Was kommt nach Auslauf des Unterhaltsvorschuss? UND: Bemessungsgrundlage?

Liebe Urbianer
Ich habe 2 Fragen, das Thema Unterhaltsvorschuss und Wohngeld betreffend.

Zum "Sachverhalt":
Ich, 34, vollzeit berufstätig, 2 Kinder (8 und 10, Ganztagsschule), geschieden, Alleinerziehende, gemeinsames Sorgerecht mit dem Vater der Kinder, der seinen Teil des Sorgerechts aber nur exakt alle 14 Tage von Freitags 17 bis Sonntags 18 Uhr vertritt.
Unterstützung bei der Betreuung im Krankheitsfalle habe ich keine, weder besucht er Elternabende, nimmt auch nicht mal an meiner Stelle Arzttermine mit den Kindern wahr - sein Kontakt beschränkt sich wirklich nur auf den 14 tägigen Rhythmus.

Vor 2 Jahren wurde er unverschuldet finanziell unfähig, Kindesunterhalt zu bezahlen (ich erhielt nie welchen, was auch ok so war/ist), da der ehemalige Arbeitgeber insolvent wurde.
Seitdem erhalte ich für meine Töchter insgesamt 360 Euro Unterhaltsvorschuss. Auch nachdem mein Exmann wieder einen neuen Job gefunden hat - scheinbar verdient er zuwenig, um Unterhalt selbst leisten zu können.

Nun meine Frage: Der Vorschuss vom Jugendamt läuft ja maximal 72 Monate oder bis zum 12. Lebensjahr des Kindes. Was passiert danach? Verläuft sich der Anspruch meiner Kinder an ihren Vater im Sand? Gibt es etwas, was ich bereits jetzt tun kann?

Und eine andere Frage ist:
Welche Bemessungsgrundlage gilt dafür, ob mein Exmann "fähig" (finanziell in der Lage, es geht nicht um den Willen), Unterhalt zu leisten?

Und:

Bei einem Einkommen von 1550 Euro brutto (netto 1151,-), Kindergeld 384 Euro und 360 Euro Unterhaltsvorschuss erhalten meine Kinder derzeit 17 Euro Wohngeld.
Diese 17 Euro Wohngeld ermöglichen uns, vom Jugendamt die Übernahme der Betreuungskosten und das Essensgeld anteilig genehmigt zu bekommen. Desweiteren wurde uns sogar die Gebühr für die Schulbuch-Ausleihe erlassen.
Nun ist es so, das mein Chef mir eine Brutto-Gehaltserhöhung von 200 Euro angeboten hat - ich mir aber die Frage stelle, ob ich mit dem was mir netto überbleibt, über dem Satz des Wohngeldes liege und mir darauffolgend alle anderen Unterstützungen auch gestrichen werden?

Es wäre schön, ein paar Infos zu erhalten.

Vielen Dank im voraus.
Mia

1

Beantworten kann ich nur die Frage nach der Bemessungsgrundlage bei deinem Exmann. Es gibt eine Vorgabe, wieviel Selbstbehalt ihm zusteht. Sind momentan so um die 1.000 EUR, wenn er alleine lebt.

Wenn dein Chef dir 200 EUR mehr anbietet, gibt es ja die Möglichkeit, dass er das in anderer Form macht, z.B. Betriebsrente, Fahrtkostenzuschuss, Zuschuss für Gesundheit (Abo im Fitnessstudio), Essensgeld... Somit könntest du die Erhöhung des Nettolohnes umgehen, hättest aber dennoch mehr in der Tasche.

2

Schönen guten Tag Yanktonai
Lieben Dank für deine Antwort.
Diese Frage nach der Lohnerhöhung in einer anderen Form, haben wir uns auch gestellt, allerdings - ob es nun wirklich richtig ist, weiß ich ja leider nicht -, ist da rausgekommen, dass das wohl auch angerechnet wird.

Mein Exmann lebt in einer eheähnlichen Beziehung mit seiner Freundin.

Viele Grüße

Mia

3

Der Unterhaltsvorschuss läuft aus. Wenn den Ex-Mann nicht zahlen kann, fehlt Dir das Geld. Kompensation gibt es - wenn überhaupt - indirekt:

Der Unterhaltsvorschuss wird ja *glaube ich* angerechnet bei diversen Leistungen des Staates, so wohl auch bei WOhngeld. u.U. würde sich also Dein Wohngeld erhöhen oder ggf. sogar aufstockendes ALG 2

200 € mehr Brutto...werden DIr kaum helfen. Evtl. kannst Du mit deinem AG in folgendem Bereich verhandeln: http://www.lingott.de/download/leitfaeden/Zuwendungen.pdf
(Kindergartenbeiträge, Waren-/Tankgutscheine etc) --> damit fährt er als AG auch besser als bei einer Brutto-Erhöhung.

