Pfändung

hi und guten morgen, wenn ein gläubiger ein konto pfänden will, kann er bzw, fragt er bzw. das gericht ersteinmal alle banken ab wo man ein konto hat?

kann der gläubiger auch ein konto pfänden wofür man eine vollmacht hat bzw. über ein konto über das man verfügen kann.

also beispiel konto gehört dem förderverein, aber die person verfügt über das konto bzw. hat eine vollmacht, inhaber ist aber der förderverein.

kann dieses konto gepfändet werden wenn es hart auf hart kommen würde.

p.s schulden werden bezahlen aber sie kann nicht alle gläubiger mit einmal bedienen, und im falle eines fall´s könnten die das konto vom förderverein auch pfänden?

danke

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Hallo.

Ich glaube, man kann nur das Gehaltskonto pfänden, also da, wo das Gehalt rauf geht. Kenn mich nicht so aus, aber wäre das ein P-Konto nicht ratsam.?

Alles Gute.

LG

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p-konto besteht bereits, sonst könnte man von gehalt ja keine schulden bezahlen....

eher besteht die angst das an dem "vereins" konto rangegangen werden kann, weil man halt darüber verfügt...

vielen dank

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Wenn es aber eben dem Verein gehört, glaube ich nicht. Und ich glaube, es geht ja nur um Gehaltspfändung.

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Wo kämen wir denn hin, wenn der Förderverein für die Schulden seiner Mitglieder haften würde? ;-) Natürlich wird NICHT jedes Konto gepfändet, über das jemand verfügen kann.

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oh super danke, habe die ganze nacht nicht geschlafen weil mir die gedanken kamen... ich zahle fleißig aber natürlich geht nicht alles auf einmal... und es kommt nunmal nur einmal im monat lohn..... :)

vielen dank, kann ich ja die andere nacht beruhigt schlafen und mir keine gedanken mehr machen....

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Wenn das Konto auf eine natürliche Person läuft und bei dieser Person wird gefändet, dann kann auch das Konto des Fördervereins unter den Hammer kommen.

Läuft das Konto auf den Namen "Förderverein sonstwas e.V." dann geht das nicht, auch wenn die zu pfändende Person Vollmacht hat. Es gibt auch noch Sonderformen von Treuhandkonten, Zweckgebundenen Rücklagekonten, usw. die auch nur eingeschränkt pfändbar sind.

Da wir die Kontenform nicht genau kennen, kann man zur Pfändbarkeit keine sichere Aussage treffen.

Frag die Kontoführende Bank.

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Warum gehst du nicht zu einer Schuldnerberatung? Die vereinbaren mit den Gläubigern einen Abzahlungsmodus.

Es werden nur Konten gepfändet, die auf deinen Namen laufen.

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Wir hatten mal einen ähnlichen Fall in der Familie. Da bestand ein Gemeinschaftskonto für ein gemeinschaftlich gehörendes Haus von 4 Personen. Eine Person davon hatte Steuerschulden und das Finanzamt hat das Gemeinschaftskonto dicht gemacht.

Das gab großen Ärger und es dauerte, bis das Konto wieder frei war. Ist schon sehr lange her und die Details weiß ich jetzt nicht mehr genau.

Wenn man aber nicht Mitinhaber des Kontos ist, glaube ich kaum dass man das pfänden kann.

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Das lag daran, dass Ihr mehrere Besitzer des Hauses gewesen seid.
Da ist jeder Besitzer für alle Schulden des Hauses haftbar, d.h. wenn einer nicht zahlt, müssen die anderen ran. Das ist vielen Käufern, die mit anderen ein Haus kaufen, nicht bewußt. Man muß sich in solchem Fall schon sehr auf die Mitbesitzer verlassen können.
Die Gläubiger haben direkten Zugriff.
Gruß barts

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Da ging es nichtmal um Schulden die das Haus betreffen.

Ein Mitbesitzer hat seine Steuern aus seiner Selbstständigkeit nicht bezahlt und das Finanzamt hat das Gemeinschaftskonto der Eigentümergemeinschaft dicht gemacht. Dort waren Gelder der anderen Mitbesitzer angespart, da die Hausraten immer nur vierteljährlich abgebucht wurden und die Rücklagen des Hauses lagen dort.

Der Schuldner hatte nichts außer den Anteil an dem Haus, deshalb pfändete das Finanzamt das Konto.

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Selbstverständlich kann ein Konto nicht deshalb gepfändet werden, nur weil jemand eine Vollmacht dafür hat!

Da gibt es auch nichts dran zu rütteln.

Der Gläubiger muss selbst angeben wo er pfänden will. Dazu braucht er nicht unbedingt die Kontonummer aber die Bank wo er pfänden will. Bei der kann er dann alle Konten pfänden lassen.

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Hallo

Die Bank wird vielleicht merken, dass alle (oder viele) Kontoumsätze nicht für den Kontoinhaber, sondern für den Bevollmächtigten sind. Das darf nicht sein (§154 AO) und die Banken gehen auch rigoros vor, wenn sie so etwas sehen. Die Gutschrift an sich können sie (technisch) nicht auf Identität prüfen

LG

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Hallo

hi und guten morgen, wenn ein gläubiger ein konto pfänden will, kann er bzw, fragt er bzw. das gericht ersteinmal alle banken ab wo man ein konto hat?

** Nein die Auskunft bekommt er meistens von der Schufa**

kann der gläubiger auch ein konto pfänden wofür man eine vollmacht hat bzw. über ein konto über das man verfügen kann.

** Ja , sobald du eine Vollmacht hast kann das Konto Gepfändet werden **

also beispiel konto gehört dem förderverein, aber die person verfügt über das konto bzw. hat eine vollmacht, inhaber ist aber der förderverein.

** Ja, auch ein Konto vom Förderverein , wo du eine Vollmacht für hast ist Pfändbar**

kann dieses konto gepfändet werden wenn es hart auf hart kommen würde.

** Ja **

p.s schulden werden bezahlen aber sie kann nicht alle gläubiger mit einmal bedienen, und im falle eines fall´s könnten die das konto vom förderverein auch pfänden?

** Ja**

Versuche dich mit den Gläubiger zu einigen, vllt kannst du die Raten der Gläubiger ( di du zu Zeit Bezahlst) etwas Runter setzen, und dafür andere Gläubiger mit Bedinen ?
Oder kannst du ihn ein Zeitraum nennen, wann du die Zahlungen Aufnehmen kannst ?
Viele Gläubiger sind froh wenn der Schuldner zugängig ist, was sie nicht mögen ist Tod stellen ( nehme nicht an das du das machst, da du ja schon schulden Tilgst )

Vllt kann dir ( mit den Gläubiger) auch eine Kostenlose Schuldner Beratung einen Tilgungsplan erstellen

Weitere Möglichkeit, wenn dir jemand aus der Familie Helfen kann, das du mit deinen Gläubiger einen Vergleich machst. Du zahlst Betrag xx und die Schulden sind Erledigt.
Die meisten gehen drauf ein, grade zu zeiten der Privatinsolvenz , wo sie Teilweise nichts bekommen

Privat würde ich dir zu einen P-Konto raten, das du vor böse überrschungen geschützt Bist

LG

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ein Konto eines Fördervereins wird als Treuhandkto. geführt u. so kann es nicht gepfändet werden.