Hallo Zusammen,
meine Elternzeit endet am 31 Januar und meine Chefin hat mir vor kurzem mitgeteilt dass es für mich keine Möglichkeit mehr gibt dort weiter zu arbeiten. Gleichzeitig hat sie mir einen Aufhebungsvertrag mit einer Abfindung von 0,4 angeboten, den ich aber so nicht unterschrieben hab. Der Fall liegt nun beim Anwalt, der sich aber auch sehr viel Zeit lässt. Meine Forderungen meinem Arbeitgeber gegenüber wären: volles Gehalt bis zum Ende der regulären Kundigungsfrist, das wäre der 30. September 2014, Freistellung von der Arbeit während dieser Zeit und dann noch 0,6 Abfindung. Sind diese Forderungen überzogen? Kennt sich hier jemand damit aus?
LG Lara
Keine Weiterbeschäftigung nach Elternzeit
Ehrlich gesagt finde ich deine Forderung nicht überzogen, denn das da Abstriche gemacht werden müssen nachher ist doch klar.
Eher etwas unverschämt finde ich ihren Vorschlag, denn das klingt ja wie Aufhebungsvertrag dann zu sofort, sprich du müsstest 8 Monate nur von der Abfindung leben können, da du ja in der Zeit höchstwahrscheinlich kein ALGI erhältst.
Das ist so nicht richtig, bei einer hohen Abfindung kann das ALG1 nur für 3 Monate gesperrt werden.
VG GR
Es geht ja nicht um die Höhe der Abfindung, die ist unerheblich, sondern, dass sie freiwillig auf 8 Monate Gehalt verzichten würde.
Sie bekommt dann zwar nur eine Sperre von 3 Monaten, aber danach dann vermindert sich ihr Anspruch auf ALGI um ein Viertel der Gesamtlänge. Das stimmt also, dass es wohl eher keine 8 Monate insgesamt sein werden, aber wie lange, dass ist nicht klar (weil ja mindestens um ein Viertel gemindert wird!).
Da will dein Chef es sich sehr einfach machen.
Willst du wieder VZ arbeiten wie vor der Elternzeit? Dann kann dein Chef dich nur am 1. Arbeitstag mit deiner normalen Kündigungsfrist kündigten. Wie lange bist du schon im Unternehmen bei dieser langen Kündigungsfrist?
Gut, dass du schon beim Anwalt bist. Bei uns im Unternehmen ist übrigens ein Faktor von 1,0 nichts Ungewöhnliches, also lass dich nicht über den Tisch ziehen. Es kann natürlich sein, dass du die komplette Kündigungsfrist Arbeiten musst, einen Anspruch auf Freistellung hast du nicht.
Allerdings ist alles Verhandlungssache.
VG GR
Was heißt Faktor 1,0?
Soweit ich weiß: (Und ich bitte mich zu korrigieren falls dem nicht so ist)
1,0 - Ein Monatsgehalt pro Jahr Firmenzugehörigkeit.
ist letztendlich alles Verhandlungssache.
die freistellung würde ich noch am kritischsten sehen. könntest und würdest du arbeiten gehen falls sich der Arbeitgeber nicht auf deine Forderung einlässt? davon hängt auch viel ab.
LG
Ich kann gar nicht nachvollziehen dass sich hier an der bezahlten Freistellung gestört wird: Immerhin hat der AG behauptet, es gibt keine Möglichkeit mehr seine Arbeitnehmerin zu beschäftigen, daher möchte er kündigen.
Wenn es keinen Job gibt, kann sie schlecht bis zum Ende der Kündigungsfrist arbeiten. Wenn es einen Job für sie gibt, entbehrt die Kündigung jeder Grundlage.
Ich finde deine Forderungen nicht überzogen, denn du bietest ja deine Arbeitskraft laut Vertrag an. Wenn die ihre Stellen falsch oder bewusst in dieser Form besetzt haben, sollen sie auch dafür zahlen.
Bleib dran!
Gruß
Sabine
Danke für eure Antworten. Faktor 0,6 sind 60 Prozent vom Bruttogehalt x Betriebszugehoerigkeit. Beispiel: 4000 Eur brutto x 0,6 x 10 Jahre Zugehörigkeit = 24.000 EUR.
Ich habe einen Teilzeitantrag gestellt, den sie zwar noch nicht schriftlich abgelehnt hat, mir aber bei dem Gespräch mitteilte dass weder eine Vollzeitstelle noch eine Teilzeitstelle für mich frei wäre. Und zum Aufhebungsvertrag meinte sie ich soll mich doch bitte innerhalb von 2 Tagen entscheiden, sonst wäre er hinfällig und ich müsse dann klagen. Ich hab ne Kündigungsfrist von 5 Monaten zum Quartalsende.
