Hallo,
wir werden ab dem 1. Geburtstag meines Sohnes eine Tagesmutter für 15 Std. pro Woche in Anspruch nehmen. Die wird durch die Wirtschafts Jugendhilfe finanziert.
Hat man trotzdem noch anteilig Anspruch auf das Betreuungsgeld?
Danke für die Antworten!
Betreuungsgeldanspruch, trotz Tagesmutter?
Ich hoffe doch nicht.....
Nein, definitiv nicht. In dem Moment in dem ihr staatlich geförderte Betreuung in Anspruch nehmt fällt der Anspruch auf Betreuungsgeld weg. Würdet ihr die TM komplett aus eigener Tasche bezahlen, dann könntet ihr das Betreuungsgeld beantragen und damit dann die TM (mit)finanzeren.
wieso wollte ihr doppelt geld
ihr bekommt doch schon die Tagesmutter bezahlt
Ich denke nicht, dass die Tagesmutter weniger als 100 Euro kostet, oder?
Hallo,
ich habe dazu folgendes gefunden:
"Kann ich eine außerfamiliäre Betreuung in Anspruch nehmen?
Ja! Unter der Voraussetzung, dass es sich nicht um eine öffentlich bereitgestellte Tageseinrichtung oder öffentlich finanzierte Tagesmutter beziehungsweise Tagesvater handelt.
Betreuungsgeld kann beispielsweise bei Betreuung des Kindes durch Prager-Eltern-Kind-Programm (PEKiP) Gruppen, in Spielkreisen oder in privater – also nicht öffentlich verantworteter und finanzierter – Kinderbetreuung bezogen werden. In Zweifelsfällen ist das zuständige Jugendamt zu konsultieren."
Quelle: http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/themen-lotse,did=194624.html?view=renderPrint
Lies doch nochmal nach...dann solltest Du mehr wissen.
LG
Andrea
Ich denke ja.
Das Betreuungsgeld ist nur dafür da das Kinder in keine Kita gebracht werden, wer das Kind von Oma/Opa und sogar einer Tagesmutter betreuen lässt bekommt das Geld trotzdem.
Hier bei uns ist Kita/Tagesmutter kostenlos (rlp) heisst man könnte ein Kind kostenlos zur Tagesmutter bringen, Geld verdienen und bekäme obendrauf nochmal 100€
Nur du bekommst die Tagesmutter übernommen, wie das da ist weiss ich leider nicht.
Ansonsten: Antrag stellen, mehr als Ablehnen können sie nicht
totaler unfug was du da erzählst.
Hier
kann http://www.betreuungsgeld-aktuell.de/betreuungsgeld/fragen.html
man nachlesen:
"Gibt es Betreuungsgeld, wenn das Kind privat betreut wird?
Läßt man das Kind privat betreuen, dann steht das dem Bezug von Betreuungsgeld nicht entgegen. Dabei ist es unerheblich, ob diese private Betreuung durch eine bezahlte Fachkraft oder kostenlos etwa durch die Großeltern erfolgt. Wichtig ist nur, dass nicht auf eine durch ÖFFENTLCHE GELDER geförderte Tagesmutter zurückgegriffen wird."
Und nur weil für euch die Kita und TM kostenlos ist, heißt dass nicht, dass sie nichts kostet. Und in dem Moment in dem die TE Zuschüsse zur TM bekommt, ist se öffentlich gefördert.
Also nix Betreuungsgeld. Die Mühe kann sich die TE sparen, sie hat vermutlich auch nicht so viel überflüssige Zeit wie du.
Habe ja auch nicht behauptet das es so ist, sondern geschrieben ich weiss es nicht genau wie es mit finanzierten aussieht.
In unsere Fall wäre es möglich TM und Betreuungsgeld, leider ist unsere Tochter zu alt.
SOOO viel Zeit habe ich auch nicht, immerhin bin ich in Ausbildung