Neuer Job und alter Arbeitgeber lässt mich nicht gehen

Guten Tag,

ich gehe zu 50% arbeiten in Schichten in einem Krankenhaus und verteile dort das Essen.

ich hatte vor 3 Monaten einen neuen Job gefunden zu 60% der kinderfreundlichere Arbeitzeiten und einen besseren Arbeitsweg hat.

Gut, neuen Job bekommen, aber ich soll bitte in8 Wochen anfangen, dh nur 2 monate Kündigungsfrist anstatt 3.

Dann habe ich meinen Arbeitgeber vom KH angerufen und gefragt ob dies machbar ist bevor ich kündige und den neuen betrag unterschreibe. "ja wir finden eine lösung schicken sie die kündigung ab, aber versprechen kann ich ihnen nichts"

Also kündigung abgeschickt und neuen vetrag auf 1. Oktober unterschrieben.

jetzt kamen die vom KH und sagten ne das geht doch nicht.

jetzt hat mein alter Arbeitgeber mir jedes Wochenende und 2 mal in der woche von 15-19:30 eingetragen und im neuen job geh ich von 10-15:30

dh: ich geh im Oktober 31 tage und an 2 tagen die woche komm ich im KH 2 std zu spät.....

was nun????

und meine Tochter?

mensch ich wollte doch im guten gehen.

LG Janine

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Hallo,

3 Monate Kündigungsfrist find ich arg lang. Eigentlich ist es doch nur 1 Monat.

Da dir mündlich der 30.09. zugesichert wurde als letzten Arbeitstag können sie dir nix, du wirst ja auch sicher zu diesem Datum gekündigt haben.

Wenn die dich nicht im guten gehen lassen, ist das deren Problem, nicht deines.

Lg wirbelwinds.mama

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Ich habe nicht gelesen, dass ihr der 30.09. als letzter Arbeitstag zugesichert wurde. Der Arbeitgeber hat gesagt, dass er nichts versprechen kann.

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Ok, das hatte ich tatsächlich übersehen #hicks

Aber ist so ne lange Kündigungsfrist denn normal bzw erlaubt? #gruebel

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Steht das in deinem Vertrag, dass auch du diese drei Monate Kündigungsfrist hast? Oder hat man dir das am Telefon gesagt?

Soweit ich weiß hat man als AN immer eine Kündigungsfrist von 4 Wochen. Beim AG verlängert sich die Kündigungsfrist je nachdem wie viele Jahre er den AN schon beschäftigt.

Ich denke wenn beide Seiten einen Vertrag unterschrieben haben, wo eben die 3 Monate Frist drinstehen, dann kann man eben nur auf die Kulanz des jetzigen AG hoffen. Ist er da nicht kulant.... dann hast du leider Pech gehabt.

Vielleicht kannst du dich mit deinem jetzigen AG vielleicht insoweit einigen, dass du eben eine Stunde später anfängst. Dann musst du in der Zeit in den sauren Apfel beissen und die fehlende Zeit mit deiner Kleinen intensiver am WE nachholen. Es ist ja nicht für lange so.

LG

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nein bei mir hier steht 3 Monate....leider

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kannst du bei neuen AG evtl. die Arbeitszeit auf früher verlagern , das du nicht zu spät kommst .....ich würde nochmal s in der Personalabteilung vorsprechen , ob die Dienstpläne anders gestaltet werden können oder weniger Stunden , hast du noch Überstunden oder Urlaub zum verrechnen der fehlenden Stunden oder evtl. wegen Aufhebungsvertrag .....Denn gehn willst du ja in jedem Fall.......

Alles Gute

cora

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nein mit den arbeitszeiten geht das leider nicht, da kann ich nichts mehr machen

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Manchmal, wenn man sich hier so umliest, wundert es einen nicht, warum so viele Frauen beruflich so deppert da stehen, wie sie da stehen...

Mädels, ihr schreibt einen solchen unerwachsenen Unfug zusammen, es ist zum Gruseln.

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HallO!

Wie sieht es mit einem Auflösungsvertrag aus? Das würde ich meinem AG vorlegen und sehen ob er sich drauf einlässt.

LG Ida

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Egal, was Du hier mal unterschrieben hast.

Das BGB sieht 4 Wochen vor und man darf nicht schlechter gestellt sein.

http://dejure.org/gesetze/BGB/622.html

Ich würde hier einen Anwalt zu Rate ziehen, wenn sich im Guten nichts regeln lässt.

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"Das BGB sieht 4 Wochen vor und man darf nicht schlechter gestellt sein."

Soso. Und was ist mit Absatz 4?!

"(4) Von den Absätzen 1 bis 3 abweichende Regelungen können durch Tarifvertrag vereinbart werden. Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrags gelten die abweichenden tarifvertraglichen Bestimmungen zwischen nicht tarifgebundenen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, wenn ihre Anwendung zwischen ihnen vereinbart ist."

So was aber auch.

Und dann soll es doch glatt auch noch Tarifverträge geben, die hinsichtlich Kündigungsfrist etwas anderes als der BGB-§ - nämlich längere Fristen auch für den Arbeitnehmer - aussagen...

Beispiel:

http://www.oeffentlichen-dienst.de/wirtschafts-news/46-news/176-tvoed-kuendigungen-im-oeffentlichen-dienst.html

Zitat: "Die Kündigungsfristen gelten sowohl für den Arbeitgeber als auch den Beschäftigten. Kommt der Beschäftigte während der auch von ihm einzuhaltenden Kündigungsfrist seiner Arbeitverpflichtung nicht mehr nach, kann er sich schadensersatzpflichtig machen."

Krankenhäuser haben übrigens zumeist einen dem TVÖD sehr ähnlichen Tarifvertrag.

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Das interpretierst du falsch. Der Arbeitnehmer darf nicht schlechter gestellt werden als der Arbeitgeber. Aber es spricht nichts dagegen, eine 3-monatige Kündigungsfrist zu vereinbaren, die für beide Seiten gilt.

Außerdem kommt die TE aus der Schweiz, so dass unser BGB nicht anwendbar ist.

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Du hast diesen Arbeitsvertrag unterschrieben und die Kündigungszeit ist sowohl für dich als auch für deinen AG bindend. Du wirst also nicht benachteiligt, denn hätte man dir gekündigt, wärest du sicher auch nicht freiwillig eher gegangen.

Leider hast du einen Fehler gemacht. Man hat dir nichts versprochen und du hast blauäugig den neuen Vertrag unterschrieben. Konntest du nicht mit deinem neuen AG vereinbaren, dass du erst in 12 Wochen beginnst? Auch er wird vermutlich von seinen Mitarbeitern erwarten, dass vertragliche Regelungen eingehalten werden.

Du kannst nur noch einmal an deinen alten AG appellieren. Früher gehen lassen muss er dich aber nicht. Den neuen wirst du informieren müssen, dass du nicht wie vereinbart antreten kannst und die Situation erklären.

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Stehen für deinen AG auch 3 Monate drin?

Ansonsten - hast du noch Resturlaub?

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Ja leider, und urlaub hab ich nicht mehr. Einen tag. Naja ich weiss jetzt auch nicht weiter.