziehen wollen und ich ein bisschen Zeit brauche um alles zu packen usw. (habe hier sonst niemanden der auf ihn aufpassen könnte)."

Das mit dem Umzug habe ich zunächst gar nicht realisiert. Das ist ja wohl die Frechheit schlechthin.

14

Ungeheuerlich was die von dir verlangen!

Gott sei Dank musst du tatsächlich nicht arbeiten gehen bis deine Brut 3 Jahre alt ist.

Das hast du den Frauen zu verdanken, die trotz größten Bemühungen keine Betreuung finden oder ihre Arbetszeiten absolut nicht mit der Betreuung vereinbaren können.

Du kannst also getrost weiter von den Steuergeldern leben und dir auch noch zusätzlich einen ganzen Krippenplatz spendieren lassen, damit du genug Zeit hast für dich und um deinen Umzug in ferner Zukunft vorzubreiten

Wahrscheinlich bin ich einfach zu alt um die heutige "Was?-ICH-soll-arbeiten?-Mentalität" zu verstehen. Ich bin noch so aufgewachsen, dass man staatliche Nothilfen wie ALGII nur in Ansprucht nimmt, wenn man keine andere Wahl hat und nicht weil man "es nicht für nötig hält zumindest Teilzeit zu arbeiten".

So und nun muss ich ins Bett, morgen um 6 geht es raus, arbeiten, irgendjemand muss dir ja dein Geld verdienen.

15

Wie gehässig und frustriert seit ihr Weiber eigentlich? Eure Kommentare sind unter der Gürtellinie. Was ist aus urbia geworden? Kann man denn keine fragen mehr stellen, ohne gleich gesteinigt zu werden? Auf diesen Thread ist eine vernünftige Antwort und der Rest besteht nur aus Hass und Missgunst! Schönen Abend noch ihr Schlaumeier

16

Jaja, die bösen "gehässigen und frustrierten" Weiber, da stellt man eine harmlose Frage und anstatt diese einfach nur zu beantworten und danach ihre Fresse zu halten, kommen die mit so nervigen und vor allem unnötigen Dingen wie ARBEIT. Wie gemein!

Wer mit so einem Thema bekuschelt werden will, sollte solche Fragen in einem speziellen HartzIV-Forum stellen. Und nicht in einem Familenforum, wo es offensichtlich für die Meisten selbstverständlich ist sich selbst zu finanzieren soweit man die Möglchkeit dazu hat und insbesondere wenn man es so enfach hat. Und wäre es in Deutschland vorgesehen, dass die Mamis 3 Jahre zuhause beim Kind bleiben, dann würde es auch 3 Jahre lang Elterngeld geben.

weitere Kommentare laden