Gleichstellung - was heißt das - wer kann helfen ?

Guten Tag !

Ich habe eine Sehbehinderung und arbeite in einem Büro, einem Kleinbetrieb, ausschließlich Bildschirmarbeit, anderer Einsatzort bzw. Tätigkeit nicht möglich. Mit einem GdB 30 möchte ich jetzt einen Gleichstellungsantrag stellen wegen Kündigungsschutz.

Hier heißt es nun:
...wenn sie ohne die Gleichstellung ihren Arbeitsplatz nicht behalten können...

Was heißt das genau ?

Vielen Dank für Antworten !

1

Bei einem GdB von 30 bis unter 50 (also einer anerkannten Behinderung) kannst du mit einem schwerbehindertem Menschen (das sie die Menschen mit einem GdB ab 50) gleichgestellt werden. Das bedeutet, du kannst nur mit Zustimmung der Behörde gekündigt werden. Alle anderen Nachteilsausgleiche bekommst du nicht. Es geht nur um den Kündigungsschutz. Die Gleichstellung kannst du beim Arbeitsamt beantragen.
Aber bedenke: Du wirst dadurch nicht unkündbar, sondern kannst eben nur mit Zustimmung der Behörde gekündigt werden.

2

hm, das ist mir alles schon bekannt und beantwortet leider nicht meine Frage.

3

Dann präzisiere deine Frage. Denn exakt DAS bedeutet Gleichstellung.

weitere Kommentare laden
17

Ich versuche meine Frage mal noch zu konkretisieren, was aber irgendwie nicht so leicht ist, ich versuchs trotzdem mal:

Was die Gleichstellung an sich bedeutet etc., ist mir bekannt.

Also selbstverständlich möchte ich eine Gleichstellung erreichen, d.h. ich möchte meinen Antrag natürlich so stellen, dass ihm entsprochen wird.
Evtl. habe ich ja einen Denkfehler, mir fehlt ein entsprechender Ansatz oder dgl.

Also ein Grund für die Gleichstellung ist:
"...wenn sie infolge ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung ihren Arbeitsplatz nicht behalten können."

Eine Gleichstellung ändert nicht mein Sehvermögen, spricht meine Leistungsfähigkeit oder die Voraussetzungen an meinem Arbeitsplatz.

Aber was ändert die Gleichstellung an meinem Arbeitsplatz ?
Ich verstehs irgendwie nicht...

18

Hallo,

die Gleichstellung führt nicht nur zum Kündigungsschutz, sondern auch dazu, dass die sog. "begleitenden Hilfen im Arbeitsleben" in Anspruch genommen werden können. Das sind Leistungen des Integrationsamtes, die die Behinderung ausgleichen sollen (techn. Hilfsmittel, aber auch fin. Leistungen). In deinem Fall könnte das z. B. eine Vergrößerungssoftware o. ä. sein.

Wie du den Antrag begründest, kann ich dir hier natürlich nicht vorgeben... Aber vielleicht brauchst du ja mehr Pausen, weil die Bildschirmarbeit die Augen sehr anstrengt? Oder so in der Art?

Aus der Erfahrung heraus würde ich eh sagen, dass die meisten Gleichstellungsanträge ziemlich wohlwollend bewertet werden. Die AA hat ja nichts davon, wenn du beh.bedingt gekündigt wirst...

LG,
kr.

19

Tja, eigentlich ganz einfach.
FALLS bei euch in der Firma gerade die große Kündigungswelle droht. Dann wäre das gerade ein Grund. Du musst mit der Befürchtung der Kündigung argumentieren und mit nichts anderem.

weitere Kommentare laden