Beurtlaubung im öffentlichen Dienst

Ich arbeite bei der Stadt als Erzieherin mit unbefristeten Arbeitsvertrag. Nächstes Jahr kommt mein Sohn in die 5. Klasse und unsere Ferienbetreuung, die vorher durch die Schulbetreuung gesichert war , fällt weg. Ich möchte für ihn dann die ersten 2 Jahre nach der Schule da sein, so wie ich es als Kind auch erlebt habe. Jemand ist zu Hause hat gekocht und man ist als Ansprechpartner da. Finanziell ist es für uns ok, aber kann man sich im öffentlichen Dienst überhaupt beurlauben lassen?
Wer kennt sich aus und kann mir da weiterhelfen?

Gruß
katja

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Kann Dir nur schreiben, wie es bei uns (auch ÖD) ist: Freistellungen im Sinne von befristeten Abordnungen, wenn etwa jemand für ein- oder zwei Jahre bei einer Institution im ÖD sozusagen probeweise arbeiten möchte, sind häufig: Manche Arbeitnehmer kommen danach mit neuen Kenntnissen zurück, andere bleiben dann bei der neuen Institution.
Wenn Du schon drei Jahre Elternzeit genommen hast, wäre es ein großes Entgegenkommen des Arbeitgebers, Dich für zwei Jahre freizustellen. Schließlich müsste er in der Zeit eine andere Kraft befristet einstellen. Also rechtlichen Anspruch hast Du nicht, leichter verhandelbar wäre sicher eine zeitweise Reduzierung der Stundenzahl.

Ich kann schon nachvollziehen, wenn man sein Kind begleiten möchte, aber in der Regel gibt es heute ja auch Betreuungsangebote an den Schulen, die man nutzen kann.
Selbst habe ich im ersten Schuljahr meines Sohnes noch Teilzeit gearbeitet - seitens meines AG war aber klar, dass ich aufstocken kann, wenn eine entsprechende Stelle da ist - bei rund 100 Mitarbeitern war damit zu rechnen.

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auf grund des erziehermangels wird das mehr als schwer werden

zumal es bei der stadt muc zb nur noch ein halbes j war früher ein j

und das auch nur mit driftigen gründen

sonst wird es wegen dem mangel abgelehnt

wie wäre es wenn du die stunden reduzierst bis 12 oder 13 uhr

und evtl die gruppenleitung wenn du eine inne hast abgibst ???

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"§ 28 Sonderurlaub TVöD

Beschäftigte können bei Vorliegen eines wichtigen Grundes unter Verzicht auf die Fortzahlung des Entgelts Sonderurlaub erhalten."

Familienbedingter Sonderurlaub ist so ein trifftiger Grund der auch nicht so ohne weiteres abgelehnt werden kann.

viel Glück

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Wie es im Gesetzestext schon heißt: Sonderurlaub "kann" gewährt werden, es gibt hier also einen Ermessensspielraum des Arbeitgebers. Wenn zB betriebliche Gründe gegen den Sonderurlaub sprechen, hat die TE schlechte Karten - probieren kann sie es natürlich mit einem Antrag.

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Doch er kann problemlos abgelehnt werden wenn dienstliche Gründe dem entgegenstehen und bei dem herrschenden Erziehermangel würde ich nicht mit einer Bewilligung rechnen.
VG

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Warum kann er nicht nach Hause kommen, sich was in der Mikrowelle warmmachen und sich dann an die Hausaufgaben setzen.
Das macht meine Tochter problemlos und die ist erst 8.

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Wäre nicht eine Reduzierung der Stunden sinnvoller als eine komplette Beurlaubung für 2 (!) Jahre?
Vielleicht hat er ja auch 1-2x nachmittags Schule und kommt dann sowieso nicht nach Hause.

Google doch mal nach Beurlaubung Öffentlicher Dienst (Bundesland).

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Hallo,

hast du die drei Jahre Erziehungszeit schon voll genommen?
ANsonsten kannst du das ja bis zum vollendeten 8. Lebensjahr deines Kindes tun und musst dich nicht "freistellen" lassen.

LG,
delfinchen

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SORRY!

ISt ja schon 5. Klasse.

Da sehe ich das Problem gar nicht.
Wenn er es da noch nicht gelernt hat, sich selbstständig an die Hausaufgaben zu setzen, dann wird er es wohl eher nicht mehr lernen ...

LG,
delfinchen

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Oh, oh, da werden gleich wieder die Steine fliegen!

Hier können doch alle Kinder gleich ab der 1. Klasse selbständig

- kochen
- Hausaufgaben machen
- zu Hobbies fahren.

Für die Ferien gibt es selbstverständlich überall und für jeden die Möglichkeit, Ferienspiele zu buchen, sie zu Oma+Opa zu schicken oder bei Freunden zu parken.

Eine Betreuung/ ein Ansprechpartner ist da absolut nicht mehr notwendig, da glucken die Mütter nur, trauen den Kindern nichts zu und sind zu faul zum Arbeiten!

*ironieoff*

Im Übrigen sind das die gleichen Eltern, auf die geschimpft wird, wenn sie ein Kind mit 5 Jahren mal eine halbe Stunde alleine zu Hause lassen...

Ich habe zum Schulbeginn unserer Tochter meine Arbeitszeit auf 15 Stunden in der Woche reduziert und konnte durch flexible Arbeitszeit die meisten Ferienzeiten usw. abdecken. Aufgestockt habe ich erst im 2. Halbjahr der 7. Klasse wieder. Vorher hätte das nicht "ohne Verluste" geklappt.

Ob das im ÖD möglich ist, weiß ich leider nicht.

#winke
LG