LG

4

Hallo Jamey

Ganz ganz lieben Dank für den Link - den werde ich meinem Chef direkt mal zukommen lassen.

Danke für die Infos und einen schönen Tag!

LG
Mia

5

Hallo,
Soweit ich mich noch an die Wohngeldberechnungen erinnern kann, ist es so das man verpflichtet ist mehr Einnahmen (Gehalt) zu melden, wenn diese mehr als 15 % der ursprünglichen Einnahmen betragen, andernfalls ist es nicht meldepflichtig und somit entfällt auch kein Wohngeld.

Hoffe das habe ich logisch erklärt :-p
Lg

6

http://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__27.html

8

Vielen Dank für deine Info und den Link!!!!!

7

Wenn Du keinen Unterhaltsvorschuss mehr bekommst, dann musst Du ergänzendes ALG2 beantragen oder Du bekommst mehr Wohngeld (Kindergeldzuschlag?).

Nimm jede Gehaltserhöhung mit, das erhöht Deine Absicherung im Falle von Krankheit/Arbeitslosigkeit/Rente.

Brutto 200 Euro ist netto nicht soviel mehr, dass Du keine Leistungen mehr beziehst, wenn das UVG wegfällt.

Bei ALG2 gibt es einen Mehrbedarf aus Arbeit, also nicht gleich denken, da gäbe es nix!

Zum Vater: unverschuldet arbeitslos geworden. O.k. glauben wir das mal. aber 2 Jahre gar keine Arbeit finden? Ist er gesund? was hat er gelernt?

Du solltest ihm Beine machen. Die Jugendämter sind unfähig (meistens), ich würde eine Anwältin einschalten, die ihn erst mal auffordert, Unterhalt zu zahlen, bzw. dafür zu sorgen, dass er eine Arbeit findet.

Gruß

Manavgat

9

Hallo Manavgat, herzlichen Dank auch Dir.
Ich habe es im Brutto-Netto-Rechner zur Probe mal eingegeben, es bleibt von den 200 Euro wirklich fast nichts über.

Aber dein Hinweis auf Krankengeld, Arbeitslosengeld und Rente war Gold wert, daran hab ich blöderweise ja gar nicht gedacht.

Den UVG bekomme ich ja längstens bis zum 12. Lebensjahr, ist das richtig? Das wären für meine Große noch 2 Jahre...

Der KV arbeitet mittlerweile wieder, ist gelernter Bürokaufmann, in einem CallCenter, seine Lebensgefährtin ist Erzieherin.

Seit Erstantrag auf UVG wurden wir "erst" einmal erneut geprüft, welches Einkommen er hat (und auch ich..). Als er noch arbeitslos war, hat das Jugendamt ihm einen Teil seines Arbeitslosengeldes gekürzt. Ich kenne aber die genauen Summen nicht.

Gemäß seiner Mitwirkungspflicht gehe ich davon aus, das er dem Jugendamt Bescheid gesagt hat, über seine "neue" Arbeitsstelle, die hat er jetzt seit ca.1 Jahr, wenn überhaupt.

Ich danke dir für deine Hilfe.

Viele Grüße
Mia

10

Hallo Mia;

du schreibst: Gemäß seiner Mitwirkungspflicht gehe ich davon aus, das er dem Jugendamt Bescheid gesagt hat, über seine "neue" Arbeitsstelle, die hat er jetzt seit ca.1 Jahr, wenn überhaupt.

Das lässt sich mit einem einfachen Telefonanruf herausfinden. Ich hätte da nicht so viel Vertrauen.

Thema Gehaltserhöhung: die bleibt. in 2 Jahren hast Du vielleicht wieder eine. Ist auch wichtig, wenn Du die Stelle wechselst: es wird immer nach dem Vorverdienst gefragt.

Geldwerte Vorteile bringen wenig und im Fall von Übernahme von KInderbetreuungsskosten, entfallen diese ersatzlos, wenn das Kind keine Betreuung mehr braucht.

Stichwort Betreuungskosten: wenn Du zu wenig verdienst, dann werden die - auf Antrag - vom Jugendamt ganz oder teilweise übernommen.

UVG: es gibt 2 Grenzen, entscheidend ist, welche zuerst endet:

6 Jahre Gesamtbezug

12 Jahre altes Kind

Heißt: bekommt man ab Alter 4 schon UVG, dann ist mit 10 schon Schluss.

Gruß

Manavgat

weiteren Kommentar laden
12

wenn der Unterhaltsvorschuss ausläuft kommt außer evtl Unterhalt vom Vater nichts mehr.

