Weiterbildung abbrechen wegen Jobaufnahme?!

Hallo,

habe mal eine Frage, an die, die sich mit der Thematik auskennen.
Ich bin seit Juni (leider) wieder im vollen Alg II bezug, und darf nun am 15.10. eine Weiterbildung beginnen (Fachkraft Bilanz und Buchhaltung). Habe mich selbst gekümmert, gesucht und dann darum gekämpft, dass ich diese machen darf. Hatte seit Juni mehr als 30 Bewerbungen verschickt, aber leider ohne Erfolg.
Nun kommts etwas doof zusammen, wie ich schon schrieb, fange ich am Dienstag mit der Fortbildung an und gestern flatterte mir eine Einladung in Haus (Einstellungstest für zwei Ämter, also ÖD das Eine befristet auf ein Jahr, das Andere auf zwei Jahre).
Werde auf jeden Fall am 24.10. zum Test gehen, soviel steht für mich schon fest, aber was kann mich von Seiten des Jobcenters erwarten, falls ich genommen werde?
Muss ich die 30% Schadensersatz für die abgebrochene Weiterbildung im dümmsten Fall tragen, oder zählt die Arbeitsaufnahme als guter/wichtiger Grund?

Ich wäre wirklich dankbar für hilfreiche Antworten!

Liebe Grüße

N.

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Hi,

also ich war von Juni bis September auch auf Weiterbildung die vom Amt bezahlt wurde.
Bei Job Angebot durfte man immer abbrechen ohne finanziellen Schaden, allerdings hätte man dann kein Anrecht auf das Zertifikat gehabt.

Bei meinen Vorstellungsgesprächen wurde diese Weiterbildung immer als positiv angesehen und alle haben direkt gesagt machen sie diese bitte zu ende damit sie alles mit nehmen.

Aber klare Aussage bei uns hier: Job geht vor Weiterbildung

Viel Erfolg beim Test

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Das war keine Antwort auf ihre Frage.

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sie hat Angst das sie zahlen muss.

Und ich hab unter anderem geschrieben das man das bei uns das nicht musste wenn man eine Stelle angeboten bekommen hatte.
Aber keine von uns Teilnehmer brauchte abbrechen weil die Arbeitgeber wollten das man die Weiterbildung beendet u.a. auch wegen den Zertifikaten die man bei abbruch nicht bekommt

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Die Aufnahme einer Tätigkeit zählt (sofern es kein Minijob ist) zu den wichtigen Gründen für einen Abbruch, die Schadenersatzpflicht ist dann nicht gegeben.

Aber wie lange soll diese Fortbildung dauern? Ich würde sie in jedem Fall erst mal antreten (für Vorstellungstermine muss man dich freistellen) und abwarten. So ein Einstellungsverfahren dauert seine Zeit und evtl. kann man die Einstellungstermin ja auch so legen, dass du die Fortbildung fertig machen kannst.

LG
Ch.

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Hallo,

danke für Deine Antwort (auf eine von Dir hatte ich gehofft ;-) ), die Massnahme geht 9 Monate, dauert also bis zum 1.Juli 2014.

Ja, ich werde sie auf jeden Fall beginnen und sollte sich bei dem Einstellungstest /gespräch herausstellen, dass ich genommen werde, dann werde ich das umgehend dem Jobcenter melden.

Danke für die Ratschläge!

Lg N.

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Ich würde keinesfalls für eine befristete stelle eine Weiterbildung aufgeben!

Gruß

Manavgat

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Hallo,

einerseits hast du vielleicht Recht, leider sind die Stellen bei den Bezirksämtern hier immer erst befristet, die Erfahrung zeigt aber auch, dass sie nach nochmaliger Befristung dann in unbefristete Stellen umgewandelt werden.
Auf Grund dieser Tatsache habe ich mich auf die für mich in Frage kommenden Stellen beworben.
Fakt ist einfach: 9 Monate Weiterbildung --> 9 Monate Alg 2 ( und noch keine Stelle danach in Aussicht) oder ein bzw. befristeter Arbeitsvertrag beim Bezirksamt --> 12/24 Monate Netto min. 500 € mehr in der Tasche und die Aussicht auf einen unbefristeten Vertrag.

Lg Nadine