Berechnung Kita-Getühren nach Elternzeit

Hallo!

Ich bin eine Erstlingsmama und vor allem bei Behördendingen leicht verwirrt.
Vielleicht findet sich hier die ein oder andere erfahrene Mama, die mir weiterhelfen kann.

Mein Sohn wird ab Januar 2014 die Kita besuchen.
Zur Berechnung der Kita-Gebühren wurde das aktuelle Jahr berücksichtigt:
Volles Bruttoeinkommen des Kindsvaters und 4 Monate meines vollen Bruttoeinkommens (bevor die Elternzeit begann). Macht dann ca. 219,- Euro Gebühren.

Mit Beginn der Kita gehe ich wieder (voll) arbeiten. D.h., mein jährliches Bruttoeinkommen für das nun erste Kita-Jahr ist deutlich höher als im berücksichtigten Berechnungszeitraum für 2013.

Muss ich mich im Januar 2014 direkt ans Jugendamt wenden, um die Kita-Beiträge für das Jahr neu berechnen zu lassen, wenn ich eine Nachzahlung umgehen will?
Oder werden die Kita-Gebühren grundsätzlich aus dem Einkommen des Vorjahres berechnet, so dass wir erst ab 2015 eine höhere Gebühr bezahlen müssen?

Vielen lieben Dank für eure Hilfe!!!

huschelig
(aus Berlin)

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Ich spreche für NRW und da den Kreis Si-Wi

Hier wird der Einkommenssteuerbescheid des Vorjahres genutzt zur Berechnung des Beitrags.

Im Folgejahr wird mit dem nächsten Bescheid gegengerechnet, ob es gleichbleibend war das Einkommen oder es Abweichungen nach oben oder unten gab. Entsprechend bleibt der Beitragssatz gleich, verringert oder erhöht sich und es gibt eine Erstattung oder Nachforderung.

Wir handhaben es aber anders, wir melden Veränderungen im Einkommen zeitnah, passen somit die Beiträge an und umgehen somit Nachzahlungen.

LG

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So hab ich das auch immer gehalten, um Nachforderungen zu entgehen! #pro

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Ruf beim Jugendamt an und frag nach. Ich hoffe sehr, dass sie mir weiterhin zumindest einen Teil des Kindergartens bezahlen... mit über 500 Euro gebühren wird es sonstecht schwer überhauptüber die Runden zu kommen

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Gib die Daten aus dem Vorjahr an. Du bist explizit nicht verpflichtet, Gehaltsänderungen anzugeben. Das Jugendamt fragt Dich dann (oder auch nicht). Es wird keine Rückberechnung vorgenommen, wenn/da das Jugendamt es versäumt hat, zu prüfen.

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Hier steht es im Bescheid drin, dass man Einkommensveränderungen unverzüglich anzugeben hat.

Ausserdem steht noch dabei, dass man sein Einkommen des vergangenen Jahres "Jedes Jahr" bis Ende März nachzuweisen hat.
Tut man das nicht, wird man aufgefordert den Höchstsatz zu zahlen.

NRW

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Eigentlich ist man sehr wohl verpflichtet Änderungen anzugeben.
Normalerweise steht das in jedem Schreiben vom Jugendamt. (Wie eigentlich in fast allen Behördendingen wird ein Nachweis bei Änderungen gefordert.)

Selbst wenn es nicht ausdrücklich schriftlich irgendwo festgehalten wurde, sollte schon die moralische Verpflichtung einleuchten.

Aber was sag ich, meist sind es ja die, die sich drücken, die sich zuerst melden, wenn sie WENIGER zahlen wollen.

Außerdem: es wird sehr wohl eine Rückberechnung vorgenommen. Haben wir zum Kiga-Jahr-Wechsel gehabt. Die gesamte Kiga-Zeit wurde rückwirkend geprüft.
Wir hatten allerdings "Glück" und haben 2000€ zurück bekommen :D

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Gibt es da eigentlich verlässliche Einkommensgrenzen oder regelt das jeder Landkreis für sich selber? Unser Kindergarten kostet mitch572 Euro im Monat zzgl Essenskosten. Ist ein privater. Ich werde ganz ok verdienen. Aber nicht so gut, dass ich mir den Kindergarten leisten kann. Ein neuer zu finden, der günstiger ist und vll noch auf dem WEg zur Arbeit liegt, mit den selben öffnungszeiten,wird schwierig.Erfahrungsgemäß. Immerhin hatte ich den während der ausbildung gewählt, weil wir teilweise unterricht bis 17.45Uhr hatten und ich bis mindestens. 18.00Uhr Betreuung brauchte...