Kündigung zum Ende der Elternzeit - nicht genommener Urlaub ausbezahlen??

Hallo
Habe verangene Woche zum Ende der Elternzeit (fristgerecht) gekündigt. Durch ein Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft habe ich 2012 ab Januar nicht gearbeitet. Mutterschutz endete Ende August. Daraus folgt für mich: Ich habe Urlaubsanspruch bis Ende August.

Gerade eben hat mein (zukünftiger Ex-)Chef angerufen und in seinem ach so freundlichen Ton gemeint, ich solle ihm doch bitte klar sagen, wieviel Urlaubstage ich denn hätte und wieviel Geld ich zubekommen gedenke, dann würde er das gerne überprüfen.
Mal davon abgesehen, dass ich den Ton mal wieder unter aller Kanone fand, kann er das doch selbst ausrechnen.

Ich finde leider gerade keine gescheiten rechtlich sicheren Seiten, die ich ihm ausdrucken kann. Also, dass mir trotz BV und im Mutterschutz anteilig Urlaub zu steht. Kennt da jemand was?

Laut Tarif haben wir 33 Urlaubstage im Jahr bei einer 6 Tage Woche. Ich selbst habe 1 1/2 Tage die Woche gearbeitet und hatte bisher immer 9 Tage Urlaub. Eigentlich nach Berechnung 33/6 * 1,5 = 8,25 Tage.

Ich war daher der Meinung dass ich im Prinzip 6 Tage Urlaub hätte, bzw. nach der Rechnung sind es 5,5 Tage.

Klar könnte ich sagen, mir egal, lass ich den Urlaub verfallen, die paar Kröten sind es nicht wert. Ich habe dort aber schon mehr als genug verschenkt. Und es ist immerhin fast ein Monatslohn.

Falls jemand einen Link hat, bitte, bitte her damit (oder sonst einen Tipp, wie ich damit umgehen soll). Wollte eigentlich ungern einen Anwalt einschalten nur weil ich mit meinem Chef nicht reden will...

LG Sia

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"Für den Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub und dessen Dauer gelten die Ausfallzeiten wegen mutterschutzrechtlicher Beschäftigungsverbote als Beschäftigungszeiten. Hat die Frau ihren Urlaub vor Beginn der Beschäftigungsverbote nicht oder nicht vollständig erhalten, so kann sie nach Ablauf der Fristen den Resturlaub im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr beanspruchen."

Auszug Mutterschutzgesetz §17

http://dejure.org/gesetze/MuSchG/17.html

LG

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Der unten genannte Link stimmt und dann dazu das BUrlG, dass besagt Resturlaub ist auszuzahlen!

Ab 0,5 ist aufzurunden.

Sprich du hast dann 6 Tage Urlaub!

Du hast eine 2 Tage Woche (unterschiede zwischen halben Tagen und ganze gibt es eigentlich nicht, sprich du müsstest dann 16,5 Tage Urlaub haben im Jahr und dann in 8 Monaten eben 12 Tage Urlaub.

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Bei der Berechnung des Urlaubsanspruchs im Kalenderjahr wird soweit ich weiß nicht aufgerundet.

Bei 12h die Woche, also 1,5 Tage hat man auch nur Urlaubsanspruch für 1,5 Tage, aber ich kann mich auch irren. Glaube ich aber nicht. ;-)

Bei der Berechnung kommen also im Jahr 8,25 Tage Urlaub raus, die der Chef in seiner Großzügigkeit auf 9 aufgerundet hat; er hätte abrunden können. Aufgrund betrieblicher Übung (wie lange ist die urpostering dort beschäftigt in Teilzeit?) bleibt das auch jetzt für die Berechnung des auszuzahlenden Urlaubs bestehen.

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Beim runden irrst du dich!

http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__5.html

Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, sind auf volle Urlaubstage aufzurunden.

Bei 12 Stunden Arbeitszeit in der Woche hat man danach, wie viele Tage man dazu kommt ansprechend auch Urlaub. Würde sie die in 6 Tagen leisten, dann hätte sie 33 Tage Urlaub. So kommt sie 2 Tage, also gibt es auch 11 Tage Urlaub im Jahr. (1/3 des Jahresurlaubes einer 6-Tage-Woche).
Und damit wären es dann auch die 8,25 Tage Urlaub, also 8 Tage!
Soltle also auf das gleich rauskommen, wie man sieht ;)

Oben habe ich versehentlich mit einer 3 Tage Woche gerechnet, das ist natürlich Unsinn!

