Verständnissfrage Elternzeit/Elterngeld 2 Monate Vater

Hallo

Ich habe nochmal eine Verständnisfrage hier zum Elterngeld/Elternzeit für Väter.
Unsere Tochter ist am 20.08.2013 geboren.
Ich wollte jetzt für die 2 Monate 20.06.-19.07.2014 (11.LM) und
20.08.-19.09..2014 (13.LM) Elternzeit beim AG und das Elterngeld beantragen.
Ist das so möglich oder gibt es da Probleme? Somit dürfte ja kein Urlaub gestrichen werden, da kein voller Monat zu hause?

Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.

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Dein Jahresurlaub wird nicht gekürzt.

Nachzulesen hier:
http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__17.html

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Danke
Und die Elterngeldmonate hauen auch so hin oder?

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Danke funnysurf
Und die Elterngeldmonate hauen auch so hin und sind regelkonform, oder?

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Ja, das ist so möglich.
Ja, da wird kein Urlaub gekürzt, weil Du keinen vollen Kalendermonat off bist.

Aber Achtung; Kündigungsschutz:
Du genießt nur Kündigungsschutz, wenn Du maximal 8 Wochen vor der Elternzeit diese beim AG anmeldest. Für das Elterngeld musst Du mindestens 7 Wochen vorher beantragen. Du hast also faktisch genau eine Woche Zeit, in der Du sicher beim AG die Elternzeit beantragen kannst ohne eine Kündigung (selbstverständlich dann aus anderem Grund, aber da findet sich immer was, wenn der AG will) zu riskieren.

Du musst auch nicht sofort beide Monate anmelden.
Du kannst mit 8-7 Wochen vorher den 1. Monat anmelden und beim dem 2. Monat handelst Du ebenso.

Ich habe meine Vatermonate (1. und 12. Lebensmonat) 7,5 Wochen vor der ersten Elternzeitperiode angemeldet, weil ich mir recht sicher war, dass daraus keine Kündigung entstehen wird.

Bedenke immer, dass Elternzeit für den AG eine ungeplante und zusätzliche Belastung ist, die Engpässe entstehen läßt und damit Kosten zur Vermeidung von Engpässen verursacht. AGs mögen dies i.d.R. nicht; und erst Recht nicht bei Männern!

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"Du musst auch nicht sofort beide Monate anmelden. Du kannst mit 8-7 Wochen vorher den 1. Monat anmelden und beim dem 2. Monat handelst Du ebenso."

Falsch, es müssen sofort beide Monate angemeldet sein, denn mit der ersten Anmeldung der Elternzeit muss man sich für die nächsten 24 Monate festlegen. Meldet man für diesen Zeitpunkt keine Elternzeit an, dann hat man damit offiziell darauf verzichtet.

Und da liegt das wesentliche Problem bei den gesplitteten Elternzeitmonaten (mal davon abgesehen, dass man dann schon zwei Abschnitte Elternzeit hat und der AG überhaupt keine weitere Elternzeit (wenn sie nicht gleich im Anschluss an den zweiten Abschnitt ist) akzeptieren muss, weder innerhalb der ersten 3 Jahre noch später!) der Kündigungsschutz besteht zwischen den beiden Elternzeitmonaten nicht, da kann der Ag normal kündigen!

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Wo steht das mit der 24 Monate Regelung?
Hier findeich es z.B. nicht:
http://www.vaeter-zeit.de/elternzeit-03/antrag-arbeitgeber.php

Dort steht nur die 7 Wochen Frist.

BTW:

Jeder AG kann sich an fünf Fingern abzählen, dass nach dem 1. EZ Monat auch noch ein 2. Monat mit Versatz folgen wird. Das Risiko der Kündigung besteht also leider gerade für Väter immer.

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