Hallo,
ich habe eine Klage gegen meinen Ex-Arbeitgeber beim Arbeitsgericht aufgegeben. Nun kam am Samstag die Vorladung vor Gericht zur Güteverhandlung. Kann man die Klage wieder zurück ziehen ohne irgendwelche Kosten? Wenn ich ohne Anwalt vor Gericht erscheine, muss ich dennoch mit irgendwelchen Gerichtskosten rechnen?
Viele Grüße
Jenni
Klage gegen Ex-Arbeitgeber
Du kannst die Klage ohne Kosten zurückziehen.
Du solltest aber auf jeden Fall in die Güteverhandlung gehen um zu sehen wohin der Hase läuft.
Wenn der Richter signalisiert, dass die Klage keine Aussicht auf Erfolg hat kannst Du die Klage immer noch kostenfrei zurückziehen.
Bis hierhin ist das sicher.
Ab hier nur zu 90%
Du kannst dir m.E. auch noch nach der Güteverhandlung Rechtsrat einholen und dann noch die Klage zurücknehmen. Dies muss aber vor dem Kammertermin (nicht zu verwechseln mit Gütetermin) erfolgen.
Immer in die güteverhandlung gehen, man kann sich gut vorinformieren im Netz und dann schauen was da passiert. Die Kosten sind unerheblich ...
Ich gehe davon aus, dass Du das nicht an mich senden wolltest.
Da keine Kosten entstehen, wenn man nicht in den Kammertermin geht sind die Gerichtskosten im Übrigen bei der Güteverhandlung nicht nur unerheblich, sonder bei Null.