Hallo zusammen,
ich beschreibe mal kurz meine Situation:
ich bin Beamtin auf Lebenszeit und habe vor knapp 4 Jahren mein erstes Kind bekommen. Bis zum Mutterschutz damals war ich Vollzeit beschäftigt. Ich war ein Jahr in Elternzeit ohne Beschäftigung und dann bis unsere Tochter geworden ist in Elternzeit mit Beschäftigung in Teilzeit (Hälfte, 20,5 Std). Danach habe ich bis zum 31.07.2014 Teilzeit (auch 20,5 Std./Woche) bewilligt bekommen. MUSS mein Dienstherr mich danach wieder in Vollzeit aufnehmen wenn ich keine weitere Teilzeitarbeit beantrage? Oder hab ich "Pech" wenn keine Vollzeitstelle frei ist?
Ich bin mit dem zweiten Kind schwanger und entbinde vorraussichtlich im März 2014 und möchte gerne nach dem MuSchu, also ca. im Mai 2014, wieder Vollzeit arbeiten (mein Mann bleibt dann erstmal einige Jahre zuhause). Habe ich quasi ab August (Ende der Teilzeitbewilligung) ein Recht auf Vollzzeitarbeit?
Vielleicht kennt sich hier jeamand aus.
Danke.
LG,
Yvi!
Beamtin, Teilzeit bis 31.7.2014, möchte danach Vollzeit. (Wie)Ist das möglich?
hi,
ja natürlich hast du das! Dein Teilzeitvertrag geht ja nur bis zum 31.07.2014.
lg
Hallo,
danke erstmal für deine zügige Antwort. Ich möchte nicht unverschämt sein, aber woher weißt du das so genau?
Habe ich das Recht also auch, wenn es zu dem Zeitpunkt (in meinem Fall ja dann der 1.8.2014 = Ende der Teilzeitbewilligung) keine freie Vollzeitstelle gibt??? Wie macht der Dienstherr das dann?
LG,
Yvi!
Das ist bei Beamten doch ganz einfach. Wenn an der alten Dienststelle kein Bedarf ist, dann wird man eben versetzt. Das ist das Los des Beamten.
Wenn die Teilzeitbewilligung zu, 31.7. endet, dann arbeitet man ab 1.8. Vollzeit.
LG ivik
Deine Teilzeit endet, damit beginnt deine Vollzeit wieder.
Schlimmenstenfalls wirst du irgendwohin versetzt.
Das geht uns Lehrern ständig so. Abordnung, Versetzung, an 2-3 versch. Schule unterrichten und kein Hahn kräht danach, was eigentlich unsere Meinung dazu wäre.
Du musst sowieso 6 Monate vor Ablauf deiner Teilzeitstelle mitteilen, wie es weiter gehen soll, dann kann sich der Dienstherr darauf einstellen und entsprechend planen und verplanen. Von daher.. klar gehst du dann wieder in deine Vollzeitstelle über, wenn du die Teilzeit nicht verlängerst.
Hallo,
Danke dir! In meinem Teilzeit-bescheid steht drei Monate vor Ablauf muss ich mitteilen, ob weitere Teilzeit gewünscht wird!
Na gut dann glaube ich mittlerweile dass ich also ab dem 1.8.2014 wieder vollzeit arbeiten kann!
LG,
Yvi!