Völlig verzweifelt-jobzusage auf Eis gelegt

Hallo,

ich bin absolut fertig mit den Nerven.

Wir sind zu dritt, mein Mann, unser 10 Monate altes Baby und ich.

Mein Mann und ich sind/waren beide unbefristet im öff. Dienst angestellt.
Ich bin noch bis Mitte Januar in Elternzeit und habe dann bis Ende März noch Resturlaub.
Da wir gerne zurück in die alte Heimat möchten, hat mein Mann (nach Beendigung seines "Studiums" an der VWA, absolviert neben der Beschäftigung) sich dort, auch in der Stadtverwaltung, beworben (E9 stelle).
Anfang November kam die telefonische Zusage. Da eine dreiwöchige Frist, wegen möglicher Klagen von Bewerben mit einer Absage, abgewartet werden musste, konnte noch kein Arbeitsvertrag abgeschlossen werden.
Einstellungsbeginn sollte allerdings schon der 01.01 sein.
Da wir ohne was in der Hand aber weder die Wohnung, noch die Arbeitsplätze kündigten wollten, hat die Stadtverwaltung uns eine schriftliche Einstellungsabsicht zum 01.01 zugeschickt.
Daraufhin hat mein Mann am 19.11 gekündigt (wegen Fristwahrung). Wohnung ist ebenfalls gekündigt worden, nachmieter wurde gesucht und wir haben einen neuen Mietvertrag unterschrieben.
Letzte Woche hat die neue Stadtverwaltung angerufen und bestätigt, dass der Arbeitsvertrag nun fertig gemacht wird.

Heute kam dann alles anders. Am Telefon wurde meinem Mann mitgeteilt, dass die Rechtsabteilung nochmal seine VWA Weiterbildung geprüft hat und die so nicht anerkennen. Sie müssen eine andere Behörde hinzuziehen und wenn diese sagt, dass der Abschluss nicht ausreicht, kein Arbeitsvertrag zustande kommt.
Das alles dauert noch eine Woche und selbst wenn es anerkannt wird, kann eine Einstellung erst zum 01.02 erfolgen.

Was machen wir jetzt nur? Er würde doch bestimmt nicht mal ALG I bekommen??

Rückgängig machen können wir nichts mehr. Die Wohnung ist vermietet, alle Kündigungen bestätigt.

Habt ihr einen Rat?

Lg

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Hallo,

ich würde einen Anwalt zu Rate ziehen.

vg, m.

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Wenn es E9 im gehobenen Dienst ist,könnte es wirklich Probleme geben.Sie könnten ihn aber unter Umständen nach E9 (Endamt mittl. Dienst) einstellen.Oder er bietet an einen Lehrgang zu machen,um die Befähigung für den geh. Dienst nachzuholen - meist 2 Jahre während der Anstellung.
Was hat er denn jetzt für eine Eingruppierung?Vielleicht könnte er sich versetzen lassen.Aber er hat schon gekündigt,oder?Dann fällt das aus.
Echt ein mist Situation.
Meist sind die Beschäftigungsangebote so formuliert,dass Schadensersatz ausfallen dürfte.
Aber zum Anwalt würde ich trotzdem gehen,wenn gar keine Einigung möglich ist.
Normalerweise hätte er nicht kündigen müssen sondern um Aufhebungsvertrag zum Wunschtermin bitten sollen.Aber das hilft euch jetzt auch nicht weiter.
Der jetzige AG kann einer Rücknahme der Kündigung zustimmen,muss aber natürlich nicht.
LG und viel Glück

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Hallo und danke für deine Antwort!

In der Stellenbeschreibung stand, dass der Angestelltenlehrgang II, die Befähigung für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt der Fachrichtung allgemeiner Dienste Voraussetzung ist.
Der Personalrat hat seiner Einstellung bereits zugestimmt.

In der jetzigen Stadtverwaltung hat er um Aufhebung gebeten mit dem Hinweis, dass er bei einer Ablehnung von seinem Kündigungsrecht gebrauch macht.

Meinst du, er hätte zumindest Anspruch auf ALG I?

Lg

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Er soll sich mal an den PR der Dienststelle wenden,die ihn einstellen wollte.Vielleicht haben die noch eine Idee wie es doch klappen kann.Möglich wäre ja vielleicht auch Einstellen nach 8,absolvieren vom Verw.lehrgang 2 und dann Beförderung auf die 9.

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Lasst das durch eine Anwältin prüfen. Meiner Meinung nach ist für die der Zug abgefahren, die hätten vorher prüfen müssen.

Gruß

Manavgat

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Bei uns (auch ÖD) ist es so, dass der Personalrat erst zustimmt, wenn im Haus geprüft worden ist, dass die rechtlichen Voraussetzungen für eine Einstellung geprüft worden sind. Offensichtlich weiß bei dem künftigen AG Deines Mannes die linke Hand nicht was die rechte tut. Ich würde nachfragen und ggf. einen Fachanwalt zu Rate ziehen - es kann nicht sein, dass ihr dieses Kommunikationsproblem ausbaden müsst!
Alles Gute
Anja

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Das muss aber nicht sein.Ich lasse auch den PR mitbestimmen bei Einstellungen und wenn ich dann vor der Ausfertigung des Arbeitsvertrages merke,dass es doch nichts wird,dann gibt es halt keinen Vertrag.Kam zum Glück erst 1x vor. Man darf nicht einstellen ohne Zustimmung des PR aber nur weil die zugestimmt haben entsteht kein Anspruch auf die Einstellung.
Wichtig wäre zu wissen was in der Zusage steht
Aber ehrlich selbst wenn sie gezwungen werden sollten ihn einzustellen,ihn aber eigentlich nicht wollen weil der Abschluss eben nicht gleichwertig mit FH ist,dann werden sie doch eh in der Probezeit kündigen.
Ich verstehe nur nicht warum sie ihn nicht einfach.nach E8 einstellen.Die Möglichkeit gibt ja der TVL bzw TVÖD,da würde ich nachhaken.

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Danke für die Aufklärung, mir war nicht bewusst, dass das auch so sein kann wie von Dir beschrieben.
Warum der Mann nicht mit der geringeren Einstufung und ggf. der Möglichkeit zur Nachqualifizierung eingestellt wird, weiß ich auch nicht. Vielleicht will der AG unbedingt jemanden mit FH-Abschluss - wir wissen es nicht ...