Klage gegen Ex-Arbeitgeber

Hallo,

ich habe eine Klage gegen meinen Ex-Arbeitgeber beim Arbeitsgericht aufgegeben. Nun kam am Samstag die Vorladung vor Gericht zur Güteverhandlung. Kann man die Klage wieder zurück ziehen ohne irgendwelche Kosten? Wenn ich ohne Anwalt vor Gericht erscheine, muss ich dennoch mit irgendwelchen Gerichtskosten rechnen?

Viele Grüße

Jenni

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Hallo,

ich nehme an, es handelt sich um eine Kündigungsschutzklage, oder?
Warum willst du die Klage zurückziehen, hast du dich mit deinem Exarbeitgeber auf eine Abfindung geeinigt?
Hat er dich wieder eingestellt?

Zu deiner Frage: In der Güteverhandlung brauchst du keinen Anwalt. Da geht es nur darum, ob die Parteien sich mit ein bisschen offizieller Hilfe noch einigen können. In der Regel bietet der Arbeitgeber eine kleine Abfindung an, die du dann nehmen kannst und der ganze Kram ist zuende, oder du gehst nicht darauf ein und es geht in die richtige Verhandlung. Da dann dort auch durchaus mal Schriftsätze ausgetauscht werden, empfiehlt es sich einen Anwalt zu nehmen, aber es besteht kein Anwaltszwang. Das heißt, das Kostenrisiko ist eher gering (vergleichsweise).

Ich hoffe, du gehst nicht ohne Gegenwehr und mit einem feuchten Händedruck, wenn du im Recht bist, nur weil du keinen Ärger willst.

Habe mich gerade in derselber sache beraten lassen (Kündigung nach Elternzeit aus "betrieblichen" Gründen)

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Hallo,

was hat dein Anwalt gesagt? Ich sitze im Moment auch auf heißen Kohlen, habe gerade einen Aufhebungsvertrag abgelehnt und möchte wieder Vollzeit arbeiten.

Bin gespannt was kommt.

LG

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Wenn es erstmal zur Kündigung kommt, wirst du in der Regel deinen Arbeitsplatz nicht wiederbekommen. Denn die Gerichte gehen davon aus, dass nach einer Kündigung und einer gerichtlichen Auseinandersetzung das nötige Vertrauensverhältnis zerrüttet ist.

Das heißt, es wird, falls die Kündigung unberechtigt ist, auf eine Abfindung, die entweder in einer Güteverhandlung einvernehmlich festgelegt wird oder in einer Verhandlung vom Gericht festgesetzt wird, hinauslaufen. Kann aber natürlich auch sein, dass das Gericht feststellt, das die Kündigung berechtigt ist, dann bekommst du nichts.

Wenn sie dich loswerden wollen, werden sie kündigen, ansonsten läuft dein Arbeitsvertrag nach der Elternzeit ganz normal weiter. So hätte es der Gesetzgeber gern, die Realität sieht leider oft ganz anders aus.

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Du kannst die Klage ohne Kosten zurückziehen.

Du solltest aber auf jeden Fall in die Güteverhandlung gehen um zu sehen wohin der Hase läuft.

Wenn der Richter signalisiert, dass die Klage keine Aussicht auf Erfolg hat kannst Du die Klage immer noch kostenfrei zurückziehen.

Bis hierhin ist das sicher.

Ab hier nur zu 90%

Du kannst dir m.E. auch noch nach der Güteverhandlung Rechtsrat einholen und dann noch die Klage zurücknehmen. Dies muss aber vor dem Kammertermin (nicht zu verwechseln mit Gütetermin) erfolgen.

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Immer in die güteverhandlung gehen, man kann sich gut vorinformieren im Netz und dann schauen was da passiert. Die Kosten sind unerheblich ...

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Ich gehe davon aus, dass Du das nicht an mich senden wolltest.

Da keine Kosten entstehen, wenn man nicht in den Kammertermin geht sind die Gerichtskosten im Übrigen bei der Güteverhandlung nicht nur unerheblich, sonder bei Null.