Kündigung Ende Elternzeit

Hallihallo und guten Abend

ich befinde mich gerade noch in Elternzeit, möchte aber zu deren Ende bei einem neuen Arbeitgeber anfangen zu arbeiten. Arbeitgeber ist gefunden :).

Laut Arbeitsvertrag bei meinem alten AG habe ich eine Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Monatsende. Ich lese nun aber immer wieder etwas von 3 Monaten zum Ende der Elternzeit.
Nach welcher Angabe muss ich mich nun richten?

Natürlich werde ich - sobald der Arbeitsvertrag unterschrieben ist (momentan nur mündliches OK) - schnellstmöglich kündigen. Wird aber so doch alles sehr knapp, wenn es wirklich die 3 Monate sein müssen.

Weiß das jemand??

Frage 2: Ich habe durch mein Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft seit Januar 2012 nicht gearbeitet. Entbunden habe ich Ende Juni und mein Mutterschutz ging somit bis Ende August (exakt der 31. ^^). Ich habe folglich 2012 keinen Urlaub nehmen können. Ausbezahlt bekam ich nur meine Überstunden. D.h. mein Urlaubsanspruch besteht noch und ich kann mir folglich diesen Urlaub (also anteilig für 8 volle Monate) auszahlen lassen, richtig?

LG Jani

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Frage 2: Richtig. (auch bis 20 August hättest du Urlaubsanspruch für 8 volle Monate!).

Frage 1:Wenn du zum Ende der Elternzeit kündigen willst, zählen die 3 Monate. (Bis wann geht denn diene Elternzeit, also wann ist dein Kind geboren. Du hast doch sicherlich volle Jahre genommen, oder?). Kündigst du zu irgend wann früher, dann zählt die Frist laut Vertrag!

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Hallo Susannea,

Danke für deine Antwort. Nein, ich hab 18 Monate Elternzeit genommen. Bzw. Bis zum 31.12.

Ich finde es aber irgendwie unlogisch, dass ich so eine viel längere Kündigungszeit habe als wenn ich normal arbeiten würde. Das würde ja bedeuten, dass ich zum 30. 9. schon gekündigt haben muss. Ich hatte gehofft, dass es reicht, wenn ich meine Kündigung im Oktober abgebe.

LG Jani

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Nein, das ist sehr logisch, weil man ja den Vertretern auch was sagen muss bzw. evtl. entsprechend jemanden kündigen, damit dein Platz frei ist. ;)

Wenn du z.B. zum 30.11. kündigst, dann kannst du Mitte Oktober die Kündigung abgeben. Dann musst du nur gucken, wie du im Dezember versichert bist bzw. ob du da schon beim neuen AG anfangen kannst.

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