Hey ihr Lieben!
Vielleicht kennt sich hier ja jemand mit den rechtlichen Kram aus.
Ich arbeite in einem Betrieb in dem man immer nur auf 1 Jahr verlängerung bekommt und ich hab mich einfach mal gefragt ob das denn auch so richtig ist. Aber erst mal erzähl ich mal was zu meiner Arbeit, damit ihr besser versteht was ich meine:
Ich arbeite als persönliche Assistenz bei der Lebenshilfe. Das bedeutet, dass Kindergärten bei der Lebenshilfe anrufen und sagen: Wir haben hier im Kindergarten ein Kind mit erhöhtem Pflege/Förderbedarf und dieses Kind hat Anspruch auf eine persönliche Assistenz. Jetzt betreue ich z.B. für ein Jahr ein schwerst behindertes Kind im Kindergarten. Die Verträge gehen aber immer nur bis zum 1.8., also bis zum Ende des Kindergartenjahres. Und dann muss man erst mal abwarten, denn es muss jedes Jahr wieder aufs neue geprüft werden ob die Kinder weiterhin Anspruch auf eine persönliche Assistenz haben und ob das auch bezahlt wird.Wenn ja, dann bekommt man wieder aufs neue eine Vertragsverlängerung, wieder nur bis zum 1.8.
Meine Mum hatte sich letztens gefragt ob das überhaupt erlaubt ist, denn andere Arbeitgeber dürfen ja auch nicht beliebig oft immer nur auf 1 Jahr verlängern. Nun weiß ich nicht ob es es wirklich allgemein so ist oder ob es wie bei mir als persönliche Assistenz Ausnahmen gibt.
Dürfen Arbeitgeber immer wieder nur auf 1 Jahr verlängern?
Ganz regulär darf immer nur für die ersten zwei Jahre befristet werden, ab dann ist der vertrag unbefristet.
Welch ungesundes Halbwissen.Das gilt nicht bei Befristungen mit Sachgrund.Und auch bei sachgrundlosen nicht in jedem Fall.
Was für ein Unsinn!!! (Ich hätte es gern noch unhöflicher ausgedrückt)
In deinem.Fall gibt es einen.sachlichen Grund für die Befristung und dann kann das der Arbeitgeber beliebig oft machen.§ 14 TzBfG regelt das.
LG
Solange ein Grund für die Befristung im Vertrag angegeben wird, ist das natürlich erlaubt!
Bei Kindern, die im Rahmen der Inklusion (Integration) einen zusätzlichen Förderbedarf haben, werden die Verträge so aufgesetzt, wie sie vom LWL genehmigt werden. Der LWL erteilt nach Begutachtung eine Genehmigung der Integrationsanträge. Dann werden die entsprechenden Gelder gewährt. Für diese Gelder kann der Träger dann zusätzliches heilpädagogisches Personal (natürlich befristet) einstellen.
Warum sollte das nicht erlaubt sein?????
Alles klar, danke euch! Wollte lieber mal auf Nummer sicher gehen!
Selbstverständlich kann so ein Vertrag nur für 1 Jahr abgeschlossen werden. Wir haben auch einen Integrationshelfer für unsere Tochter und der richtet sich nach dem Bedarf unseres Kindes. Dieser Bedarf wird nach 1 Jahr geprüft und ggfls dann der Vertrag verlängert/geändert oder eben "gekündigt".
Ja, in dem Fall schon, denn das ist ja eine Sachbegründung.
Hi,
bei einer echten Befristung mit sachgrund, ja!
Lg