Lg
Erstmal danke für die Info zum Faktor.
Ich würde auf jeden Fall einen Anwalt einschalten und mich beraten lassen. Sie hat dir schließlich einen Arbeitsplatz anzubieten. Wie sie das hinbekommt, ist ihr Problem.
Naja, fordern kannst Du das natürlich, die Frage ist nur, ob sich Dein AG damit besser stellt. Im Prinzip kannst Du ja am 1.Februar gekündigt werden - es sei denn, es stehen wichtige Gründe dagegen. Wie etwa ein streithafter Betriebsrat oder grossartige Umsatzzahlen oder die Pflicht zu einem Sozialplan bei Kündigung aus wirtschaftlichem Grund (und der Gewissheit das dann andere vor Dir gehen müssten). Wenn diese Eckpunkte vorliegen, könntest Du Erfolg haben - wenn nicht, denke ich Du pokerst viel zu hoch.
Dann wirst Du vermutlich am 01.02. die Kündigung erhalten und 7 Monate weiter dort arbeiten müssen. Ich würde Freistellung von der Arbeit bei vollem Bezug ODER 0,6 Abfindung bei sofortiger Vertragsauflösung fordern. Je nachdem, wie gut ich meine Chancen sehe, schnell einen neuen Job zu finden.
Grüsse
BiDi
Wenn sie mir zum 01. Februar kündigen, werde ich dann eh Kündigungsschutzklage einreichten. Und das Gericht wird mir auch 0,5 Abfindung zusprechen als Ausgleich zum Verllust des Arbeitsplatzes. So gesehen würde es ja ungefähr aufs Gleiche raus kommen. So sparen wir uns nur das Gericht, was ja den Arbeitgeber auch Geld kostet.
Gruß
Dich kostet es auch Geld. Bei einem Arbeitsgerichtsverfahren trägt in der ersten Instanz jede Prozesspartei ihre Anwaltskosten selber - egal wie es ausgeht.
Und Du möchtest ja zusätzlich zur Abfindung 8 Monatslöhne unter Freistellung. Das würde nach der gängigen 0,5 Regelung der Arbeitsgerichte zusätzliche 16 abgefundene Arbeitsjahre bedeuten. Das IST hochpokern.
Zudem ist es ja auch nicht so, das bei einer Kündigungsschutzklage immer der Arbeitnehmer Recht bekäme.
Grüsse
BiDi
Warum forderst du nicht: keine Kündigung!?
Gruß
Manavgat
Hallo,
ich befinde mich in derselben Situation. Mein Arbeitgeber (ein Pharma-Weltkonzern) hat mir einen Aufhebungsvertrag angeboten. Diesen werde ich nun morgen ablehnen und hoffe im Januar arbeiten zu dürfen.
Jedoch habe ich auch ehrlich gesagt etwas Angst gekündigt zu werden.
Was meinst du? Können die mich so ohne weiteres kündigen?
GLG
Hallo Lara,
während der Elternzeit können sie dich nicht kündigen, danach aber schon. Hast dich schon mit dem Betriebsrat in Verbindung gesetzt? Wenn der etwas taugt, kann er das im handumdrehen regeln. Leider ist es aber so dass die meisten Betriebsräte nichts taugen und vor dem Arbeitgeber kuschen. So wie auch in meiner Firma.
Hallo,
ich finde Deine Forderung nicht überzogen:
an die Kündigungsfrist muss sie sich halten. dem Aufhebungsvertrag würde ich niemals zustimmen.
So, also dann bleibt die Variante Kündigung am ersten Tag der Rückkehr unter Einhaltung der Kündigungsfrist. Wenn SIe keinen Arbeitsplatz für dich hat...dann ist auch die Freistellung kein schlimmes Thema. ich würde es darauf ankommen lassen und dies so fordern. Und die Abfindung...ja...mehr ist immer schön, aber wenn der Freistellung zugestimmt wird, dann würde ich ggf. mit den Abfindungsforderungen etwas zurückgehen.
Es muss doch altuell jemanden geben, der Deine Arbeit macht? dürfte ja theoretisch nur befristet eingestellt worden sein, so dass du deine Stelle wieder bekommen hättest können....da hat deine chefin einen Planungsfehler "begangen"...nö..den würde ich so wie soe das gern hätte auch nicht ausbaden wollenn
Meine Arbeit macht ein Kollege aus einer anderen Abteilung. Und seine Stelle hat sie unbefristet neu besetzt.
"Und seine Stelle hat sie unbefristet neu besetzt."
Planungsfehler lassen Arbeitsgerichte in der Regel nicht gelten.
Ist der Betrieb groß genug ist eine Sozialauswahl bei einer betriebsbedingten Kündigung vorzunehmen!
Nach der bist du denke ich noch nicht dran.
Gruß
Demy