Hallo,
aus gegebenem Anlass,dass ich mir mal wieder von meinen Eltern um die Nase schmieren lassen musste,dass ich ja sowieso nie etwas bekomme,wenn sie einmal sterben,würde ich mir das gerne mal von jemandem erklären lassen,der sich gut damit auskennt.
Mein Vater ist nicht mein leiblicher Vater,es wurde bei mir,als ich klein war,nur eine Namensänderung vorgenommen,keine Adoption. Ich trage also nur seinen Namen.
Aus Streitigkeiten heraus sagte er mir,dass ich nie etwas bekommen werde,weder von meiner Mutter noch von ihm.
Gibt es einen Unterschied,wenn einer der beiden zuerst stirbt? Von meiner Mutter müsste ich doch einen Anteil bekommen oder kann den mein nicht leiblicher Vater mir vorenthalten?
Wie sieht es dann noch bei meinem leiblichen Vater aus,also meinen Erzeuger,habe ich da einen Anteil,den ich bekomme? Da ist es so,dass es außer einem Bruder(mein Onkel also) keine Nachkommen mehr gibt,ich bin sein einziges Kind.
Wäre ganz lieb,wenn mir jemand weiterhelfen könnte.
LG
Sylvia
Erbe,kenn mich gar nicht aus,kann mir das jemand erklären?
Hi,
wenn es keine Testamente geben wird, wrst Du bei Deinem leiblichen Vater Alleinerbe sein.
Je nachdem wieviele Kinder Deine Mutter hat, bist Du anteilig Erbin. Bei Deinem Stiefvater erbst Du nicht.
Je nachdem, wer zuerst stirbt, verändert sich die Quote, da Dein Stiefvater auch Deine Mutter anteilig beerbt) und natürlich das zu vererbende Vermögen.
Falls Du testamentarisch enterbt wirst, steht Dir der sogenannte Pflichtteil zu. Das ist die Hälfte Deines gesetzlichen Erbes in Geld.
Viele Grüße
die Landmaus
Hallo,
ich habe noch einen Bruder,der das leibliche Kind der beiden ist. Laut Aussage meines Vaters soll er alles bekommen und ich nichts. Soweit ich weiß,läuft das Haus aber auf meiner beiden Eltern.Ein anderes Haus alleine auf ihn,das Haus der Großeltern,die gestorben sind.
Meine Mutter sagte mir mal,dass sie für mich ein bisschen etwas weg spart,dass sie mir wenigstens etwas hinterlassen kann,wenn sie stirbt. Ich weiß aber nicht,inwiefern sie das angelegt hat und ob das nicht auch mein Vater dann bekommt,wenn sie zuerst stirbt.
Hab mal noch eine Frage bitte: Können die beiden das Haus auf meinen Bruder schreiben,der ja das leibliche Kind ist? Was würde das dann für mich bedeuten,wenn meine Eltern nicht mehr sind?
Im Fall des Todes deiner Mutter bzw. deines leiblichen Vaters bist du mindestens pflichtteilsberechtigt (der Pflichtteil entspricht der Hälfte des gesetzlichen Erbteils)...sollte kein Testament/Erbvertrag existieren, hättest du sogar Anspruch auf den gesetzlichen Erbteil.
Voraussetzung dafür ist natürlich, dass deine Eltern überhaupt etwas hinterlassen. Wenn z.B. deiner Mutter gar nix gehört, weil alles auf den Namen ihres Mannes läuft, dürftest du schlechte Karten haben...genauso sieht es aus, wenn deine Eltern ihr Vermögen vor dem Tod verprassen (Schenkungen, die nicht länger als zehn Jahre zurückliegen, mal ausgenommen).
Hallo,
danke Dir für deine ausführliche Antwort.
So weit ich weiß,läuft das Haus auf beide,alles andere auf ihn. Andere großartige Vermögen gibt es nicht.Sie sagte mir mal,dass sie etwas anspart,damit sie mir wenigstens ein bisschen was hinterlassen kann,wenn sie mal stirbt. Ich weiß aber nicht,in welcher Form sie das angelegt hat und ob das nicht mein Vater abgreifen kann,wenn sie zuerst stirbt.
Ist auch nicht so wichtig für mich,das Geld,mich hatte nur mal interessiert,ob man das wirklich so stellen kann,dass Kinder,eben auch leibliche,rein gar nichts bekommen.
LG
Sylvia
Ich setze voraus, dass du weißt, dass man auch Schulden erben kann. Dann kann die Aussage des Mannes durchaus stimmen.
Aber ansonsten ist die Regelung so, dass du auf alle Fälle einen Pflichtteilsanspruch hast.
Das Haus ist in 8 Jahren abbezahlt,das hat mir meine Mutter letztens gesagt. Ansonsten haben sie keine Schulden,das weiß ich sicher. So lange werden sie auch noch leben,gehe ich davon aus.
Dank Dir für deinen Tip!
Grüßle
Sylvia
Dir steht das Erbe deines leiblichen Vaters zu. Wenn du das eintige kind bist: Von deiner Mutter erbst du die Hälfte, es sei denn, sie hat dich testamentarisch auf den Pflichtteil gesetzt, dann nur ein viertel. Problematisch ist, dass sie auch offiziellen Besitz haben muss. Haben die beiden ein Haus und sie steht nicht im Grundbuch, dann kannst du nichts machen.
Stirbt er zuerst und dann deine Mutter, dann erbst du. Allerdings kann er testamentarisch ausgeschlossen haben, dass sie sein Erbe an dich weitervererben kann.
Warum ist dir das so wichtig? Erbe ist Geld/Besitz, der vom himmel fällt oder auch nicht.
Gruß
Manavgat
Hallo,
danke für deinen Beitrag. Es gibt noch ein Kind,das das leibliche Kind der beiden ist,mein Bruder.Er soll wohl alles erben,so sagt es mein Stiefvater jedenfalls zu mir.Ob es da noch Nebenformulare gibt,Testament,o.ä.,weiß ich nicht.
Das Haus ist auf beide eingetragen,da bin ich mir ziemlich sicher,ist es nicht auch so,dass man als Ehepartner automatisch zusammen im Grundbuch eingetragen ist? Bei mir und meinem Mann war das so.Ich weiß nur nicht,ob man da nicht auch etwas festlegen kann,dass das Haus mein Bruder nach dem Ableben bekommt.
Das Geld,dass meine Mutter für mich angelegt hat,ist für mich alleine.Sie sagte,sie macht das,damit ich nicht komplett leer ausgehe. Nur weiß ich nicht,in welcher Form sie es angelegt hat.
Das Geld an sich ist mir nicht wichtig,das hab ich oben schon auf einen anderen Thread geantwortet,nur wollte ich einfach mal wissen,wie es mal kommen wird,sollte wirklich einer von beiden sterben.Und welches Gewicht seine Aussage hat,wenn er immer sagt,ich wäre enterbt und das ganze Bla Bla.
Ich hoffe,ich hab mich verständlich ausgedrückt.
LG
Sylvia