tvöd sonderzahlung trotz elternzeit?

Hallo,
Ich habe mein 2. Kind im mai 13 geboren und bin seitdem natürlich in elternzeit.

Ich bin im öffentlichen Dienst beschäftigt und werde nach tvöd bezahlt.
Ich habe nun merhfach gelesen das einem auch in der elternzeit die sonderzahlungen zu stehen!

Ist das so? Hätte ich weihnachtsgeld erhalten müssen?

Danke und lg jukoe

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Hallo

JA, für dieses Jahr steht dir Weihnachtsgeld zu. Mein Sohn wurde im November 2007 geboren und ich habe 2007 und 2008 volles Weihnachtsgeld bekommen. War bis 2010 in Elternzeit

LG

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Ja so habe ich das eben auch raus gelesen! Und auch wirklich das volle oder? Manno so ein mist das ist so doof da anzurufen und zu sagen ähm ich krieg aber noch weihnachtsgeld...

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Wenn dein Kind 2013 geboren ist,hast du Anspruch auf volles Weihnachtsgeld.Ganz sicher.
LG

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Hallo.

Ich auch. War auch von Mai 2008 bis Mai 2009 in Elternzeit und habe für 2008 und 2009 Sonderzahlung bekommen.

LG

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Für 2013 hättest du das volle "Weihnachtsgeld" erhalten müssen. und im Dezember gibts ja noch mal diese Leistungszulage, die müsstest du auch voll bekommen!

Wenn du im Mai 2014 wieder arbeiten gehtst, bekommst du 2014 anteilig "Weihnachtsgeld". Die Leistungszulage bekommst du auch hier voll.

--- also so isses bei uns im Bund ---

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Leistungszulage? Meinst du LOB?

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Keine Ahnung, wie das genau heißt! Wir bekommen die mit dem Dezembergehalt bezahlt. sind irgendwas um die 190 EUR

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Ja, im Jahr der Geburt steht dir die Jahressonderzahlung zu.
Danach in der Elternzeit nicht mehr.