Hallo,
unser Kind wurde im Januar diesen Jahres geboren. Ich habe zwei Jahre Elternzeit beantragt.
Angestellt bin ich unbefristet im öffentlichen Dienst und werde nach Tvöd bezahlt.
Heute habe ich meine Abrechnung bekommen. Diese bekomme ich jeden Monat, da dass Kindergeld auch über den Arbeitgeber gezahlt wird.
Neben dem Kindergeld habe ich nun auch eine Jahressonderzahlung erhalten. Dass diese mir zusteht, wusste ich.
Allerdings geht nicht ein Euro für Steuern oder Sozialabgaben ab.
Praktisch ist brutto gleich netto.
Ist das so richtig?
Im Internet konnte ich nichts finden.
Lg
Elterngeld-jahressonderzahlung wurde nicht versteuert
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Ich vermute, dass die einfach wegen der geringen Höhe hochgerechnet aufs ganze Jahr gesehen nicht versteuert wurde.
Ich würde wohl aber noch einmal nachfragen.
Bei mir mussten sie einen Teil der Jahressonderzahlung nachzahlen und die ist dann deutlich höher versteuert worden und mit Sozialversicherungsabzügen versehen worden als der Rest. Da blieb nur noch ca. 1/3 übrig.
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hallo,
bei mir war es ähnlich. die Erfolgsprämie war nicht versteuert. soviel ich weis, wird das bei der Steuererklärung dann nachgeholt.
gruss
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Ja Zuwendung steht dir ungekürzt zu und vermutlich ist es unter Grenze,ab der Steuern abgeführt werden müssen.
LG