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Meine Ansatz wäre ihm eine möglichst hohe Zahl zu nennen, die Du für Dich ausgerechnet hast und die noch so gerade im Rahmen ist. Du wählst die Summe hoch, damit Du für Dich sicher sein kannst, dass es auch ohne anwaltliche Beratung garantiert nicht zu wenig ist. Wer bescheißt sich schon gerne selbst.

Wenn er die Kröte schluckt dann ist der Fall erledigt. Wenn nicht, wovon ich ausgehen würde und er massiv kürzt sitzt Du beim besten Anwalt Deines Vertrauens und Du kannst Dir fast sicher sein, das Chefchens sich gerade bei sowas sehr gerne zu Deinen Ungunsten verrechnen. Nach dem ersten Schreiben des Anwalts wird er also Summe X zahlen, die von Deiner ursprünglich ausgerechneten Summe zwar nach unten abweichen kann, aber über Chefchens Summe liegen wird.

Jetzt zum Anspruch.
Also ich bin kein fachanwalt für Arbeitsrecht und habe keine Erfahrung in dem Fall.
Was ich zu dem Thema gefunden habe:
"Der Arbeitnehmer erwirbt den vollen Urlaubsanspruch erstmalig nach einer Wartezeit von 6 Monaten, wobei es nicht darauf ankommt, ob der Arbeitnehmer während des Zeitraums tatsächlich gearbeitet hat."

Quelle http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/arbeitsrecht/urlaubsrecht/

Das steht auch im Gesetz:
"§ 4 Wartezeit
Der volle Urlaubsanspruch wird erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben."
Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/

"§ 9 Erkrankung während des Urlaubs
Erkrankt ein Arbeitnehmer während des Urlaubs, so werden die durch ärztliches Zeugnis nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit auf den Jahresurlaub nicht angerechnet".
Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/ wobei meines Wissens nach Schwangerschaft mit Beschäftigungsverbot wie Krankheit gewertet wird

Kannst Dir den Rest des Bundesurlaubsgesetzes ja auch noch anlesen.
Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/

Meine Rechnung sähe so aus:
Du hast vollen Urlaubsanspruch für 2012 sofern Du im Januar keinen Tag Urlaub genommen hattest.
Du hast vollen Urlaubsanspruch für 2013 erworben, weil Du in 2013 länger als 6 Monate beschäftigt warst, auch wenn Du tatsächlich nie arbeiten warst.

Dein Chef wird Dich angerufen haben, weil er vielleicht hofft, dass Du für 2013 nur anteilig Urlaub geltend machst. Machst Du aber nicht. :-p

In Summe also volle 18 Tage.

Dann würde ich ein durchschnittliches Monatsgehalt nehmen, durch die normalen Arbeitstage im Monat teilen und mal 18 rechnen. Bei nur 1,5 Tagen die Woche sollten dabei 2-3 Deiner Teilzeit-Monatsgehälter bei rum kommen. Du wirst bei der Auszahlung happige Steuerabzüge hinnehmen müssen, aber einen Teil davon kannst Du Dir über Einkommenssteuererklärung wieder zurück holen.

Bei 30 Kalendertagen arbeitet Du pro Monat im Schnitt 6,43 Tage. (30 durch 7 mal 1,5)
18 Tage Anspruch durch 6,43 Tage im Monat ergibt 2,8 Monatsgehälter.

Ich hoffe ich habe keinen Denkfehler in die Rechnungen eingebaut.

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Für Elternzeit gibt es keinen Urlaubsanspruch, da in dieser Zeit das Arbeitsverhältnis ruht. Nur für BV und Mutterschutz.

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Deine Theorie zu 2013 stimmt nicht. Der Urlaubsanspruch ist für jeden vollen Monat Elternzeit entsprechend zu kürzen, das ist etwas anderes als Krankheit.

LG

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Entschuldige, ich habe mit einer 3 Tage-Woche gerechnet, das ist natürlich UNsinn, bei einer 2-Tage Woche gibt's auch 8,25 Tage Urlaub im Jahr, also 8!

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Wie kommst Du da drauf bei 33 Tagen im Jahr und 1,5 Tagen die Woche?

Die Rechnung ist doch 33 / 6 * 1,5 = 8,25.
Deiner Theorie nach wären es 33 / 6 * 2 = 11 Tage

Das stimmt aber nicht, da die 1,5 Arbeitstage nicht gerundet werden.
Es werden nur Urlaubstage gerundet!

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Du hast die Rechnung nicht verstanden, denn es stehen ihr ja nur für 8 Monate Urlaubstage zu.

Und das ist übrigens nicht meine Theorie, sondern das Gesetz!

Also 11 /12*8!

Es gibt eigentlich keine halben Urlaubstage und dementsprechend keine halben Arbeitstage!

Etwas anderes ist es, dass sie 14tägig nur arbeitet!

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