Muß der Vater laut Bafög bescheid seines Sohnes Geld zahlen?

hallo.
so richtig schlau werd ich da nicht-lt.bescheid soll er 234euro zahlen -muß er das?

2.Ausbildungsweg.

Danke

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Hallo,

wenn es so da steht, wird es wohl so sein. Ansonsten nehmt euch einen Rechtsanwalt und lasst es prüfen.

vg

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danke-
soweit bin ich auch gekommen:-)
ich seh du hast auch keine Ahnung:-)

LG

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Hallo,

der Bafög-Bescheid sagt folgendes aus:

Das Kind hat einen finanziellen Bedarf von X € um Miete, allgemeine Lebenshaltungskosten und Sonderausgaben bewältigen zu können.

Dieser Bedarf ist nach Alter, Art der Ausbildung etc. gestaffelt und berechnet auch eine Mietpauschale mit ein und ist für alle mit gleichem Ausbildungsweg gleichn, nämlich der Betrag, der ausreicht, um die Grundbedürfnisse zu decken und die Ausbildung zu finanzieren.

Mit Hilfe der Angaben und Belege, die Eltern und Kind im Bafögantrag eingereicht haben, um Einkommen und Vermögen offen zu legen, wird dann der Betrag Y€ errechnet.

Dieser sagt aus, in welcher Höhe eine finanzielle Aufwendung den Eltern zumutbar ist, d.h. wie viel dieses dem Kind bezhalen können, ohne dass sie selbst nicht mehr auskommen.

Am Ende wird dann (X€ Bedarf) - (Y€ Elternaufkommen) berechnet. Daraus ergibt sich die Höhe des Bafög bezuges.

In deinem Fall <<lt.bescheid soll er 234euro zahlen -muß er das?>> bedeutet das also folgendes:

Der Staat trägt die Ausbildungs- und Lebenshaltungskosten für das Kind bis auf 234€, da diese dem Elternteil zugemutet werden können.

Vor dem Gesetzt ist es dem Kind möglich, diesen Betrag juristisch zu erstreiten, wenn die Eltern sich weigern. Die meisten suchen sich aber einen Nebenjob, da man ein Elternteil selten verklagen möchte.

Die Eltern können es also so oft vermeiden, die Ausbildung ihres Kindes zu unterstützten.

Generell gilt aber, um deine Frage zu beantworten, JA er muss zahlen.

vlg

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P.S. die aktuellen Bafög Höchstsätze fidnest du hier:

http://www.das-neue-bafoeg.de/de/375.php

Selbst wenn das Kind den Höchstsatz bekommt, sind das 597€ - nicht wirklich viel, um wirklich ALLES das von zu bezahlen.

Rechnet man davon dann 234€ Aufwendung der Eltern runter, bleiben gerade einmal 363€.

Selbst mit einem 450€ und damit 813€ insgesamt monatlich lebt man nicht gerade fürstlich, vor allem nicht, wenn man studiert, Semestergebühren und Bücher zahlen muss, und auf eine Wohnung in einer Region mit Wohnungsmangel angewiesen ist.

Soviel als Denkanstoß.

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Ich empfehle den Studienort sorgsam auszuwählen, traurig aber wahr, hier kostet ein normales WG Zimmer ab(!!) 450€, oftmals 500€.

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Hast du doch neulich schon gefragt. Du musst auch mal die Infos geben nach denen man fragt.

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richtig aber aus den antworten werd ich net schlau---
zahlen oder nicht---was mö du für Infos...
kennst du dich damit aus??

LG

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Du hast doch eine super Erklärung von Mademoiselle bekommen, nun bist Du schlauer :-D

Lichtchen

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Ja muss er.

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Ja, er muss zahlen.

Wenn er es nicht tut, kann der Sohn über das Bafög-Amt den Anteil des Vaters einklagen lassen. Dann gibt es einen Gerichtsprozess. Das Unterhaltsrecht ist allerdings noch etwas anders als das Bafög-Gesetz. Es kann also sein, dass der Vater dann nicht so viel zahlen muss o.ä.

Ich weiß allerdings nicht, ob sich das lohnt es auf einen Prozess ankommen zu lassen. Keine Ahnung, was da noch für Kosten auf einen zukommen.