Elternzeit für den Vater obwohl wir getrennt leben?

Hallo Ihr Lieben,

erstmal zu meiner/unserer Situation:

Ich bin 30 Jahre, habe bereits 3 Kinder von 11,10 und 7 Jahren bin seit 3 Jahren geschieden, lebe in einer 2 Zi Whg ca 400m entfernt von meinem Exmann (sehr gutes Verhältnis) und meinen Kindern. Das die Kinder nicht bei mir leben liegt daran das ich zur Zeit eine Ausbildung zur Examinierten Altenpflegerin mache und sich die Betreuungszeiten der Kinder mit dem Job meines Exmannes besser als mit meinem Schichtdienst vereinbaren.

Ich bin seit 2,5 Jahren mit meinem jetzigen Partner liiert. Wir alle 6 (Exmann, Kinder und wir) verstehen uns Super!, Feiern gemeinsam Familienfeste und machen Urlaub und Ausflüge mit den Kids.
Nun bin ich ungeplant Schwanger geworden, mitten in der Ausbildung. Mit dem Arbeitgeber, Schule usw ist alles geregelt. Ich kann meine Ausbildung trotz SS beenden.

Nun mein eigentliches Problem. Aus finanziellen Gründe lebe ich nicht mit meinem neuen Partner zusammen. Er arbeitet 30km entfernt von mir und auch ich muss Täglich 10km in die entgegengesetzte Richtung pendeln.

Es klappt prima so. Nun ist unser " Masterplan" folgendes....

Er geht ab Geburt für 12 Monate in Elternzeit, verzichtet dann auf einen Teil seines Gehaltes, damit ich die Ausbildung zu Ende machen kann. Wir werden jedoch weiterhin getrennt leben. Denn ich bekomme nur ein sehr geringes Azubi gehalt und den Rest vom Jobcenter aufgestockt. Sollten wir zusammen ziehen fallen Schlagartig rund 900,- weg!

Nun meine Frage: Ist es überhaupt möglich für meinen Partner die Elternzeit zu beanspruchen obwohl er nicht im gleichen Haushalt wie das Kind lebt?

Es ist ja keiner von uns allein Erziehend, wir sind halt eine Familie mit zwei getrennten Wohnungen. Hat zufällig jemand Ahnung von der Materie Elternzeit und co oder selber einen ähnlichen Fall gehabt.

Würde mich riesig über Antworten freuen :)

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*** [vom urbia-Team editiert. Bitte bleibt höflich.]

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Hallo.

Soweit ich weiß, muss man mit dem Kind in einem Haushalt leben.
Schnelle Google Suche ergab dieses hier:

RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/PRM-14503-Leitfaden-Elternzeit,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf

Kapitel 3: Wer erhält Elternzeit?

LG,
Enelya

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Ja soviel hatte ich auch schon raus, aber war mir nicht so sicher bzgl unserer Situation.

Danke trotzdem :)

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Hallo,

das cleverste wäre das ihr zusammen zieht. Dann kann er in Elternzeit gehen. Zweite Variante wäre das Kind wird bei ihm gemeldet.

Ich verstehe nicht warum euch plötzlich 900€ fehlen würden. Ihr wäret ja eine Bedarfsgemeinschaft und würdet notfalls weiter aufstockung bekommen. Wenn das Kind bei dir lebt und du in Elternzeit gehst muss er ja auch Kindes und Betreuungsunterhalt zahlen.

So würdet ihr die zweite Miete und die Fahrtkosten sparen.

Lg wirbelwinds.mama

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***Ich verstehe nicht warum euch plötzlich 900€ fehlen würden. Ihr wäret ja eine Bedarfsgemeinschaft und würdet notfalls weiter aufstockung bekommen.***

Vermutlich verdient er so gut, dass sie dann keine staatlche Unterstützung mehr bekommen würde.

Ist doch heutzutage üblich sich scheinbar getrennt lebend zu geben um sich mit Steuergeldern dann ein Leben weit über ALGII-Niveau zu gönnen.

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Nur dass das JC dann wohl auf ihn zukommen würde wegen Betreuungsunterhalt wenn sie in EZ geht. Wenn er in EZ geht fehlt ihr KG und der Schwangerenmehrbedarf. So oder so geht die Rechnung nicht auf.

Ich versteh sowas nicht. Sie hätten wahrscheinlich hinterher mehr, als mit dieser Milchmädchenrechnung. #gruebel

Sein EG + KG + Ihr Ausbildungsgehalt und dann ja nur noch einmal Miete und nur einmal Fahrtkosten. Bzw Ihr EG + KG + sein Gehalt minus einmal Miete und einmal Fahrtkosten.

#kratz

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Rechnet euch das noch mal genau durch, ich gehe davon aus, dass ihr nicht 900 Euro dann weniger habt, da ja Kindergeld auch gezahlt und angerechnet wird und der Bedarf ja auch steigt.

Hast du die Daten mal in einen Rechner eingegeben, was passiert, wenn du euch als Bedarfsgemeinschaft eingibst?

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Du solltest bedenken, dass die ersten beiden Monate IMMER deine Monate Elterngeld sind. Und nun solltest du dir SEHR, SEHR genau überlegen, was du hier machen willst ... und welche sehr weitreichenden Folgen das in deiner Zukunft haben könnte.
Aber natürlich ist es zunächst einmal technisch machbar, dass er ab Geburt die 12 Monate Elternzeit und Elterngeld bekommt. Er müsste definitiv vorher die Vaterschaft anerkennen, eventuell auch das Sorgerecht bekommen (bei letzterem bin ich mir nicht sicher). Und dann wird der Wohnsitz des Kindes bei seinem Vater eingetragen. Du kannst nur beten und hoffen, dass ihr euch nicht verkracht und der Vater dann nicht auf die "dumme" Idee kommt, das Kind zu behalten - schließlich ist er die Hauptbezugsperson.

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Oh man...sorry hatte gehofft hier ne vernünftige Antwort zu erhalten aber war wohl Fehlanzeige!

Werde mich hier umgehend wieder abmelden!

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Was genau war jetzt an den Antworten nicht in Ordnung?
Dir haben mehrere Leute genau die richtigen Hinweise gegeben. Insbesonders, was die Unterhaltspflichten gegenüber Baby und Betreuungsperson angeht.

LG

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#schock

Bei deinem Geschreibsel graust es mir.

Mensch, du hast bald 4 Kinder, und alle hast du abgeschoben.

Meinst du nicht, es wäre mal an der Zeit, dich selbst bzw. gemeinsam mit deinem Partner um den Nachwuchs zu kümmern?

Die Vorteile eines Zusammenzugs wurden dir weiter oben schon erörtert. Aber mir scheint, du willst das gar nicht?

Du zickst hier rum, obwohl dir etliche Wege aufgezeigt wurden. Dir scheint es gut in den Kram zu passen, dass dein Partner das Kind zu sich holt und du weiter dein bequemes Leben leben kannst.

Werde erwachsen und seh nicht nur die Vorteile, die du dir einheimsen kannst.

Ps: Eine Ausbildung kann man auch mit Baby abschließen.