AG hat mich nach Elternzeit niedriger eingestuft beim Lohn. Darf er das?

Hallo,

nachdem mein AG mich nach der Elterzeit ja eigentlich gar nicht mehr einstellen wollte und ich aber auf meinen Arbeitsplatzanspruch bestanden habe, arbeite ich nun seit 1.10. wieder dort und bin, was die Arbeit selbst angeht, froh diese Entscheidung getroffen zu haben.

Nun kam die 1. Lohnabrechnung für diesen Monat und ich hab mich schon gewundert, warum weniger als ich ausgerechnet hatte, überwiesen wurde. Ich hab dann den Lohnzettel mit der Tariftabelle verglichen und festgestellt, dass ich zwar weiter in der gleichen Lohngruppe bin, aber in der Stufe mit den Berufsjahren um 1 Stufe zurück gesetzt wurde, obwohl ich schon die entsprechenden Berufsjahre (ohne Elternzeit) in der Firma bin.

Das darf er doch aber gar nicht oder? Ich meine, ich will ihm nicht vorwerfen, dass das Absicht war. Aber nach all dem Theater der letzten Monate traue ich ihm das schon zu.

Anders als nach meiner 1. Elternzeit haben wir dieses Mal keine Arbeitsvertragsänderung schriftlich festgehalten (nach der 1. Elternzeit habe ich einen Nachtrag zum Arbeitsvertrag bekommen mit der neuen Anzahl der Stunden, weil ich vorher Vollzeit gearbeitet hatte und der Höhe des aktuellen Gehalts). Von der Anzahl der Stunden und der Verteilung der Arbeitszeit hat sich dieses Mal nichts geändert und unser neuer Personaler meinte, er braucht daher kein neues Schreiben aufzusetzen.

Was meint ihr? Ich bin der Meinung, ich sollte am Montag zu ihm gehen und fragen, ob er mich falsch eingestuft hat, weil ich mir etwas anderes ausgerechnet habe.

LG

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Du gehst da nicht hin wie klein-Mädchen, sondern du schreibst einen Brief, dass ihm leider bei der Lohnabrechnung/Einstufung ein Fehler unterlaufen sei und du davon ausgehst, dass das bis zum xy (2 Wochen Frist) korrigiert und dir der Fehlbetrag überwiesen wird. Lass dir dem Empfang des Schreibens quittieren. Nach fristlosem Fristablauf: Anwältin.

Allerdings glaube ich nicht,dass der AG sich traut, das zu ignorieren.

Gruß

Manavgat

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ich sollte am Montag zu ihm gehen und fragen, ob er mich falsch eingestuft hat, weil ich mir etwas anderes ausgerechnet habe.

Nein, Du gehst am Montag zu ihm und SAGST ihm, dass er dich falsch eingestuft hat. Warum solltest du fragen. Du siehst es doch auf der Abrechnung.

VG GR

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Es ist korrekt, dass dein alter Arbeitsvertrag weiter gilt und somit auch alles Stufen usw. die du bereits erworben hast. Unterbrechung wegen Elternzeit führen nicht zur Rückstufung (allerdings auch nicht zum weiteren Anstieg).

Also nein, das darf dein AG natürlich nicht und ich würde ihn freundlich aber bestimmt und schriftlich dazu auffordern (am besten per Fax) dir das ganze schnellstmöglich, spätestens aber mit der nächsten Abrechnung nachzuzahlen, da er sich sicherlich vertan hat.

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So war auch mein Gedanke. Ich würde ihn lieber erstmal (trotz aller Vorgeschichte) freundlich darauf hinweisen anstatt gleich mit Anwalt zu drohen. Auch wenn der Personaler neu ist (bzw. jedenfalls so neu, dass er vor meiner Elternzeit noch nicht da war), ist doch aus meinen Unterlagen ersichtlich, wie ich zuletzt eingestuft war.

LG

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Niemand hat gesagt, dass du mit Anwalt drohen sollst.

Man kann aber nicht mündlich in Verzug setzen. Wähle den schriftweg: freundlich und bestimmt.

Gruß

Manavgat

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Ich würde mich vorher fragen, ob Dein Chef der richtige Ansprechpartner ist oder gleich die Lohnbuchhaltung?

Ruf an, frag nach...vielleicht war es ja ein Fehler gewesen....wenn sich dann nichts bewegt, dann schriftlich mit Fristsetzung.

lisa