Da bleibt nur dem Kindsvater einen kräftgen Trtt zu geben dass er seine Einkünfte erhöht. Oder, da du es ja ok findest, dass der Vater keinen Unterhalt zahlt, selbst deine Einnahmen zu verbessern.

LG S.

13

Guten Tag ohiticawin

Ich habe mit keiner Silbe erwähnt, dass ich es "in Ordnung" finde, dass er nicht zahlt. Es tut mir leid, das muss irgendwie falsch angekommen sein.

Es war damals bei Beantragung tatsächlich so, das seine Firma Insolvenz angemeldet hat, er Arbeitslosengeld bekam und daraufhin dann der UVG für meine Töchter genehmigt wurde, der jetzt seit 15 Monaten vom Amt entrichtet wird.

Das ich ihn antreiben muss, Beine machen muss, sein Einkommen zu erhöhen - da stimme ich dir voll und ganz zu, was ich auch bisher erfolglos schon mehrmals getan habe.

Scheinbar ist er "froh", überhaupt eine Arbeit zu haben und sich auch um alles andere, was in finanzieller Hinsicht seine Kinder angeht, drumrumzukommen... Leider.

Vielen dank und viele Grüße
Mia

16

Hallo Mia,

Deinen Satz:

***Vor 2 Jahren wurde er unverschuldet finanziell unfähig, Kindesunterhalt zu bezahlen (ich erhielt nie welchen, was auch ok so war/ist), da der ehemalige Arbeitgeber insolvent wurde.***

habe ich so interpretiert, dass es für dich ok war/ist, dass er nicht zahlt.

Deine Kinder sind ja nun schon recht "alt", also fast schon 12. Viele Frauen machen aber den Fehler ihre Männer nicht mit Unterhalt zu behelligen solange sie UV bekommen. Sollten die Väter dann nach den 72 Monaten UV immer noch bzw tatsächlich zahlungsunfähg sein, dann stehen die Frauen komplett alleine da. Besser wäre es da, jeden Monat, den der Vater zahlen kann mitzunehmen und die 72 Monate ggfls nicht am Stück zu "nehmen".

Ich war leider auch in der Situation keinen Unterhalt mehr für meine beiden Kinder zu bekommen, sie waren da jeweils erst 6 Jahre alt und so hatte ich noch ne Menge Jahre vor mir, die ich sie komplett alleine finanzieren musste.

weiteren Kommentar laden
14

Hallo Mia,

hast Du denn überhaupt eine Beistandschaft beim Jugendamt eingerichtet bzgl. des Unterhalts?

Das ist nämlich etwas gänzlich anderes als einfach "nur" Unterhaltsvorschus zu beantragen.
Den holt sich das JA natürlich schon vom KV zurück (sofern er denn zahlungsfähig ist).

Aber ob Deinen Kindern ggf. mehr Unterhalt als der UHV zusteht, wird da automatisch nicht berechnet. Dass musst Du schon beantragen!

Bzgl. der Gehaltserhöhung hast Du von Manavgat ja bereits gute Tipps bekommen.

Ich würde die Gehaltserhöhung auf jeden Fall annehmen!

Gruß K.

15

Hallo K.

Jetzt scheint es ganz dick zu kommen - nein, ich habe keinen Beistand beantragt und ich muss zu meiner Schande jetzt auch hier ganz offen und ehrlich sagen, das ich davon überhaupt nichts wusste.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht - ich weiß. Ein Hoch auf Urbia.
Als ich den UVG beantragt habe, wurde mir seitens des JAs in diese Richtung gar nichts gesagt, so das ich in der Tat naiv davon ausgegangen bin, "das damit alles nötige getan sei".......

Jetzt tun sich bei mir sehr viele Fragezeichen auf.......
Ganz ganz lieben Dank für den Hinweis, ich werde jetzt mal google bemühen, was den Beistand angeht....

Danke für eure Hilfe hier!!!!!

LG Mia

18

Beistand kannste Dir, imho, schenken.

Wenn Unterhaltspflichtige einfach unter der Pfändungssfreigrenze verdienen, dann macht das Jugendamt nichts. Warum? Weil mühselig, zu viel Arbeit, zu wenig Personal, keine Ahnung, Kosten-Nutzen-Abwägung.

Daher rate ich zu einer Anwältin. Erhälst Du noch soziale Hilfen kannst Du PKH beantragen, auch wenn Du nur wenig drüber liegst, lohnt sich der Antrag.

Es gibt zum Thema Alleinerziehen und Unterhalt jede Menge Buchratgeber, auch in den öffentlichen Bibliotheken. Da erfährst Du vielleicht noch mehr, was für Dich interessant ist, als wenn Du hier die Infos scheibchenweise bekommst.

Gruß

Manavgat

weitere Kommentare laden